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Am 23. Januar erschienen Konrad Roth, Hirte und Flurer, und trägt vor, er habe sich bei der Verhandlung des Schöffengerichts Fürth hinweisen lassen, den Kläger einen Verleumder zu nennen. Der Beklagte ist nicht erschienen. Der Kläger wird vom Bürgermeister auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 23. Januar 1899 erschienen Konrad Roth, Hirte und Flurer, und trägt vor, er habe sich bei der Verhandlung des Schöffengerichts Fürth hinweisen lassen, den Kläger einen Verleumder zu nennen. Der Beklagte ist nicht erschienen. Der Kläger wird vom Bürgermeister auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 29. Januar trägt die Gastwirtsehefrau Margarete Walz von Mannhof vor, sie fühle sich wegen ausgestoßener Äußerung des Friedrich Schneider beleidigt. Da sich Klägerin und Beklagter nicht einigen konnten, so wurde die Klägerin auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 29. Januar 1899 trägt die Gastwirtsehefrau Margarete Walz von Mannhof vor, sie fühle sich wegen ausgestoßener Äußerung des Friedrich Schneider beleidigt. Da sich Klägerin und Beklagter nicht einigen konnten, so wurde die Klägerin auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 17. März treffen sich der Ökonom Johann Romming (Kläger) und der Schneidermeister Gernbacher wegen Ehrenbeleidigung. Beide Parteien haben sich geeinigt, da die Sache auf Irrtum beruhe. | * Am 17. März 1899 treffen sich der Ökonom Johann Romming (Kläger) und der Schneidermeister Gernbacher wegen Ehrenbeleidigung. Beide Parteien haben sich geeinigt, da die Sache auf Irrtum beruhe. | ||
Am 19. April klagt Johann Haardörfer gegen Barbara Muggenhöfer wegen Beleidigung. Der Kläger wurde auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 19. April 1899 klagt Johann Haardörfer gegen Barbara Muggenhöfer wegen Beleidigung. Der Kläger wurde auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 4. Juni ebenfalls Haardörfer gegen Georg Ebersberger. Beide Parteien einigen sich, dass der Beklagte 5 Mark in die Armenkasse entrichtet, sämtliche bisher erwachsenen Kosten trägt und eine vom Rechtsanwalt Dorsch in die Nordbayerische Zeitung abzugebende Ehrenerklärung auf seine Kosten geschieht. | Am 4. Juni 1899 ebenfalls Haardörfer gegen Georg Ebersberger. Beide Parteien einigen sich, dass der Beklagte 5 Mark in die Armenkasse entrichtet, sämtliche bisher erwachsenen Kosten trägt und eine vom Rechtsanwalt Dorsch in die Nordbayerische Zeitung abzugebende Ehrenerklärung auf seine Kosten geschieht. | ||
Am 24. Juli treffen sich vor dem Bürgermeister Ulrich der Johann Haardörfer (Käger) und der Georg Ebersberger (Beklagter) wegen Beleidigung. Beide Parteien einigten sich dahin, dass E. 5 Mark in die Armenkasse entrichtet, sämtliche bisher erwachsenen Kosten trägt eine vom Herrn Rechtsanwalt Dorsch in die Nordbayerische Zeitung abgegebene Ehrenerklärung auf seine Kosten geschieht. | * Am 24. Juli 1899 treffen sich vor dem Bürgermeister Ulrich der Johann Haardörfer (Käger) und der Georg Ebersberger (Beklagter) wegen Beleidigung. Beide Parteien einigten sich dahin, dass E. 5 Mark in die Armenkasse entrichtet, sämtliche bisher erwachsenen Kosten trägt eine vom Herrn Rechtsanwalt Dorsch in die Nordbayerische Zeitung abgegebene Ehrenerklärung auf seine Kosten geschieht. Es folgen stets nur weitere Fälle von Beleidigungen. Meistens konnte keine Einigung erzielt werden. | ||
Es folgen stets nur weitere Fälle von Beleidigungen. Meistens konnte keine Einigung erzielt werden. | * Am 15. Oktober 1899 heißt es nach dem Streit unter den zwei Ökonomen Konrad Romming und Georg Ebersberger, wobei Letzterer mit „Gänskrong“ beschimpft wurde. Vermerkt wurde: „Es stellte sich dies als Missverständnis aus und haben sich beide Parteien versöhnt.“ Neben den Kontrahenten unterschreibt auch der neue Bürgermeister Büchel. | ||
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