Der "Stürmer" vor dem Schwurgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Staatsanwalt forderte aufgrund der Sachlage gegen Streicher acht Monate und gegen Holz zehn Monate Gefängnis. Die Verteidigung verlangte Freispruch. Der Staatsanwalt schloss aus den ständigen Wiederholungen der Angeklagten ein abgrundtiefen Hass und deren Angst, dass der Agitationsstoff ausgehen könnte. Bedauerlich sei, dass selbst der Verteidiger trotz der Aussagen des Sachverständigen "''schon wieder den Ritualmord als klar erwiesen hingestellt''" hat.<ref>''Der "Stürmer" vor dem Schwurgericht'', S. 62</ref></br>
Der Staatsanwalt forderte aufgrund der Sachlage gegen Streicher acht Monate und gegen Holz zehn Monate Gefängnis. Die Verteidigung verlangte Freispruch. Der Staatsanwalt schloss aus den ständigen Wiederholungen der Angeklagten ein abgrundtiefen Hass und deren Angst, dass der Agitationsstoff ausgehen könnte. Bedauerlich sei, dass selbst der Verteidiger trotz der Aussagen des Sachverständigen "''schon wieder den Ritualmord als klar erwiesen hingestellt''" hat.<ref>''Der "Stürmer" vor dem Schwurgericht'', S. 62</ref></br>
Aufgrund Gerichtsbeschluss wurde
Aufgrund Gerichtsbeschluss wurde
+ Streicher wegen eines Vergehens wider die Religion zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten,
* Streicher wegen eines Vergehens wider die Religion zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten,
* Holz wegen eines fortgesetzten Vergehens gegen die Religion zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten und 15 Tagen verurteilt.
* Holz wegen eines fortgesetzten Vergehens gegen die Religion zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten und 15 Tagen verurteilt. Der "Stürmer" hatte sich mit seiner antisemitischen Hetze des ''Religionsvergehens'' nach $ 166 des Reichsstrafgesetzbuches strafbar gemacht.<ref>Tilman Tarach: "Teuflische Allmacht", 2022, Seite 192</ref>
<ref>Tilman Tarach: Teuflische Allmacht 2022; – Seite 192</ref>


==Siehe auch==
==Siehe auch==
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