Das erste Gemeindeedikt stellte die Gemeinden unter strenge Staatsaufsicht, weshalb der Wirkungskreis der Bürgervertretung ('''[[Munizipalrat]]'''; vergleichbar mit dem heutigen [[Stadtrat]]) und des Bürgermeisters sehr eingeschränkt war. | Das erste Gemeindeedikt stellte die Gemeinden unter strenge Staatsaufsicht, weshalb der Wirkungskreis der Bürgervertretung ('''[[Munizipalrat]]'''; vergleichbar mit dem heutigen [[Stadtrat]]) und des Bürgermeisters sehr eingeschränkt war. |