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[[Datei:Siegelmarke Stadtmagistrat Fürth.jpg|mini|right|historische Siegelmarken des Stadtmagistrats]] | [[Datei:Siegelmarke Stadtmagistrat Fürth.jpg|mini|right|historische Siegelmarken des Stadtmagistrats]] | ||
König Maximilian I. hat [[1808]] und [[1818]] zwei Gemeindeedikte zur Gemeindeverwaltung erlassen. | König Maximilian I. hat [[1808]] und [[1818]] zwei Gemeindeedikte zur Gemeindeverwaltung erlassen. | ||
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Das erste Gemeindeedikt stellte die Gemeinden unter strenge Staatsaufsicht, weshalb der Wirkungskreis der Bürgervertretung ('''[[Munizipalrat]]'''; vergleichbar mit dem heutigen [[Stadtrat]]) und des Bürgermeisters sehr eingeschränkt war. | Das erste Gemeindeedikt stellte die Gemeinden unter strenge Staatsaufsicht, weshalb der Wirkungskreis der Bürgervertretung ('''[[Munizipalrat]]'''; vergleichbar mit dem heutigen [[Stadtrat]]) und des Bürgermeisters sehr eingeschränkt war. | ||