Das Wirtshaus entstand spätestens [[1723]] aus einer Zapfwirtschaft, d.h. einem Bäcker, der neben Brotverkauf auch das Recht zum Bierzapfen hatte. Es wurde deshalb als Wohn- und Beckenhaus bezeichnet. Heute noch wird gelegentlich der Begriff ''Zapfenwirt'' verwandt. Laut Urkataster von 1833 ist das Anwesen ein Viertelhof mit realer Tafern- und Bäckergerechtigkeit mit der Haus-Nr. 8 und 9 [[1833]] mit dem Namen „Zum Bayerischen Hof“, Besitzer seit 1821 Phillip Zink. Seit 1851 hat die Familie Kalb die Bäckerei und Gastwirtschaft bis zu ihrer Schließung in den 2000er Jahren übernommen. | Das Wirtshaus entstand spätestens [[1723]] aus einer Zapfwirtschaft, d.h. einem Bäcker, der neben Brotverkauf auch das Recht zum Bierzapfen hatte. Es wurde deshalb als Wohn- und Beckenhaus bezeichnet. Heute noch wird gelegentlich der Begriff ''Zapfenwirt'' verwandt. Laut Urkataster von 1833 ist das Anwesen ein Viertelhof mit realer Tafern- und Bäckergerechtigkeit mit der Haus-Nr. 8 und 9 [[1833]] mit dem Namen „Zum Bayerischen Hof“, Besitzer seit 1821 Phillip Zink. Seit 1851 hat die Familie Kalb die Bäckerei und Gastwirtschaft bis zu ihrer Schließung in den 2000er Jahren übernommen. |