Paulus Weber: Unterschied zwischen den Versionen

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In seiner Jugend kam er mit dem Gesetz in Konflikt: Im August 1867 wurde er wegen Schlägerei, Ruhestörung und Polizeistundenübertretung zu fünf Tagen Arrest und einer Geldstrafe in Höhe von 30 Kreuzern verurteilt. Im September gleichen Jahres stand Weber wegen Misshandlung vor dem kgl. Bezirksgericht Fürth<ref>Der Fortschritt – Fürther Abendzeitung vom 24. September 1867</ref>, wurde aber wohl freigesprochen. Freispruch erfolgte ebenso im Januar 1871, als er wegen Anschuldigung eines Vergehens der Körperverletzung, begangen an dem Wagnermeister G. Fischer von Reutles, wiederum vor dem Bezirksgericht stand.<ref>Fürther Tagblatt vom 7. Februar 1871</ref>  
In seiner Jugend kam er mit dem Gesetz in Konflikt: Im August 1867 wurde er wegen Schlägerei, Ruhestörung und Polizeistundenübertretung zu fünf Tagen Arrest und einer Geldstrafe in Höhe von 30 Kreuzern verurteilt. Im September gleichen Jahres stand Weber wegen Misshandlung vor dem kgl. Bezirksgericht Fürth<ref>Der Fortschritt – Fürther Abendzeitung vom 24. September 1867</ref>, wurde aber wohl freigesprochen. Freispruch erfolgte ebenso im Januar 1871, als er wegen Anschuldigung eines Vergehens der Körperverletzung, begangen an dem Wagnermeister G. Fischer von Reutles, wiederum vor dem Bezirksgericht stand.<ref>Fürther Tagblatt vom 7. Februar 1871</ref>  


Etwa 1872/74 wurde Weber Zimmermeister und heiratete alsbald. Wenige Jahre später, am 20. September 1878, verurteilte ihn das Kreis- und Landgericht Erlangen wegen „Baupolizeiübertretung“ zu einer Geldstrafe von 14 Mark, ersatzweise zu drei Tagen Haft.<ref name="W-623">Akten des Stadtmagistrats Fürth: „Weber Paulus - Baumeister von Großgründlach. Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts dahier und Ausfertigung des Verehelichungszeugnisses. 1888.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/W 623</ref>
Nach dem [[wikipedia:Deutsch-Französischer Krieg|Deutsch-Französischen Krieg]], an dem Weber als Soldat teilnahm und darüber später Gedichte publiziert, wurde er etwa 1872/74 Zimmermeister und heiratete alsbald. Wenige Jahre später, am 20. September 1878, verurteilte ihn das Kreis- und Landgericht Erlangen wegen „Baupolizeiübertretung“ zu einer Geldstrafe von 14 Mark, ersatzweise zu drei Tagen Haft.<ref name="W-623">Akten des Stadtmagistrats Fürth: „Weber Paulus - Baumeister von Großgründlach. Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts dahier und Ausfertigung des Verehelichungszeugnisses. 1888.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/W 623</ref>


Bald wurde er als Baumeister bezeichnet, war also berechtigt auch Arbeiten eines Maurermeisters  auszuführen; gelegentlich wurde Weber aber auch als  Maurermeister tituliert. Er errichtete in Großgründlach eine eigene Ziegelhütte, wo sie sich befand ist unbekannt. Am 11. Mai 1884 brach im Dachstuhl über dem Ziegelofen Feuer aus, das glücklicherweise sofort gelöscht werden konnte, da gerade die Pflichtfeuerwehr in der Übung war.<ref>Pfarrmemoriale Großgründlach 1712–1924 (A 52), S. 294</ref>  Als Inhaber einer Baufirma und einer Ziegelei beschäftigte Weber „weitaus die Mehrzahl aller Maurer, Zimmerleute und Taglöhner“ aus dem Ort. Daneben fand er auch Zeit, Gedichte zu verfassen, so über seine Freunde Ulrich Schüpferling (1843–1871)<ref>Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land vom 10. Oktober 1871 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10932705_00356/pct:67.33333,36.2037,28.06667,50.32407/full/0/default.jpg online]</ref> und Georg Zehgruber (1842–1917)<ref>Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land vom 11. Januar 1874 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb11175523_00036/pct:52.90374,26.73212,23.30947,44.74053/full/0/default.jpg online]</ref>.
Bald wurde er als Baumeister bezeichnet, war also berechtigt auch Arbeiten eines Maurermeisters  auszuführen; gelegentlich wurde Weber aber auch als  Maurermeister tituliert. Er errichtete in Großgründlach eine eigene Ziegelhütte, wo sie sich befand ist unbekannt. Am 11. Mai 1884 brach im Dachstuhl über dem Ziegelofen Feuer aus, das glücklicherweise sofort gelöscht werden konnte, da gerade die Pflichtfeuerwehr in der Übung war.<ref>Pfarrmemoriale Großgründlach 1712–1924 (A 52), S. 294</ref>  Als Inhaber einer Baufirma und einer Ziegelei beschäftigte Weber „weitaus die Mehrzahl aller Maurer, Zimmerleute und Taglöhner“ aus dem Ort. Daneben fand er auch Zeit, Gedichte zu verfassen, so über seine Freunde Ulrich Schüpferling (1843–1871)<ref>Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land vom 10. Oktober 1871 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10932705_00356/pct:67.33333,36.2037,28.06667,50.32407/full/0/default.jpg online]</ref> und Georg Zehgruber (1842–1917)<ref>Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land vom 11. Januar 1874 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb11175523_00036/pct:52.90374,26.73212,23.30947,44.74053/full/0/default.jpg online]</ref>.


Im Sommer 1880 eröffnete Paulus Weber offiziell sein Gasthaus „Zu den drei Linden“ im 1876 neu erbauten Haus in der Haßfurter Straße 3. Da er bereits 1877 eine Kegelbahn errichtete, dürfte er in der Wirtschaft schon ein paar Jahre früher ohne Genehmigung Bier ausgeschenkt haben, wobei seine Beschäftigten wohl auch zu den Kunden zählten.  
Im Sommer 1880 eröffnete Paulus Weber offiziell sein Gasthaus „Zu den drei Linden“ im 1876 neu erbauten Haus in der Haßfurter Straße 3. Da er bereits 1877 eine Kegelbahn errichtete, dürfte er in der Wirtschaft schon ein paar Jahre früher ohne Genehmigung Bier ausgeschenkt haben, wobei seine Beschäftigten wohl auch zu den Kunden zählten.  
Bereits 1882 gab er das Baugeschäft in Großgündlach auf, beendete nach dem Tod seiner Ehefrau 1888 auch seine örtliche Tätigkeit als Baumeister, schloss die Ziegelei, verkaufte die Gastwirtschaft und zog im Mai des Jahres nach Fürth.<ref name="Mitt.-Fritzsche"/><ref>Einblicke – Tausend Jahre Großgründlach erleben, Festschrift des Vorstadtvereins Alt-Gründlach e. V., Beitrag von Jürgen Fritzsche</ref>
Bereits 1882 gab er das Baugeschäft in Großgündlach auf, beendete nach dem Tod seiner Ehefrau 1888 auch seine örtliche Tätigkeit als Baumeister, schloss die Ziegelei, verkaufte die Gastwirtschaft und zog im Mai des Jahres nach Fürth.<ref name="Mitt.-Fritzsche"/><ref>Einblicke – Tausend Jahre Großgründlach erleben, Festschrift des Vorstadtvereins Alt-Gründlach e. V., Nürnberg 2020, Beitrag von Jürgen Fritzsche</ref>


Weber wohnte nun im ihm gehörenden Mietshaus in der Erlanger Landstraße 3 e (ab 1890 [[Erlanger Straße]] 95), meldete sich am 1. Juni 1888 im Einwohneramt an und stellte mit Schreiben vom 6. Juli beim Stadtmagistrat ein Gesuch um Verleihung des Fürther Bürgerrechts und Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses. Hierbei übergab er Urkunden und Zeugnisse einschließlich des Großgründlacher Heimatscheins vom 2. Juni 1888 und erklärte, dass er für immer zu bleiben beabsichtige und wies auf sein Vermögen von 20.000 Mark hin. Magistrat und Gemeindebevollmächtigte stimmten zu; nach Ablauf des vorgeschriebenen öffentlichen Anschlags erhielt Weber gegen Zahlung einer Gebühr von 82 M 29 Pf das Bürgerrecht sowie das Verehelichungszeugnis. Zeugnis bzw. Urkunde stellte Polizeisoldat Fahmüller am 7. bzw. 14. August zu.<ref name="W-623"/>
Weber wohnte nun im ihm gehörenden Mietshaus in der Erlanger Landstraße 3 e (ab 1890 [[Erlanger Straße]] 95), meldete sich am 1. Juni 1888 im Einwohneramt an und stellte mit Schreiben vom 6. Juli beim Stadtmagistrat ein Gesuch um Verleihung des Fürther Bürgerrechts und Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses. Hierbei übergab er Urkunden und Zeugnisse einschließlich des Großgründlacher Heimatscheins vom 2. Juni 1888 und erklärte, dass er für immer zu bleiben beabsichtige und wies auf sein Vermögen von 20.000 Mark hin. Magistrat und Gemeindebevollmächtigte stimmten zu; nach Ablauf des vorgeschriebenen öffentlichen Anschlags erhielt Weber gegen Zahlung einer Gebühr von 82 M 29 Pf das Bürgerrecht sowie das Verehelichungszeugnis. Zeugnis bzw. Urkunde stellte Polizeisoldat Fahmüller am 7. bzw. 14. August zu.<ref name="W-623"/>
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