Diverse Fälle aus den Malefiz-, Acht-, Straf- und Haderbüchern: Unterschied zwischen den Versionen

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===Prügelstrafe und Ausweisung für 12-jährigen===
===Prügelstrafe und Ausweisung für 12-jährigen===
Aufsehen erregte [[1458]] der Fall von Henslein Heinrici Schreibers Sohn, der wegen Diebstahls verurteilt wurde. Er kam in das Gefängnis und obwohl er deswegen eine „''mercklich straff''“ an Leib und Leben verdient gehabt hätte, ließ der Rat wegen seiner Jugend - er war wohl zwischen zwölf und dreizehn Jahren alt - Gnade vor Recht ergehen. Der Knabe wurde mit Ruten verdroschen und „''ewiglich''“ über die Donau verwiesen - durfte sich also fortan nur noch im Alt-Bayerischen aufhalten.<ref>Aus dem ersten Achtbuch Anno 1448 in: Specificatio auf eins Erbarn Raths zu Nürmberg articulirte Fäll ... die hohe fraißliche Oberkeit belangend, 1540, Seite 44 f [https://books.google.de/books?id=bu9EAAAAcAAJ&pg=PT63&lpg=PT63&dq=1448,+Henslein+Heinrici,+Poppenreuth&source=bl&ots=Qt4PHMe_w6&sig=0ODJ6NTAuFOhMOapVTz6udgMDGM&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj3yLOEjvfTAhWsFJoKHZWBACwQ6AEIJDAA#v=onepage&q=1448%2C%20Henslein%20Heinrici%2C%20Poppenreuth&f=false online abrufbar]</ref>
Aufsehen erregte [[1458]] der Fall von Henslein Heinrici Schreibers Sohn, der wegen Diebstahls verurteilt wurde. Er kam in das Gefängnis und obwohl er deswegen eine „''mercklich straff''“ an Leib und Leben verdient gehabt hätte, ließ der Rat wegen seiner Jugend - er war wohl zwischen zwölf und dreizehn Jahren alt - Gnade vor Recht ergehen. Der Knabe wurde mit Ruten verdroschen und „''ewiglich''“ über die Donau verwiesen - durfte sich also fortan nur noch im Alt-Bayerischen aufhalten.<ref>Aus dem ersten Achtbuch Anno 1448 in: Specificatio auf eins Erbarn Raths zu Nürmberg articulirte Fäll ... die hohe fraißliche Oberkeit belangend, 1540, Seite 44 f [https://books.google.de/books?id=bu9EAAAAcAAJ&pg=PT63&lpg=PT63&dq=1448,+Henslein+Heinrici,+Poppenreuth&source=bl&ots=Qt4PHMe_w6&sig=0ODJ6NTAuFOhMOapVTz6udgMDGM&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj3yLOEjvfTAhWsFJoKHZWBACwQ6AEIJDAA#v=onepage&q=1448%2C%20Henslein%20Heinrici%2C%20Poppenreuth&f=false online]</ref>


===Totschlag nach Zechprellerei===
===Totschlag nach Zechprellerei===
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In dem Protokoll kommt der Cuntz Spiegler auffällig positiv mit „''bescheidenen und guten Worten''“ weg, während Prentel als Hitzkopf dargestellt wird, der später vor der Wirtshaustüre auch prompt sein Messer zückte. Spiegler hatte wohl einen Spieß dabei und konnte damit die Messerstiche abwehren. Als Prentel aber nicht nachließ, wollte er zur Gegenwehr den Prentel in den Oberschenkel stechen, „''aber er hat ihn zu hoch angesetzt gehabt, also daß er ihn unten in seinem Leib getroffen, daß er gestorben ist''“. Spiegler musste sowohl dem Rat als auch der „''Freundschaft''“
In dem Protokoll kommt der Cuntz Spiegler auffällig positiv mit „''bescheidenen und guten Worten''“ weg, während Prentel als Hitzkopf dargestellt wird, der später vor der Wirtshaustüre auch prompt sein Messer zückte. Spiegler hatte wohl einen Spieß dabei und konnte damit die Messerstiche abwehren. Als Prentel aber nicht nachließ, wollte er zur Gegenwehr den Prentel in den Oberschenkel stechen, „''aber er hat ihn zu hoch angesetzt gehabt, also daß er ihn unten in seinem Leib getroffen, daß er gestorben ist''“. Spiegler musste sowohl dem Rat als auch der „''Freundschaft''“
des Prentel - was heute einer Lebenspartnerin entspräche, wahrscheinlich einer Magd, die er aber aufgrund fehlender Geldmittel nicht heiraten konnte - zwanzig Gulden bezahlen. <ref>Aus dem andern Strafbuch Anno 1483 in: Specificatio auf eins Erbarn Raths zu Nürmberg articulirte Fäll ... die hohe fraißliche Oberkeit belangend, 1540, Seite 45 f [https://books.google.de/books?id=bu9EAAAAcAAJ&pg=PT64&dq=Contz+Spiegler,+Messingschlager+Poppenreuth&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwil786skvfTAhXnYpoKHXclDDIQ6AEIIjAA#v=onepage&q=Contz%20Spiegler%2C%20Messingschlager%20Poppenreuth&f=false online abrufbar]</ref>
des Prentel - was heute einer Lebenspartnerin entspräche, wahrscheinlich einer Magd, die er aber aufgrund fehlender Geldmittel nicht heiraten konnte - zwanzig Gulden bezahlen. <ref>Aus dem andern Strafbuch Anno 1483 in: Specificatio auf eins Erbarn Raths zu Nürmberg articulirte Fäll ... die hohe fraißliche Oberkeit belangend, 1540, Seite 45 f [https://books.google.de/books?id=bu9EAAAAcAAJ&pg=PT64&dq=Contz+Spiegler,+Messingschlager+Poppenreuth&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwil786skvfTAhXnYpoKHXclDDIQ6AEIIjAA#v=onepage&q=Contz%20Spiegler%2C%20Messingschlager%20Poppenreuth&f=false online]</ref>


===Fraischpfänder nach Unfall===
===Fraischpfänder nach Unfall===
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* ein alter Gürtel
* ein alter Gürtel
* ein paar lebendige Tauben
* ein paar lebendige Tauben
* und ein Holzspan aus seinem Haus <ref>Aus dem Fraißbuch in der Kriegsstuben Numero 1 in: Specificatio auf eins Erbarn Raths zu Nürmberg articulirte Fäll ... die hohe fraißliche Oberkeit belangend, 1540, Seite 46 [https://books.google.de/books?id=bu9EAAAAcAAJ&pg=PT66&dq=Hans+Engelhart,+Hansen+Stein,+Poppenreuth&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwic7uLAlPfTAhXiNpoKHSqdDBAQ6AEIKDAA#v=onepage&q=Hans%20Engelhart%2C%20Hansen%20Stein%2C%20Poppenreuth&f=false online abrufbar]</ref>
* und ein Holzspan aus seinem Haus <ref>Aus dem Fraißbuch in der Kriegsstuben Numero 1 in: Specificatio auf eins Erbarn Raths zu Nürmberg articulirte Fäll ... die hohe fraißliche Oberkeit belangend, 1540, Seite 46 [https://books.google.de/books?id=bu9EAAAAcAAJ&pg=PT66&dq=Hans+Engelhart,+Hansen+Stein,+Poppenreuth&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwic7uLAlPfTAhXiNpoKHSqdDBAQ6AEIKDAA#v=onepage&q=Hans%20Engelhart%2C%20Hansen%20Stein%2C%20Poppenreuth&f=false online]</ref>
Die Fraisch kostete dem Hansen Stein 40 alte Pfund. Als seine Bürgen die 40 Pfund entrichtet hatten, wurden ihm seine Pfänder wieder zurückgegeben. <ref> ebenda </ref>
Die Fraisch kostete dem Hansen Stein 40 alte Pfund. Als seine Bürgen die 40 Pfund entrichtet hatten, wurden ihm seine Pfänder wieder zurückgegeben. <ref> ebenda </ref>
==Siehe auch==
==Siehe auch==
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