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== Das Aus der StadtZeitung 2021 == | == Das Aus der StadtZeitung 2021 == | ||
Am [[11. August]] [[2021]] erschien die StadtZeitung letztmalig in dem bekannten Format.<ref>BmPA: In eigener Sache. In: StadtZeitung vom 11. August 2021 - Nr. 15 - S. 3</ref> Hintergrund der Einstellung des Formats war u.a. eine Klage der Ulmer "Südwest Presse" gegen die Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg.<ref>Peter Wendt: Amtsblatt darf nicht Zeitung ersetzen wollen. In: Volkesstimme vom 26. Februar 2019 - [https://www.volksstimme.de/leben/amtsblatt-darf-nicht-zeitung-ersetzen-wollen-958649 online | Am [[11. August]] [[2021]] erschien die StadtZeitung letztmalig in dem bekannten Format.<ref>BmPA: In eigener Sache. In: StadtZeitung vom 11. August 2021 - Nr. 15 - S. 3</ref> Hintergrund der Einstellung des Formats war u.a. eine Klage der Ulmer "Südwest Presse" gegen die Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg.<ref>Peter Wendt: Amtsblatt darf nicht Zeitung ersetzen wollen. In: Volkesstimme vom 26. Februar 2019 - [https://www.volksstimme.de/leben/amtsblatt-darf-nicht-zeitung-ersetzen-wollen-958649 online]</ref> In letzter Instanz hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Juli 2019 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Amtsblätter oder Stadtzeitungen im allgemeinen "keine presseähnlichen Berichte über das gesellschaftliche Leben in einer Stadt oder Gemeinde" abdrucken und kostenlos verteilen dürfen da dies Aufgabe der freien Presse und nicht Aufgabe des Staates bzw. der Kommune sei.<ref>BGH Urteil vom 20. Dezember 2018 -I ZR 112/17 - [https://openjur.de/u/2131465.html online]</ref><ref>Phönix: BGH-Urteil: Stadtverwaltung darf keine journalistischen Artikel im Stadtblatt veröffentlichen, Youtube-Kanal vom 29. Juli 2019 - [https://www.youtube.com/watch?v=znOv1AfSrqs online]</ref> Unter die nicht zulässige redaktionelle Darstellung in Stadtzeitungen fallen nach Ansicht des Gerichts z.B. Berichte über das Vereinsleben, Veranstaltungen oder Darstellung von Wirtschaftsbetrieben im Stadtgebiet. Der Verlag Nürnberger Presse, zu der auch die Fürther Nachrichten gehören, hatte bereits nach der Grundsatzentscheidung des BGH gegen das "Veitsbronner Gemeindeblatt" im Landkreis Fürth mehrfach erfolgreich geklagt, so dass als nächste Stadtzeitung auch die Ausgabe der Stadt Fürth in den Fokus rückte.<ref>Hans Peter Reitzner: Veitsbronn: Amtsblatt war klar rechtswidrig. In: nordbayern.de vom 22. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9961740 online]</ref> Dem kam die Stadtverwaltung nun zuvor, in dem das bis dahin aktuelle Format zum [[11. August]] [[2021]] eingestellt wurde. Das Amtsblatt, in der z.B. baurechtliche Auslegung veröffentlicht werden müssen, ist davon unberührt und wird auch künftig weiterhin erscheinen. In der letzten Ausgabe der StadtZeitung kündigte die Redaktion ein neues "abgespecktes" und rechtskonformes Format an, dass erstmals zum [[15. September]] [[2021]] erscheinen soll. Die Nachbarstädte Erlangen und Nürnberg hatten bereits im Jahr 2020 auf das Grundsatzurteil reagiert - und ebenfalls ihre Formate geändert. | ||
Nicht nur die Stadtzeitungen sind im Fokus der Medienvertreter bzw. Journalisten, sondern auch die Onlineportale der Städte. So sind bereits die Stadtportale "muenchen.de" und "dortmund.de" Gegenstand von Gerichtsverhandlungen, die ebenfalls den Grundsatz der Grenzüberschreitungen zwischen Staat und Presse zum Gegenstand haben.<ref>Marlene Knoblock: Bürgerservice mit Helmut Dietl - Rechtsstreit um Stadtportale. In: sueddeutsche.de vom 22. Dezember 2020 - [https://www.sueddeutsche.de/medien/stadtportale-presse-staatsferne-muenchen-de-dortmund-de-amtsblatt-crailsheim-1.5135665 online | Nicht nur die Stadtzeitungen sind im Fokus der Medienvertreter bzw. Journalisten, sondern auch die Onlineportale der Städte. So sind bereits die Stadtportale "muenchen.de" und "dortmund.de" Gegenstand von Gerichtsverhandlungen, die ebenfalls den Grundsatz der Grenzüberschreitungen zwischen Staat und Presse zum Gegenstand haben.<ref>Marlene Knoblock: Bürgerservice mit Helmut Dietl - Rechtsstreit um Stadtportale. In: sueddeutsche.de vom 22. Dezember 2020 - [https://www.sueddeutsche.de/medien/stadtportale-presse-staatsferne-muenchen-de-dortmund-de-amtsblatt-crailsheim-1.5135665 online]</ref> | ||
Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten dürfte, neben dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Staatsferne von der Pressearbeit, auch der allgemeine Überlebenskampf der Printmedien immer weiter schrumpfenden Auflagen und Anzeigenverluste der Tagespresse sein.<ref>Horst Röper: Tageszeitungen 2020: Schrumpfender Markt und sinkende Vielfalt. In: Media Perspektiven 6/2020, S. 331 - [https://www.ard-werbung.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/pdf/2020/0620_Roeper_20-07-20.pdf online | Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten dürfte, neben dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Staatsferne von der Pressearbeit, auch der allgemeine Überlebenskampf der Printmedien immer weiter schrumpfenden Auflagen und Anzeigenverluste der Tagespresse sein.<ref>Horst Röper: Tageszeitungen 2020: Schrumpfender Markt und sinkende Vielfalt. In: Media Perspektiven 6/2020, S. 331 - [https://www.ard-werbung.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/pdf/2020/0620_Roeper_20-07-20.pdf online]</ref> | ||
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