91.354
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 44: | Zeile 44: | ||
* Aufwertung des Kulturforums durch Verlagerung der Tiefgarageneinfahrt und durch die Schaffung des Innenhofes für Kulturraum. | * Aufwertung des Kulturforums durch Verlagerung der Tiefgarageneinfahrt und durch die Schaffung des Innenhofes für Kulturraum. | ||
* Erhalt der Evernod-Bank in der historischen Form (mit geringfügigen Änderungen). | * Erhalt der Evernod-Bank in der historischen Form (mit geringfügigen Änderungen). | ||
== Trivia == | |||
Die vier Parkplätze, die der Bebauung des Elektromarktes Saturn im "Weg" standen, waren ursprünglich Ausgleichsflächen der Stadt Fürth für den RA Dr. Thomas Foerster. Dr. Foerster nahm hierzu am 28. Dezember 2005 wie folgt Stellung: | |||
:''Zur Vorgeschichte: | |||
Schon 1994 hatte mir die Stadt die strittigen vier Parkplätze für 24 Jahre fest verpachtet; die Gegenleistung dafür habe ich bereits 1994 erbracht, in Form eines Gebäudeteils, das damals für den U-Bahn-Bau weichen musste. Die Lage der Parkplätze ist präzise per Lageplan festgelegt worden. | |||
Obwohl diese Fläche damit bis 2018 verbindlich vergeben war, hat die Verwaltung das Grundstück und diese Fläche verplant, als sei sie frei. Erst später, als die Planung schon relativ weit fortgeschritten war, musste ich davon aus der Zeitung erfahren; man hatte es nicht einmal für nötig gehalten, mich zu informieren. | |||
Wie würden Sie reagieren, wenn Sie aus der Zeitung erfahren, dass Ihr Vermieter Ihre Mietsache anderweitig nutzen will, weil das für ihn lukrativer sei, und Sie deshalb vor die Tür setzen will? (Man kennt das eigentlich nur von Bauhaien). Ich habe mich vielmehr – obwohl von Saturn und von der Stadt immer wieder nur als lästiger Quertreiber behandelt – bereit erklärt, die Parkplätze zu tauschen, wenn an ihrer Stelle ein mit der Bürgerinitiative abgestimmtes Bauwerk entsteht. | |||
Hierüber konnte keine Einigung gefunden werden. Die Stadt hat dann durch Festlegung auf die noch aktuelle Planung die Gespräche abgebrochen, wollte das Problem mit Gewalt lösen und hat mich auf Räumung verklagt. Dass das Landgericht nun festgestellt hat, dass das so nicht geht, und dass damit die Stadt mit ihrer Klage am Landgericht unterlegen ist, ist doch wohl ein ganz normaler rechtsstaatlicher Vorgang. Was muss ich mir denn vorwerfen lassen? Dass ich städtischem Druck, den das Landgericht als rechtswidrig bezeichnet hat, nicht weiche?''<ref>Stellungnahme Dr. Thomas Foerster vom 28. Dezember 2005, Homepage der BI [http://www.pro-kulturforum.de/images/P_Brief_T.pdf Vollständiger Brief]</ref> | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |