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Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird. | Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird. | ||
Die neue | Die neue Satzung vom 5. Dezember 2012 - veröffntlicht im Amtsblatt vom 19. Dezember 2012 - beinhaltet unter anderem folgende Regelungen: | ||
<small>§ 1 Bestellung | <small>§ 1 Bestellung |
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