Stadtheimatpfleger: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ <ref>[http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)] (PDF; 143&nbsp;kB)</ref>
Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ <ref>[http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)] (PDF; 143&nbsp;kB)</ref>


Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird.
Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird. Eine Wiederbestellung des Amtsinhabers ist jedoch möglich.


=== Satzung der Stadt Fürth ===
=== Satzung der Stadt Fürth ===
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