Stadtheimatpfleger: Unterschied zwischen den Versionen

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:2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt.
:2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt.
:2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige
:2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozailgestzbauuch - SGB VIII).
 
:'''3. Sonstiges'''
:Im Übrigen gilt die Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth vom 13.11.85 in der jeweilig aktuellen Fassung.*
 
:'''4. Inkrafttreten'''
:Diese Dinestwanweisung tritt am 1.1.1986 in Kraft.**
 
: Fürth,  Stadt Fürth
:
:
:[…]
: * Jetzt: Satzung vom 05.12.2012, Stadtzeitung vom 19.12.2012; ** bezieht sich auf ursprüngliche Fassung.
:'''3. Sonstiges'''
:Im Übrigen gilt die Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth […] in der jeweilig aktuellen Fassung.


==Arten von Heimatpflegern==
==Arten von Heimatpflegern==
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