Stadtheimatpfleger: Unterschied zwischen den Versionen

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:2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt.
:2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt.
:2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozailgestzbauuch - SGB VIII).
:2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIII).


:'''3. Sonstiges'''
:'''3. Sonstiges'''
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:'''4. Inkrafttreten'''
:'''4. Inkrafttreten'''
:Diese Dinestwanweisung tritt am 1.1.1986 in Kraft.**
:Diese Dienstanweisung tritt am 1.1.1986 in Kraft.**


: Fürth,  Stadt Fürth
: Fürth,  Stadt Fürth
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