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:2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt. | :2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt. | ||
:2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches | :2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIII). | ||
:'''3. Sonstiges''' | :'''3. Sonstiges''' | ||
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:'''4. Inkrafttreten''' | :'''4. Inkrafttreten''' | ||
:Diese | :Diese Dienstanweisung tritt am 1.1.1986 in Kraft.** | ||
: Fürth, Stadt Fürth | : Fürth, Stadt Fürth |
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