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Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ <ref>[http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)] (PDF; 143 kB)</ref> | Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ <ref>[http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)] (PDF; 143 kB)</ref> | ||
Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird.<ref>Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr. 83, S. 3 f. [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/positionen-rundbrief-83.pdf PDF]</ref> Eine Wiederbestellung des Amtsinhabers ist jedoch möglich. | Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth im Dezember 2012 eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird.<ref>Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr. 83, S. 3 f. [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/positionen-rundbrief-83.pdf PDF]</ref> Eine Wiederbestellung des Amtsinhabers ist jedoch möglich. | ||
=== Satzung der Stadt Fürth === | === Satzung der Stadt Fürth === |
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