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Mit den Zahlungen ließ sich Zink Zeit. Die Scheidungsgebühren von 15 f. (Gulden) 43 Xr. (Kreuzer) – im Einzelnen: Instruktionsgebühr 8 f., Urteilsgebühr 5 f., Stempel 1 f. 15 Xr., Kopien 48 Xr., Aufwartgebühr 40 Xr. – zahlte Zink für seine geschiedene Frau erst am 11. Februar 1807, die er von seinen späteren Zahlungen an diese abzog. Am 7. März zahlte er ihr 20 f., den Rest versprach er auf Walpurgis (30. April 1807) zu begleichen.<ref name=„PLA 502"/> | Mit den Zahlungen ließ sich Zink Zeit. Die Scheidungsgebühren von 15 f. (Gulden) 43 Xr. (Kreuzer) – im Einzelnen: Instruktionsgebühr 8 f., Urteilsgebühr 5 f., Stempel 1 f. 15 Xr., Kopien 48 Xr., Aufwartgebühr 40 Xr. – zahlte Zink für seine geschiedene Frau erst am 11. Februar 1807, die er von seinen späteren Zahlungen an diese abzog. Am 7. März zahlte er ihr 20 f., den Rest versprach er auf Walpurgis (30. April 1807) zu begleichen.<ref name=„PLA 502"/> | ||
==Siehe auch== | |||
* [[Johann Georg Zink]] | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |