Diskussion:Inge Hartosch: Unterschied zwischen den Versionen

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:Grüße
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:--[[Benutzer:Gustav moenus|Gustav moenus]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav moenus|Diskussion]]) 11:23, 31. Jan. 2024 (CET)
:--[[Benutzer:Gustav moenus|Gustav moenus]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav moenus|Diskussion]]) 11:23, 31. Jan. 2024 (CET)
::'''Weitere Ergänzung/neue Erkenntnislage betr "Gehobener Dienst":'''
::Ich habe mich nochmal "schlau gemacht", denn selbst war ich nie Beamter gewesen.
::''Mit bestandener Eingangsprüfung wird man nicht sofort verbeamtet, sondern man durchlebt erstmal eine Anwartschaftszeit bevor es zur vollständigen & entgültigen Verbeamtung kommt.'' '''Offensichtlich wurde Frau Hartosch in ein Angestelltenverhältnis übernommen und garnicht verbeamtet!''' Ich finde keine Quelle, die explizit eine Verbeamtung von Frau Hartosch erwähnt, siehe zum Beispiel [https://magazin66.de/2021/04/aeltere-warnen-pandemie-mit-kriegsjahren-nicht-vergleichbar/ Seniorenmagazin66].
::''Normalerweise wird zum Einstieg in den "Gehobenen Dienst" ein Abitur oder mindestens eine Fachhochschulreife vorausgesetzt.'' Aber Frau Hartosch hat "nur" eine Mittlere Reife, die für den "Mittleren Dienst" Voraussetzung ist. Aber vielleicht war es damals nicht ganz so streng ...
::Deshalb habe ich nun wie im "Seniorenmagazin 66" die Berufsbezeichnung "Diplom-Verwaltungswirtin" angegeben.
::Grüße
::--[[Benutzer:Gustav moenus|Gustav moenus]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav moenus|Diskussion]]) 20:57, 7. Feb. 2024 (CET)
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