Kaspar Friedrich Baumhemmer: Unterschied zwischen den Versionen

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(Wohnort Witwe präz.)
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Am 13. März 1846 stellte Baumhemmer ein erneutes Gesuch. Er teilte mit, dass er nun seit drei Monaten beim Maurermeister Friedrich Schmidt bei einem Lohn von 1 f. pro Tag in Arbeit und der gemachte Vorwurf über Zwist mit seiner Braut unzutreffend ist. Der vorgeladene Maurermeister Schmidt bezeugte die Angaben, lobte Baumhemmer als einen geschickten und fleißigen Arbeiter, und bemerkte, dass er ihn fernerhin in Arbeit behalte, der Lohn in den Wintermonaten jedoch 40 x. beträgt. Weiter wurde der Vormund der Seeling’schen Kinder, der Nürnberger Fußbote Johann Michael Beninger (auch Böhninger), vernommen, der seit November letzten Jahres ein sehr ordentliches Betragen des Maurergesellen feststellte und daher seine Zustimmung zur Verehelichung erteilte. Nachdem die beiden gemeindlichen Kollegien ihr Einverständnis wiederholten, erteilte der Stadtmagistrat mit Beschluss vom 27. April 1846 die Genehmigung zur Niederlassung als Insasse und zur Verehelichung. Dabei wurde der Witwe Seeling ihre bisherige Lizenz für den Obst- und Gemüsehandel belassen. Als Auswärtiger hatte Baumhemmer eine Aufnahmegebühr von 5 f. 24 x. zu bezahlen. Er verpflichtete sich, als Aversum zur Straßenbeleuchtungskasse 36 x., als Jahresbeitrag hierzu 24 x. und als wöchentliches Almosen 3 x. zu leisten, die bisherigen Leistungen der Witwe Seeling wurden abgeschrieben. Nach Ablauf der vierwöchigen Frist des öffentlichen Aushangs der Bekanntmachung über die Aufnahme in den Gemeindeverband am 30. Mai 1846 wurden am gleichen Tag die Aufnahmeurkunde und das Kopulationsattest ausgestellt.<ref>“Acten des Magistrats der königl. bayer. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahmsgesuch des Maurergesellen Kaspar Friedrich Bauhaemmer aus Burgfarrnbach. 1845/46.“ StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 156</ref>
Am 13. März 1846 stellte Baumhemmer ein erneutes Gesuch. Er teilte mit, dass er nun seit drei Monaten beim Maurermeister Friedrich Schmidt bei einem Lohn von 1 f. pro Tag in Arbeit und der gemachte Vorwurf über Zwist mit seiner Braut unzutreffend ist. Der vorgeladene Maurermeister Schmidt bezeugte die Angaben, lobte Baumhemmer als einen geschickten und fleißigen Arbeiter, und bemerkte, dass er ihn fernerhin in Arbeit behalte, der Lohn in den Wintermonaten jedoch 40 x. beträgt. Weiter wurde der Vormund der Seeling’schen Kinder, der Nürnberger Fußbote Johann Michael Beninger (auch Böhninger), vernommen, der seit November letzten Jahres ein sehr ordentliches Betragen des Maurergesellen feststellte und daher seine Zustimmung zur Verehelichung erteilte. Nachdem die beiden gemeindlichen Kollegien ihr Einverständnis wiederholten, erteilte der Stadtmagistrat mit Beschluss vom 27. April 1846 die Genehmigung zur Niederlassung als Insasse und zur Verehelichung. Dabei wurde der Witwe Seeling ihre bisherige Lizenz für den Obst- und Gemüsehandel belassen. Als Auswärtiger hatte Baumhemmer eine Aufnahmegebühr von 5 f. 24 x. zu bezahlen. Er verpflichtete sich, als Aversum zur Straßenbeleuchtungskasse 36 x., als Jahresbeitrag hierzu 24 x. und als wöchentliches Almosen 3 x. zu leisten, die bisherigen Leistungen der Witwe Seeling wurden abgeschrieben. Nach Ablauf der vierwöchigen Frist des öffentlichen Aushangs der Bekanntmachung über die Aufnahme in den Gemeindeverband am 30. Mai 1846 wurden am gleichen Tag die Aufnahmeurkunde und das Kopulationsattest ausgestellt.<ref>“Acten des Magistrats der königl. bayer. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahmsgesuch des Maurergesellen Kaspar Friedrich Bauhaemmer aus Burgfarrnbach. 1845/46.“ StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/B 156</ref>


Als Maurergeselle arbeitete er lange Zeit in Fürth. Erst im Zuge der zum 1. Mai 1868 im Königreich Bayern eingeführten Gewerbefreiheit konnte er sich im Alter von fast 50 Jahren am 17. Juli 1869 selbstständig machen.<ref name="FB-KB">Familienbogen Bau(m)hemmer, Friedrich Kaspar; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5</ref> Besondere Werke von ihm sind nicht bekannt. In der Fürther männlichen und weiblichen „Unterstützungs-Casse ‚Hilfs-Verein‘ in Krankheits- und Sterbefällen“  brachte er sich als Ausschussmitglied ein.<ref>Fürther Tagblatt vom 16. Februar 1867</ref>
Als Maurergeselle arbeitete er lange Zeit in Fürth. Erst im Zuge der zum 1. Mai 1868 im Königreich Bayern eingeführten Gewerbefreiheit konnte er sich im Alter von 48 Jahren selbstständig machen (besteuert seit 17. Juli 1869<ref name="FB-KB">Familienbogen Bau(m)hemmer, Friedrich Kaspar; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5</ref>). Besondere Werke von ihm sind nicht bekannt. In der Fürther männlichen und weiblichen „Unterstützungs-Casse ‚Hilfs-Verein‘ in Krankheits- und Sterbefällen“  brachte er sich als Ausschussmitglied ein.<ref>Fürther Tagblatt vom 16. Februar 1867</ref>


Kaspar Friedrich Baumhemmer starb im Alter von 69 Jahren.
Kaspar Friedrich Baumhemmer starb im Alter von 69 Jahren.
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