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Mit Schreiben vom 20. Juli lieferte Zivilingenieur Kullmann sein ergänzendes Gutachten, später wurde dieses als „allgemeines Projekt“ bezeichnet. Er stellte fest, dass die Zuleitung von Wasser vom [[Ostertagsgarten]] über Unter- und Oberfürberg zu einer Pumpstation für die Heilstätte nicht empfohlen werden kann, da der bestehende Rohrstrang von der Maxbrücke bis Ostertagsgarten infolge seines geringen Kalibers nicht leistungsfähig ist. Sollte aber die Wasserversorgung von Ober- und Unterfürberg mit der des Sanatoriums vereinigt werden, dann könne dies zweckmäßig geschehen, wenn von einem der beiden Druckstränge in Dambach abzweigend eine Rohrleitung nach Oberfürberg gelegt würde. Dabei sollte die Dimensionierung der Leitung so ausgelegt werden, dass auch der Feuerschutz für die beiden Ortsteile gewährleistet wird, somit sollte sie mindestens einen Durchfluss von 7 bis 8 l/s ermöglichen. Die Pumpstation zur Versorgung der Heilstätte wäre dann etwa 400 bis 500 m westlich von Oberfürberg anzulegen, die das Wasser wiederum in den bei Variante 2 konzipierten Erdbehälter befördert. | Mit Schreiben vom 20. Juli lieferte Zivilingenieur Kullmann sein ergänzendes Gutachten, später wurde dieses als „allgemeines Projekt“ bezeichnet. Er stellte fest, dass die Zuleitung von Wasser vom [[Ostertagsgarten]] über Unter- und Oberfürberg zu einer Pumpstation für die Heilstätte nicht empfohlen werden kann, da der bestehende Rohrstrang von der Maxbrücke bis Ostertagsgarten infolge seines geringen Kalibers nicht leistungsfähig ist. Sollte aber die Wasserversorgung von Ober- und Unterfürberg mit der des Sanatoriums vereinigt werden, dann könne dies zweckmäßig geschehen, wenn von einem der beiden Druckstränge in Dambach abzweigend eine Rohrleitung nach Oberfürberg gelegt würde. Dabei sollte die Dimensionierung der Leitung so ausgelegt werden, dass auch der Feuerschutz für die beiden Ortsteile gewährleistet wird, somit sollte sie mindestens einen Durchfluss von 7 bis 8 l/s ermöglichen. Die Pumpstation zur Versorgung der Heilstätte wäre dann etwa 400 bis 500 m westlich von Oberfürberg anzulegen, die das Wasser wiederum in den bei Variante 2 konzipierten Erdbehälter befördert. | ||
Der zugehörige Kostenanschlag umfasste jedoch nur die Rohrleitung nach Oberfürberg, die Leitung nach Unterfürberg und die Aufstellung von Hydranten war nicht eingeschlossen. Die Gesamtbaukosten wurden mit 53.500 M veranschlagt. Abermals waren die Rohrleitungen die größten Posten, so die Leitung DN 150 von Dambach bis Oberfürberg mit 24.640 M, die Leitung DN 125 von Oberfürberg bis zur Pumpstation mit 2800 M, die Druckleitung DN 100 von Pumpstation zum Erdbehälter mit 8250 M, die Fallleitung vom Reservoir zum Sanatorium mit 2800 M, weiter für Abzweigeinbau 150 M, Armaturen und Entlüftung 650 M sowie 1500 M für Felsarbeiten und Wasserhaltung. In Ansatz kamen für das Pumphäuschen 2800 M, für die komplette maschinelle Einrichtung 3800 M, für den Hochbehälter 3000 M und für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes 3110 M. | Der zugehörige Kostenanschlag umfasste jedoch nur die Rohrleitung nach Oberfürberg, die abzweigende Leitung nach Unterfürberg und die Aufstellung von Hydranten war nicht eingeschlossen. Die Gesamtbaukosten wurden mit 53.500 M veranschlagt. Abermals waren die Rohrleitungen die größten Posten, so die Leitung DN 150 von Dambach bis Oberfürberg mit 24.640 M, die Leitung DN 125 von Oberfürberg bis zur Pumpstation mit 2800 M, die Druckleitung DN 100 von Pumpstation zum Erdbehälter mit 8250 M, die Fallleitung vom Reservoir zum Sanatorium mit 2800 M, weiter für Abzweigeinbau 150 M, Armaturen und Entlüftung 650 M sowie 1500 M für Felsarbeiten und Wasserhaltung. In Ansatz kamen für das Pumphäuschen 2800 M, für die komplette maschinelle Einrichtung 3800 M, für den Hochbehälter 3000 M und für Projektierung, Bauleitung und Unvorhergesehenes 3110 M. | ||
== Genehmigung des allgemeinen Projekts == | == Genehmigung des allgemeinen Projekts == | ||
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Die Pflegekommission zeigte sich grundsätzlich einverstanden, wollte sich aber erst entscheiden, wenn ihr Anteil an den Gesamtkosten von 53.500 M definitiv festgestellt wurde. Nun beauftragte der Stadtmagistrat die Direktion des städtischen Wasserwerks, einen Beschluss der Wasserwerkskommission zur Kostenteilung herbeizuführen. Man blieb bei der Teilung, wie sie Lindmann bereits am 14. August 1905 vorschlug mit der Ergänzung, dass die Heilstätte von dem Aufwand des Wasserwerks die Hälfte der Verzinsung mit 4 % solange übernimmt, bis nach dem Ermessen des Magistrats infolge des Wasserkonsums eine genügende Verzinsung des Kapitalaufwands gesichert ist. Mit Beschluss vom 5. Februar 1906 stimmte die Verwaltungskommission der Heilstätte dieser Kostenteilung zu. Sie beantragte zugleich dafür die Genehmigung bei den städtischen Kollegien unter den Voraussetzungen, dass die Durchführung dieser Arbeiten dem städt. Gas- und Wasserwerk übertragen wird und die auf die Heilstätte entfallenden Kosten aus dem sog. Sanatoriumsbaufonds bzw. dem Erneuerungsfonds zu decken und die Verzinsung der Hälfte des Aufwands für die Leitung bis Oberfürberg aus den laufenden Einnahmen der Heilstätte zu bestreiten sind. Der Stadtmagistrat und die Gemeindebevollmächtigten fassten am 8. bzw. 13. Februar [[1906]] die entsprechenden Beschlüsse. | Die Pflegekommission zeigte sich grundsätzlich einverstanden, wollte sich aber erst entscheiden, wenn ihr Anteil an den Gesamtkosten von 53.500 M definitiv festgestellt wurde. Nun beauftragte der Stadtmagistrat die Direktion des städtischen Wasserwerks, einen Beschluss der Wasserwerkskommission zur Kostenteilung herbeizuführen. Man blieb bei der Teilung, wie sie Lindmann bereits am 14. August 1905 vorschlug mit der Ergänzung, dass die Heilstätte von dem Aufwand des Wasserwerks die Hälfte der Verzinsung mit 4 % solange übernimmt, bis nach dem Ermessen des Magistrats infolge des Wasserkonsums eine genügende Verzinsung des Kapitalaufwands gesichert ist. Mit Beschluss vom 5. Februar 1906 stimmte die Verwaltungskommission der Heilstätte dieser Kostenteilung zu. Sie beantragte zugleich dafür die Genehmigung bei den städtischen Kollegien unter den Voraussetzungen, dass die Durchführung dieser Arbeiten dem städt. Gas- und Wasserwerk übertragen wird und die auf die Heilstätte entfallenden Kosten aus dem sog. Sanatoriumsbaufonds bzw. dem Erneuerungsfonds zu decken und die Verzinsung der Hälfte des Aufwands für die Leitung bis Oberfürberg aus den laufenden Einnahmen der Heilstätte zu bestreiten sind. Der Stadtmagistrat und die Gemeindebevollmächtigten fassten am 8. bzw. 13. Februar [[1906]] die entsprechenden Beschlüsse. | ||
== Detailprojekt == | |||
Das städt. Gas- und Wasserwerk leitete bereits am 17. Februar 1906 die Bestellung des Rohrmaterials in die Wege. Am 5. März wurde der Auftrag für Detailplanung und Bauleitung an den Zivilingenieur Kullmann vergeben. Die genaue Linienführung der Leitung erfolgte in Absprache mit dem Stadtbauamt, dann führte das Büro Kullmann die vermessungstechnischen Geländeaufnahmen und die Absteckung der Trasse aus. | |||
Am 18. Mai 1906 legte der Zivilingenieur Kullmann dem Magistrat der Stadt Fürth das Detailprojekt für die Wasserversorgung des Sanatoriums vor, bestehend aus Erläuterungsbericht, Kostenanschlag und fünf Plänen. Das Projekt wich vom im Juli des Vorjahres aufgestellten allgemeinen Projekt ab. Die Geländeaufnahmen hatten ergeben, dass die ursprünglich geplante Linienführung der Leitung zu viele private Grundstücksbesitzer in Anspruch genommen hätte. Daher wurde nunmehr eine Führung auf öffentlichen Wegen gewählt und die Rohrleitung zunächst direkt nach Unterfürberg gezogen, von dort erst nach Oberfürberg und dann zum Pumpwerk. Für den ersten Streckenabschnitt vom neuen Druckstrang in Dambach bis zur Cadolzburger Straße wurde statt einem Rohrdurchmesser von DN 150 nun DN 175 gewählt, auch um künftig einen besseren Anschluss an die bereits bis zum Ostertagsgarten geführte Leitung zu ermöglichen. Weiter war vorgesehen, an geeigneter Stelle einen Abzweig mit Schieber einzusetzen, um auch das Dambacher Villenviertel zu versorgen, welches bisher nur mit einer Stichleitung durch das Streng’sche Anwesen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen war. In den Orten Unter- und Oberfürberg wurden 8 Unterflurhydranten zur Löschwasserversorgung aufgesetzt, zwei weitere Hydranten an Hochpunkten dienten als Entlüfter. | |||
Das Pumpwerk sollte am südlichen Ende von Oberfürberg, auf einem Grundstück von etwa 1 Ar Fläche unmittelbar an einer Weggabelung (heute [[Oberfürberger Straße]]/[[Eichenstraße]]) liegen. Hier war der Erwerb von Privateigentum erforderlich. Ein Ausgleichsbehälter war nicht nötig, da das zufließende Wasser einen Druck von einigen Metern aufwies. Für den Antrieb einer [[wikipedia:Plungerpumpe|Plungerpumpe]] war ein Benzinmotor vorgesehen. Pumpe, Antriebsmaschine und Druckwindkessel waren in einem Abteil des Hochbaus untergebracht, während sich in einer Verlängerung die Benzinapparate und ein Werkzeugraum befanden. | |||
Für die Leistung des Hebewerks wurden folgende Hauptdaten angegeben: | |||
* höchster Wasserspiegel im Hochbehälter: +384,50 m | |||
* Druckhöhe der Zuleitung am Hebewerk: +323,40 m | |||
* geometrische Förderhöhe: 61,10 m | |||
* Druckhöhenverlust: 8,90 m<ref>Rohr DN 100 bei 1655 m Länge, für Q = 3,5 l/s; Kullmann rechnete mit Verlust für 100 m Rohrleitung h<sub>100</sub> = 0,535 m/100 m; somit 16,55 x 0,535 ≈ 8,90 m</ref> | |||
* manometrische Förderhöhe: 70,00 m | |||
* Pumpleistung: 3,3 Wasser-Pferdestärken<ref>Kullmann rechnete P = Q × h / 75 = 3,5 × 70 / 75 = 3,3; heute P = 𝜌 × g × Q × h = 1000 kg/m<sup>3</sup> × 9,81 m/s<sup>2</sup> × 0,0035 m<sup>3</sup>/s × 70 m = 2,4 kW</ref>, also „4 effektive Motorpferde“ | |||
Die Anordnung des Hochbehälters, in den das Pumpwerk fördert, war an der nordöstlichsten Ecke des Anwesens vorgesehen, der alte im Dachboden war aufzulassen. Das Gelände am ausersehenen Hochbehälterstandort wies eine Kote von nur +376,5 m auf, also 4,5 m niedriger als der vorhandene. Daher schlug Kullmann vor, um ausreichend Druckhöhe zu erzielen, den Behälter auf eine Unterstützungskonstruktion zu setzen, also einen Turmbehälter zu errichten. Dieser war nach dem [[wikipedia:Intze-Prinzip|System Intze]] konzipiert, besaß Überlauf und Entleerungsleitung. Der Gesamtinhalt betrug 60 m<sup>3</sup>; dabei wurde der Behälter mit Rücksicht auf die Frischhaltung in zwei Teile aufgeteilt, einen für Trinkwasser mit 15 m<sup>3</sup> und für Löschwasser mit 45 m<sup>3</sup>. | |||
Der detaillierte Kostenanschlag erbrachte in Summe 70.000 M, allerdings war nunmehr auch die anfangs ausgeklammerte Ortsversorgung, zuvor zu 11.000 M ermittelt, mit einbegriffen. Die Mehrkosten rührten im Wesentlichen aus dem nun geplanten Wasserturm her, dessen Aufwand im Ganzen zu 10.000 M kalkuliert wurde. | |||
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