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Zweite Periode (1007—1024).
Heinrich'sche Donation von 1007 aufgeführt. 23) Diese Schenkung war zum Unterhalte des Domkapitels in Bamberg bestimmt; Lehensherr wurde daher der jedesmalige Domprobst. Der erste dieser neuen Lehensherren war Poppo, Sohn des Markgrafen Leopold I. von Oesterreich, 38 Jahre alt, im Jahre 1016 zum Erzbischof zu Trier erhoben, ein demüthiger, dem Kaiser ge­horsamer, in seinen Verrichtungen eifriger Priester. 24) Somit wurde die kaiserliche Domäne in eine domprobsteiliche um­ gewandelt. Das Domkapitel erhielt das Recht, den Schirmvogt selbst zu wählen, dessen Einkünfte genau bestimmt waren. Die Hoheitsrechte und der Blutbann wurden von dem Gaugrafen als dem Vertreter des Kaisers ausgeübt. Die Diöcesen-Grenzen wurden in der Art verändert, daß das Archidiakonat, wozu Fürth nebst Nürnberg am rechten Pegnitzufer oder die so­
genannte Sebalder Seite, Neukirchen am Brand, Kraftshof, Burgfarrnbach, Poppenreuth u. s. w. gehörten, vom Bisthum Eichstädt abgetrennt und mit der Bamberger Diöcese vereinigt wurde. Dies durchzuführen, gelang dem Kaiser erst nach acht Jahren, da der damalige Bischof von Eichstädt, Megingoz, hart­ näckigen Widerstand entgegensetzte. Nach dem Tode des Letzteren, im Jahre [[Jahr::1015]], ernannte der Kaiser, Gundekar, einen Geistlichen von niederem Herkommen, den Sohn eines Babenberger Küsters, zum Nachfolger; jedoch mußte sich dieser verpflichten, in die er­ wünschte Lostrennung einzuwilligen. Der neue Bischof hielt sein Wort, hatte aber dafür so viele Kränkungen von seinem darüber mißvergnügten Domkapitel zu erdulden, daß er [[Jahr::1019]] vor Gram starb. Der Kaiser entschädigte übrigens Eichstädt für die erlittene Schmälerung durch Beilngries. 25)


Heinrich'sche Donation von 1007 aufgeführt.") Diese Schenkung
Diese Schenkung des Kaisers an das Domkapitel in Bam­berg trug wesentlich bei zur späteren Entwickelung und Ver­größerung Fürths, dessen Selbstständigkeit gegenüber von Nürn­berg und Brandenburg das ziemlich mächtige Hochstift wahrte. Wäre Fürth damals eine kaiserliche Domäne geblieben, so würde es wahrscheinlich allmählich in die Hände der Burggrafen über­ gegangen und dann entweder [[Jahr::1427]] von Burggraf Friedrich IV. mit der Burg an Nürnberg, welches sein Aufkommen nicht ge­duldet hätte, verkauft worden sein, oder es wäre wohl ein kleiner markgräflicher Marktflecken geblieben.
war zum Unterhalte des Domkapitels in Bamberg bestimmt;
 
Lehensherr wurde daher der jedesmalige Domprobst. Der erste
Außer den früher kaiserlichen, nun domprobsteilichen Do-[]
dieser neuen Lehensherren war Poppo, Sohn des Markgrafen
Leopold I. von Oesterreich, 38 Jahre alt, im Jahre 1016 zum
Erzbischof zu Trier erhoben, ein demüthiger, dem Kaiser ge­
horsamer, in seinen Verrichtungen eifriger Priester.") Somit
wurde die kaiserliche Domäne in eine domprobsteiliche um­
gewandelt. Das Domkapitel erhielt das Recht, den Schirmvogt
selbst zu wählen, dessen Einkünfte genau bestimmt waren. Die
Hoheitsrechte und der Blutbann wurden von dem Gaugrafen
als dem Vertreter des Kaisers ausgeübt. Die Diöcesen-Grenzen
wurden in der Art verändert, daß das Archidiakonat, wozu
Fürth nebst Nürnberg am rechten Pegnitzufer oder die so­
genannte Sebalder Seite, Neukirchen am Brand, Kraftshof,
Burgfarrnbach, Poppenreuth u. s. w. gehörten, vom Bisthum
Eichstädt abgetrennt und mit der Bamberger Diöcese vereinigt
wurde. Dies durchzuführen, gelang dem Kaiser erst nach acht
Jahren, da der damalige Bischof von Eichstädt, Megingoz, hart­
näckigen Widerstand entgegensetzte. Nach dem Tode des Letzteren,
im Jahre 1015, ernannte der Kaiser, Gundekar, einen Geistlichen
von niederem Herkommen, den Sohn eines Babenberger Küsters,
zum Nachfolger; jedoch mußte sich dieser verpflichten, in die er­
wünschte Lostrennung einzuwilligen. Der neue Bischof hielt sein
Wort, hatte aber dafür so viele Kränkungen von seinem darüber
mißvergnügten Domkapitel zu erdulden, daß er 1019 vor Gram
starb. Der Kaiser entschädigte übrigens Eichstädt für die er­
littene Schmälerung durch Beilngries.")
Diese Schenkung des Kaisers an das Domkapitel in Bam­
berg trug wesentlich bei zur späteren Entwickelung und Ver­
größerung Fürths, dessen Selbstständigkeit gegenüber von Nürn­
berg und Brandenburg das ziemlich mächtige Hochstift wahrte.
Wäre Fürth damals eine kaiserliche Domäne geblieben, so würde
es wahrscheinlich allmählich in die Hände der Burggrafen über­
gegangen und dann entweder 1427 von Burggraf Friedrich IV.
mit der Burg an Nürnberg, welches sein Aufkommen nicht ge­
duldet hätte, verkauft worden sein, oder es wäre wohl ein kleiner
markgräflicher Marktflecken geblieben.
Außer den früher kaiserlichen, nun domprobsteilichen Do-