Bücherkonfiskationen 1702, 1712 und 1744: Unterschied zwischen den Versionen

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==Konfiskation 1744==
==Konfiskation 1744==
Auch hier kam es zu ähnlichen Beschuldigungen, dass jüdische Gebetbücher und talmudische Schriften Lästerungen gegen den christlichen Glauben beinhalten. Dieses Mal kam die Untersuchung durch den vor der Taufe stehenden Juden Alexander Benjamin in Gang.<ref>siehe J. Rosenfeld: „Auf den Spuren der Konfiskation der Hebräischen Bücher zu Fürth“ in [[Nachrichten für den Jüdischen Bürger Fürths]], 1963, S. 10. Die Akten tragen die Überschrift:„Denunziazion des Alexander Benjamin, angeblich ohne Passion und ohne eigene Absicht auf Gnade und Geld sondern bloß um Gottes Ehre und zu großem herrschaftlichen Interesse“</ref> Die Konsistorialkommission stand unter dem Vorsitz des Orientalisten und Pfarrer [[wikipedia:Johann Jacob Rabe|Johann Jacob Rabe]]. Als Beisitzer fungierte wiederum Christfels.<ref>J. Rosenfeld: „Auf den Spuren der Konfiskation der Hebräischen Bücher zu Fürth“ in [[Nachrichten für den Jüdischen Bürger Fürths]], 1963, S. 11</ref> Betroffen war diesmal u.a. die Bibliothek des Fürther Rabbiners [[Baruch Rapaport]]. Nachdem ein halbes Jahre Verhöre durchgeführt worden waren, wurden im Januar 1745 sämtliche Vorsteher der Juden von Fürth und des Kreises Ansbach vor die Kommission geladen. Man teilte ihnen als Beschluss mit, dass die Judenschaft von Fürth 16.000 fl., Moses Fränkel und sein Schwiegersohn 6.000 fl. und die Landjudenschaft 50.000 fl. als Strafe zu bezahlen hätte. Dazu sollten in jüdischen Gebetbüchern die lästernden Stellen beseitigt i.e. umgedruckt werden. Nach einigen Verhandlungen konnte die Geldstrafe erheblich abgemildert werden.<ref>ebenda</ref><ref>ebenso Hugo Barbeck: [Geschichte der Juden in Nürnberg und Fürth (Buch)|Geschichte der Juden in Nürnberg und Fürth]], S. 80 f und S. Hänle, S. 87 u</ref>   
Auch hier kam es zu ähnlichen Beschuldigungen, dass jüdische Gebetbücher und talmudische Schriften Lästerungen gegen den christlichen Glauben beinhalten. Dieses Mal kam die Untersuchung durch den vor der Taufe stehenden Juden Alexander Benjamin in Gang.<ref>siehe J. Rosenfeld: „Auf den Spuren der Konfiskation der Hebräischen Bücher zu Fürth“ in [[Nachrichten für den Jüdischen Bürger Fürths]], 1963, S. 10. Die Akten tragen die Überschrift:„Denunziazion des Alexander Benjamin, angeblich ohne Passion und ohne eigene Absicht auf Gnade und Geld sondern bloß um Gottes Ehre und zu großem herrschaftlichen Interesse“</ref> Die Konsistorialkommission stand unter dem Vorsitz des Orientalisten und Pfarrer [[wikipedia:Johann Jacob Rabe|Johann Jacob Rabe]]. Als Beisitzer fungierte wiederum Christfels.<ref>J. Rosenfeld: „Auf den Spuren der Konfiskation der Hebräischen Bücher zu Fürth“ in [[Nachrichten für den Jüdischen Bürger Fürths]], 1963, S. 11</ref> Betroffen war diesmal u.a. die Bibliothek des Fürther Rabbiners [[Baruch Rapaport]]. Nachdem ein halbes Jahre Verhöre durchgeführt worden waren, wurden im Januar 1745 sämtliche Vorsteher der Juden von Fürth und des Kreises Ansbach vor die Kommission geladen. Man teilte ihnen als Beschluss mit, dass die Judenschaft von Fürth 16.000 fl., Moses Fränkel und sein Schwiegersohn 6.000 fl. und die Landjudenschaft 50.000 fl. als Strafe zu bezahlen hätte. Dazu sollten in jüdischen Gebetbüchern die lästernden Stellen beseitigt i.e. umgedruckt werden. Nach einigen Verhandlungen konnte die Geldstrafe erheblich abgemildert werden.<ref>ebenda</ref><ref>ebenso Hugo Barbeck: [Geschichte der Juden in Nürnberg und Fürth (Buch)|Geschichte der Juden in Nürnberg und Fürth], S. 80 f und S. Hänle, S. 87 u</ref>   


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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