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Das Technische Betriebsamt sagte mit Schreiben vom 24. Oktober 1922 den Einbau des Wassermessers auf seine Kosten zu, die Unterhaltung und die Mietgebühren sollte das Sanatorium tragen. Ferner wurde angekündigt, dass in die Saugleitung noch eine Rückschlagklappe eingebaut wird, deren Beschaffung und Einbau auf Kosten der Heilstätte erfolgen soll. Eingebaut wurden Wassermesser und Rückschlagklappe vom 4. bis 8. Dezember. Die Rückschlagklappe lieferte der namhafte Armaturenhersteller Fa. [[wikipedia:Bopp & Reuther|Bopp & Reuther]], sie kostete inflationsbedingt 54.212,80 M, mit Einbau insgesamt 119.404 M. Anstaltsleiter Dr. Julius Ziller lehnte die Bezahlung der Kosten für die Rückschlagklappe ab, da diese technisch notwendig vor der Pumpe eingebaut wurde und somit nach ortspolizeilichen Vorschriften zum städtischen Rohrnetz gehörte. Der Verwaltungsrat der Heilstätte beschloss am 19. April 1923 dementsprechend die Ablehnung dieser Kostentragung. | Das Technische Betriebsamt sagte mit Schreiben vom 24. Oktober 1922 den Einbau des Wassermessers auf seine Kosten zu, die Unterhaltung und die Mietgebühren sollte das Sanatorium tragen. Ferner wurde angekündigt, dass in die Saugleitung noch eine Rückschlagklappe eingebaut wird, deren Beschaffung und Einbau auf Kosten der Heilstätte erfolgen soll. Eingebaut wurden Wassermesser und Rückschlagklappe vom 4. bis 8. Dezember. Die Rückschlagklappe lieferte der namhafte Armaturenhersteller Fa. [[wikipedia:Bopp & Reuther|Bopp & Reuther]], sie kostete inflationsbedingt 54.212,80 M, mit Einbau insgesamt 119.404 M. Anstaltsleiter Dr. Julius Ziller lehnte die Bezahlung der Kosten für die Rückschlagklappe ab, da diese technisch notwendig vor der Pumpe eingebaut wurde und somit nach ortspolizeilichen Vorschriften zum städtischen Rohrnetz gehörte. Der Verwaltungsrat der Heilstätte beschloss am 19. April 1923 dementsprechend die Ablehnung dieser Kostentragung. | ||
== Versuch zur Wiederinbetriebnahme des Bohrbrunnens == | |||
In der Zeit der Hyperinflation stiegen die Betriebsausgaben der Lungenheilstätte stark an, ein großer Teil der Ausgaben entfielen auf Strom- und Wasserbezug aus dem städtischen Netz. Daher wurde nach Einsparungen gesucht, auch kam die Idee wieder ins Spiel, den alten Bohrbrunnen zu nutzen und zu vertiefen. Zur wirtschaftlichen Planung war daher eine genaue Kostenanalyse nötig. Deshalb wandte sich der Pfleger Haller am 29. November 1923 an das Technische Betriebsamt mit der Frage, zu welchen äußersten Preisen Strom und Wasser geliefert werden können. Eine Ermäßigung der Gebühren für die Heilstätte wurde aber durch das Betriebsamt wegen nicht tragbarer Einbußen abgelehnt, man verwies die Heilanstalt auf Zuschüsse aus der Stadtkasse. Im Übrigen sah das Betriebsamt für eine Wiederinbetriebnahme des Bohrbrunnens der Heilstätte keine Ersparnis. | |||
Das Stadtbauamt erstellte Anfang Februar 1924 Kostenschätzungen für die Instandsetzung des Bohrbrunnens auf. Für eine Bohrlochreinigung und Messungen zu Wasserstand und -zuflüssen (Pumpversuche) wurden Kosten von ca. 300 [[wikipedia:Goldmark|Goldmark]] (G. M.) bestimmt. Für eine Instandsetzung ohne Vertiefung mit neuer perforierter Verrohrung, Pumpwerk, Motor und Leitungsanschlüssen schätzte man die Kosten auf etwa 3000 G. M., für eine eventuell nötige Vertiefung rechnete man mit 1000 bis 2000 G. M. | |||
Dazu äußerte sich Stadtrat Haller am 18. Februar. Er sah die Wiederinstandsetzung aus wirtschaftlichen Gründen und für den Brandschutz als dringend geboten an; die Ersparnisse gab er mit jährlich 900 Stunden für einen Maschinisten und 1200 m<sup>3</sup> Wasser à 12 Pfennig/m<sup>3</sup> an. In der optimistischen Annahme, dass das Wasser in entsprechender Menge und Güte vorhanden sei, stellte er an den Verwaltungsrat der Heilstätte den Antrag auf Wiederinbetriebnahme des Anstaltbrunnens. Die Brunnenreinigung und Messungen hatte er dem Stadtbauamt bereits telefonisch in Auftrag gegeben, da die Kosten von ca. 300 G. M. im laufenden Etat vorhanden waren. | |||
Der Verwaltungsrat tagte am 29. Februar 1924; er hatte gegen die bereits angeordnete Reinigung des Bohrbrunnens und auch gegen eine Tieferbohrung nichts einzuwenden. Er verlangte aber vor einer Verwendung des Wassers ein Fachgutachten, welches dieses als völlig einwandfrei erklärt. | |||
Das Stadtbauamt, zuständiger Bearbeiter war Ingenieur Paul Müller, beauftragte die Fa. Fürther Tiefbohranstalt Gebrüder Gilde mit den Reinigungs- und Untersuchungsarbeiten. Für eine Tieferbohrung von 15 m unterbreitete Fa. Gilde mit Schreiben vom 8. April 1924 ein Angebot. Bei Annahme einer Arbeitsdauer von ca. 4 Wochen wurden 500 G. M. gefordert, wobei der Auftraggeber Hilfsarbeiter zu stellen und anfallende Transport zu übernehmen hatte. | |||
Mitte April berichtete die Fa. Gilde über die vorgenommenen Untersuchungen. Der Brunnen wurde als ziemlich verunreinigt beschrieben, so befanden sich darin Backsteinbrocken, Schrauben und auch Kupferblech. Bei einem 12-stündigen Pumpversuch wurde anfangs eine starke Verunreinigung mit Öl beobachtet, die nach 8 Stunden nur noch in geringen Spuren auftrat und bei längerer Wasserentnahme ganz verschwinden würde. Es wurde ermittelt, dass zuvor im Pumpenraum Schmieröl in Fässern lagerte. Während des Pumpversuchs wurde ein Abfluss von 42 l/min entnommen, in einer Stunde also 2520 l oder in 10 Stunden 25,2 m<sup>3</sup>, was als mittlerer Tagesverbrauch der Heilstätte angesehen wurde. Als Höchstleistung wurden 50 l/min angegeben. Um das benötigte Quantum in 4 bis 5 Stunden fördern zu können wären aber 90 l/min (1,5 l/s) nötig, die aber der vorhandene Brunnen nicht erbrachte. Daher wurde angeordnet, den Brunnen zu vertiefen. | |||
Einen Monat später berichtete die Fa. Gilde, dass der Brunnen nun auf eine Tiefe von 76,7 m gebohrt wurde, also um 22 m tiefer. Im Pumpversuch wurde zunächst eine Schüttung von 90 l/min festgestellt, die als Ziel angestrebt war. Aber nach längerem Pumpen sank die Fördermenge auf 50 l/min. Diese Ergiebigkeit war jedoch zu gering, um das nötige Tagesquantum sicherzustellen, und vor allem konnte kein Gewinn erzielt werden, zumal seit April des Jahres die Wasser-, Strom- und Gaspreise für gemeindliche Anwesen um 20 % ermäßigt wurden. Alle weiter geplanten Arbeiten wurden eingestellt und vermerkt, dass ein künftiges Aufgreifen dieses Vorhabens nur aus zwingenden Gründen veranlasst wäre. | |||
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