Als verheirateter, aber kinderloser Maurermeister, noch beheimatet in Burgfarrnbach, suchte er am 26. Oktober 1875 um Verleihung des Fürther Bürgerrechts nach. Dabei gab er zu Protokoll, dass sein Vermögen 1500 Gulden betrage. Versagensgründe lagen keine vor, sodass ihm mit Beschluss des Stadtmagistrats vom 4. November 1875 gegen Gebühr von 25 Mark das Bürgerrecht verliehen wurde. Den Staatsbürgereid hatte er bereits im Januar 1870 geleistet, wie das [[Bezirksamt Fürth]] mitteilte.<ref>“Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend: Heinritz, Johann Michael – Maurermeister v. Burgfarrnbach. Bürgerrechtsgesuch. 1875.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/H 731</ref> | Als verheirateter, aber kinderloser Maurermeister, noch beheimatet in Burgfarrnbach, suchte er am 26. Oktober 1875 um Verleihung des Fürther Bürgerrechts nach. Dabei gab er zu Protokoll, dass sein Vermögen 1500 Gulden betrage. Versagensgründe lagen keine vor, sodass ihm mit Beschluss des Stadtmagistrats vom 4. November 1875 gegen Gebühr von 25 Mark das Bürgerrecht verliehen wurde. Den Staatsbürgereid hatte er bereits im Januar 1870 geleistet, wie das [[Bezirksamt Fürth]] mitteilte.<ref>“Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend: Heinritz, Johann Michael – Maurermeister v. Burgfarrnbach. Bürgerrechtsgesuch. 1875.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/H 731</ref> |