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Zur Planung und Ausführung von weiteren Wasserversorgungsanlagen zog er mehrfach um. Am 1. April 1889 trat er als städtischer Ingenieur in den Dienst der Stadt Hof, wo er die Ausarbeitung und Durchführung eines Projekts zur Wasserversorgung aus dem Quellgebiet des Untreubaches (auch [[wikipedia:Ölsnitz (Saale)|Ölsnitz]] genannt) – heute Wassergewinnungsgebiet Konradsreuth der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH – übernahm. Laut Vertrag vom 18. Juli 1889 betrug das Monatsgehalt 500 Mark; für den Fall, dass die Stadt nach Erstellung seines Gutachtens beschließt, die Wasserversorgungsanlagen nicht zu bauen, war eine Entschädigung von 1500 Mark vereinbart. Bei ganzjährigem tadellosen Betrieb nach Fertigstellung des Werks wurde für Kullmann eine Bauprämie von 6000 Mark fällig.<ref>Vertrag Stadtgemeinde Hof/Ingenieur Heinrich Kullmann vom 18. Juli 1889; „Akten des Stadtmagistrats Amberg. Betreff: Die Wasserversorgung der Stadt Amberg – Dienstvertrag mit Oberingenieur Kullmann und Aufnahme der übrigen Personen. 1892.“; Stadtarchiv Amberg Sign.-Nr. ZG II Nr. 3500</ref> | Zur Planung und Ausführung von weiteren Wasserversorgungsanlagen zog er mehrfach um. Am 1. April 1889 trat er als städtischer Ingenieur in den Dienst der Stadt Hof, wo er die Ausarbeitung und Durchführung eines Projekts zur Wasserversorgung aus dem Quellgebiet des Untreubaches (auch [[wikipedia:Ölsnitz (Saale)|Ölsnitz]] genannt) – heute Wassergewinnungsgebiet Konradsreuth der Stadtwerke Hof Energie+Wasser GmbH – übernahm. Laut Vertrag vom 18. Juli 1889 betrug das Monatsgehalt 500 Mark; für den Fall, dass die Stadt nach Erstellung seines Gutachtens beschließt, die Wasserversorgungsanlagen nicht zu bauen, war eine Entschädigung von 1500 Mark vereinbart. Bei ganzjährigem tadellosen Betrieb nach Fertigstellung des Werks wurde für Kullmann eine Bauprämie von 6000 Mark fällig.<ref>Vertrag Stadtgemeinde Hof/Ingenieur Heinrich Kullmann vom 18. Juli 1889; „Akten des Stadtmagistrats Amberg. Betreff: Die Wasserversorgung der Stadt Amberg – Dienstvertrag mit Oberingenieur Kullmann und Aufnahme der übrigen Personen. 1892.“; Stadtarchiv Amberg Sign.-Nr. ZG II Nr. 3500</ref> | ||
Für die Errichtung des Wasserwerks der Stadt Neuburg a. d. Donau, welches der kgl. bayer. Ingenieur Karl Schilcher (1847–1907) geplant hatte, erhielt er auf dessen Empfehlung vom Stadtmagistrat am 19. Mai 1890 den Auftrag für die Bauleitung. Dabei war er an der Erarbeitung des Ortsstatuts für die Wasserleitungsordnung beteiligt. Kullmann schloss seinen Auftrag am 15. Dezember 1890 erfolgreich ab, wofür ihm ein Honorar von 7000 Mark gezahlt wurde.<ref>Roman Fitzek: 100 Jahre städtische Wasserversorgung in Neuburg a. d. Donau. In: Festschrift 100 Jahre städtische Wasserversorgung in Neuburg a. d. Donau 1890–1990, Hrsg. Stadtwerke Neuburg a. d. Donau, Juli 1990, S. 25</ref> | |||
Mitte März 1891 zog Kullmann mit Familie nach Offenbach am Main, wo er als Oberingenieur für Planung und Bau einer zentralen Druckluftanlage tätig war, wie sie bereits 1881 in Paris zur Steuerung von 8000 öffentlichen Uhren errichtet und bald auch zur Energieversorgung von Betrieben ausgebaut worden war. Der Bau der Offenbacher Druckluftanlage erfolgte durch die in der Gastechnik führende Augsburger Fa. [[wikipedia:Ludwig August Riedinger|Riedinger]]. Bereits am 10. Mai 1892 zog Kullmann nach Amberg um.<ref>Mitteilung Haus der Stadtgeschichte, Museum und Archiv, Stadt Offenbach (Amt 46), Abt. Stadtarchiv vom 21. August 2024</ref> | Mitte März 1891 zog Kullmann mit Familie nach Offenbach am Main, wo er als Oberingenieur für Planung und Bau einer zentralen Druckluftanlage tätig war, wie sie bereits 1881 in Paris zur Steuerung von 8000 öffentlichen Uhren errichtet und bald auch zur Energieversorgung von Betrieben ausgebaut worden war. Der Bau der Offenbacher Druckluftanlage erfolgte durch die in der Gastechnik führende Augsburger Fa. [[wikipedia:Ludwig August Riedinger|Riedinger]]. Bereits am 10. Mai 1892 zog Kullmann nach Amberg um.<ref>Mitteilung Haus der Stadtgeschichte, Museum und Archiv, Stadt Offenbach (Amt 46), Abt. Stadtarchiv vom 21. August 2024</ref> |