Stadtheimatpfleger: Unterschied zwischen den Versionen

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==Aktuelles==
==Aktuelles==
Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth im Dezember 2012 eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird.<ref>Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr. 83, S. 3 f. [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/positionen-rundbrief-83.pdf PDF]</ref> Eine Wiederbestellung des Amtsinhabers ist jedoch möglich.
Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der [[Stadtrat]] Fürth im Dezember [[2012]] eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird.<ref>Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr. 83, S. 3 f. [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/positionen-rundbrief-83.pdf PDF]</ref> Eine Wiederbestellung des Amtsinhabers ist jedoch möglich.


Entsprechend der Änderung der "Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth" am 5. Dezember 2012 (siehe [[#Satzung der Stadt Fürth|unten]]) wurde die Stelle des Heimatpflegers in der Stadtzeitung vom 9. April 2014 neu ausgeschrieben.<ref>Stadtzeitung Nr. 7 vom 9. April 2014, S. 2 [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2014/SZ_07_14.pdf PDF]; Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr 83,  S. 3 f. [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/positionen-rundbrief-83.pdf PDF]</ref>
Entsprechend der Änderung der "Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth" am [[5. Dezember]] [[2012]] (siehe [[#Satzung der Stadt Fürth|unten]]) wurde die Stelle des Heimatpflegers in der Stadtzeitung vom [[9. April]] [[2014]] neu ausgeschrieben.<ref>Stadtzeitung Nr. 7 vom 9. April 2014, S. 2 [http://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/fuertherrathaus/stadtzeitung_online/stadtzeitung2014/SZ_07_14.pdf PDF]; Rundbrief des Stadtheimatpflegers Nr 83,  S. 3 f. [http://www.dr-alexander-mayer.de/downloads/positionen-rundbrief-83.pdf PDF]</ref>


==Rechtsverhältnis==
==Rechtsverhältnis==
90.855

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