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== Menschenversuche in Bad Dürrheim == | == Menschenversuche in Bad Dürrheim == | ||
1956 wechselte Kleinschmidt an das Kindersolbad in Bad Dürrheim in Baden-Württemberg, südlich von Villingen-Schwenningen. Zu dieser Zeit war das Kindererholungsheim eines der größten in Deutschland. Als ärztlicher Direktor des DRK-Kindersolbads war Kleinschmidt von 1959 bis 1973 zudem auch als Arzt in mehreren privaten Kinderkurheimen tätig. In Kindersolbad wurden Verschickungskinder betreut und an ihnen ohne deren Wissen oder Zustimmung der Eltern Medikamententests durchgeführt. Kleinschmidt selbst gab gegenüber der damaligen Presse an, dass die Versuchsgruppen nahezu ideale Bedingungen aufweisen, da ''"Unsere Kurpatienten bleiben sechs Wochen in der Heilstätte, reisen gemeinsam an und ab [...] Dadurch sind die Versuchsbedinungen ideal [...]."'' Die Kinder wurden hierzu meinst mit Sedativa ruhig gestellt. Mit unbehandelten Vergleichsgruppen (Placebo-Gruppen) nahm Kleinschmidt wissenschaftliche Studien vor, über die er später publizierte. So testete er demnach Antibiotika, Hustentherapeutika, Asthma-Präparate, Tabletten gegen Masern und Mittel gegen Wurmmaden-Befall für namhafte deutsche Hersteller wie Janssen-Cilag in Neuss oder Schaper & Brümmer in Salzgitter. Nach einem später erstellten Gutachten der Landesärztekammer Baden-Württemberg nahm er dabei auch billigend in Kauf, dass Unverträglichkeiten bei den Probanden auftragen. Auch die Überdosierung von Schlaf- und Beruhigungsmittel wurde in Kauf genommen.<ref>Prof. Dr. Marc von Miquel: Verschickung in Nordrhein-Westfalen nach 1945. Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. sv:dok - Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger - 11. Januar 2022 - S. 44 ff. [https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/studie-verschickungskinder_nrw.pdf&ved=2ahUKEwiswLjL17OJAxVycvEDHTP4OogQFnoECC4QAQ&usg=AOvVaw3tr7UrIl4Z9MVjz9qj8Iv2 online]</ref> | 1956 wechselte Kleinschmidt an das Kindersolbad in Bad Dürrheim in Baden-Württemberg, südlich von Villingen-Schwenningen. Zu dieser Zeit war das Kindererholungsheim eines der größten in Deutschland. Als ärztlicher Direktor des DRK-Kindersolbads war Kleinschmidt von 1959 bis 1973 zudem auch als Arzt in mehreren privaten Kinderkurheimen tätig. In Kindersolbad wurden Verschickungskinder betreut und an ihnen ohne deren Wissen oder Zustimmung der Eltern Medikamententests durchgeführt.<ref>Dr. Sylvia Wagner zu Medikamentenversuchen im Kindersolbad Bad Dürrheim. In: Verschickungsheime.de, online abgerufen am 28. Oktober 2024 | 15:40 Uhr - [https://verschickungsheime.de/dr-sylvia-wagner-zu-medikamentenversuchen-im-kindersolbad-bad-duerrheim/?highlight=Kleinschmidt online]</ref> Kleinschmidt selbst gab gegenüber der damaligen Presse an, dass die Versuchsgruppen nahezu ideale Bedingungen aufweisen, da ''"Unsere Kurpatienten bleiben sechs Wochen in der Heilstätte, reisen gemeinsam an und ab [...] Dadurch sind die Versuchsbedinungen ideal [...]."'' Die Kinder wurden hierzu meinst mit Sedativa ruhig gestellt. Mit unbehandelten Vergleichsgruppen (Placebo-Gruppen) nahm Kleinschmidt wissenschaftliche Studien vor, über die er später publizierte. So testete er demnach Antibiotika, Hustentherapeutika, Asthma-Präparate, Tabletten gegen Masern und Mittel gegen Wurmmaden-Befall für namhafte deutsche Hersteller wie Janssen-Cilag in Neuss oder Schaper & Brümmer in Salzgitter. Nach einem später erstellten Gutachten der Landesärztekammer Baden-Württemberg nahm er dabei auch billigend in Kauf, dass Unverträglichkeiten bei den Probanden auftragen. Auch die Überdosierung von Schlaf- und Beruhigungsmittel wurde in Kauf genommen.<ref>Prof. Dr. Marc von Miquel: Verschickung in Nordrhein-Westfalen nach 1945. Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. sv:dok - Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger - 11. Januar 2022 - S. 44 ff. [https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/studie-verschickungskinder_nrw.pdf&ved=2ahUKEwiswLjL17OJAxVycvEDHTP4OogQFnoECC4QAQ&usg=AOvVaw3tr7UrIl4Z9MVjz9qj8Iv2 online]</ref> | ||
Weiterhin sind während seiner Amtszeit verschiedene Formen der Misshandlung belegt. In über 70 von Hans Kleinschmidt verfassten Schriften findet man u.a. auch einen zweiseitigen Strafenkatalog für Kurkinder, der überschrieben ist mit dem Begriff: „Sanktionen“. Die Sanktionen dienten vor allem den sog. ungezogenen Kindern, die für Kleinschmidt nicht anderes waren als "straffällige". Dabei handelte es sich im Wesentlichen aus Schlägen gegen den Körper, Demütigungen und Ausschluss einzelner Kinder aus der Gemeinschaft bis hin zu prangerartiger Bestrafung.<ref>Hilke Lorenz: Ein Nazi-Arzt im Kindersolbad. In: Stuttgarter Zeitung vom 10. Dezember 2021</ref> Selbst nachdem 1963 körperliche Strafen an Kindern in Kurheimen verboten wurden, kamen diese weiter unter der Leitung von Kleinschmidt in seiner Einrichtung vor, wie ein Gutachten des NRW-Landtages in Düsseldorf unter Einbeziehung einer 1964 veröffentlichten Schrift von Kleinschmidt verdeutlicht. In dem 1964 erschienen Band zum Thema "Kinderheime, Kinderheilsätten" empfahl Kleinschmidt weiterhin dem Aufsichtspersonal als Reaktion auf Straftaten: "''Man soll sich dann aber nicht hinreißen lassen, ins Gesicht zu schlagen - es gibt eines bessere Stelle.''"<ref>Prof. Dr. Marc von Miquel: Verschickung in Nordrhein-Westfalen nach 1945. Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. sv:dok - Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger - 11. Januar 2022 - S. 44 ff. [https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/studie-verschickungskinder_nrw.pdf&ved=2ahUKEwiswLjL17OJAxVycvEDHTP4OogQFnoECC4QAQ&usg=AOvVaw3tr7UrIl4Z9MVjz9qj8Iv2 online]</ref> | Weiterhin sind während seiner Amtszeit verschiedene Formen der Misshandlung belegt. In über 70 von Hans Kleinschmidt verfassten Schriften findet man u.a. auch einen zweiseitigen Strafenkatalog für Kurkinder, der überschrieben ist mit dem Begriff: „Sanktionen“. Die Sanktionen dienten vor allem den sog. ungezogenen Kindern, die für Kleinschmidt nicht anderes waren als "straffällige". Dabei handelte es sich im Wesentlichen aus Schlägen gegen den Körper, Demütigungen und Ausschluss einzelner Kinder aus der Gemeinschaft bis hin zu prangerartiger Bestrafung.<ref>Hilke Lorenz: Ein Nazi-Arzt im Kindersolbad. In: Stuttgarter Zeitung vom 10. Dezember 2021</ref> Selbst nachdem 1963 körperliche Strafen an Kindern in Kurheimen verboten wurden, kamen diese weiter unter der Leitung von Kleinschmidt in seiner Einrichtung vor, wie ein Gutachten des NRW-Landtages in Düsseldorf unter Einbeziehung einer 1964 veröffentlichten Schrift von Kleinschmidt verdeutlicht. In dem 1964 erschienen Band zum Thema "Kinderheime, Kinderheilsätten" empfahl Kleinschmidt weiterhin dem Aufsichtspersonal als Reaktion auf Straftaten: "''Man soll sich dann aber nicht hinreißen lassen, ins Gesicht zu schlagen - es gibt eines bessere Stelle.''"<ref>Prof. Dr. Marc von Miquel: Verschickung in Nordrhein-Westfalen nach 1945. Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. sv:dok - Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger - 11. Januar 2022 - S. 44 ff. [https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/studie-verschickungskinder_nrw.pdf&ved=2ahUKEwiswLjL17OJAxVycvEDHTP4OogQFnoECC4QAQ&usg=AOvVaw3tr7UrIl4Z9MVjz9qj8Iv2 online]</ref> |