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Nach Rückkehr aus dem Krieg war Durst ab dem 20. März 1871 wieder bei Blutharsch in Arbeit. Daneben veranstaltete er Musikdarbietungen und Marionettentheater. Für den Betrieb seines Marionettentheaters erhielt er im November 1876 eine Lizenz, die im September 1886 erneuert wurde. | Nach Rückkehr aus dem Krieg war Durst ab dem 20. März 1871 wieder bei Blutharsch in Arbeit. Daneben veranstaltete er Musikdarbietungen und Marionettentheater. Für den Betrieb seines Marionettentheaters erhielt er im November 1876 eine Lizenz, die im September 1886 erneuert wurde. | ||
Mit Mutter, Braut und künftiger Schwiegermutter wurde Johann Durst am 2. März 1872 beim Stadtmagistrat vorstellig und ersuchte um Erwerb des selbstständigen Heimatrechts und Erteilung des Verehelichungszeugnisses. Der Vater Andreas Durst jedoch galt als verschollen, er hatte sich bereits ein Jahr zuvor ohne weitere Lebenszeichen aus Fürth entfernt. Das beiderseitige Vermögen gaben die Brautleute mit 200 Gulden an. Beide Mütter erteilten ihre Einwilligung zur Eheschließung, die Braut gab ihre Heiratsabsicht zu Protokoll. Nach öffentlicher Bekanntmachung beschloss der Magistrat am 13. Juni 1872, das Gesuch bei Zahlung einer Heimatgebühr von 10 Gulden zu genehmigen.<ref name="D-199">„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend: Durst Johann Pflasterergeselle von hier – selbst. Heimath & Verehelichung. 1872.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/D 199</ref> | |||
Seine Witwe führte das Pflasterergeschäft bis zum 24. Juli 1894 weiter.<ref name=“FB-JD“/> | Am 29. April 1874 eröffnete er als Pflasterermeister sein eigenes Baugeschäft. Er führte offenbar ein unstetes Leben, worauf seine zahlreichen Wohnungsveränderungen hindeuten. Um 1882 war er wohl in finanzieller Bedrängnis, so zahlte er auch kein Schulgeld für seinen Sohn Martin während des Nürnberger Familienaufenthalts. Schließlich beglich nach Anforderung des Nürnberger Stadtmagistrats die allgemeine Schulkasse von Fürth diese Schuld. Auch die Gemeinde Wetzendorf konnte ihren Ausstand bei Durst mangels Pfändbarem nicht eintreiben. | ||
Etwa drei Jahre nach Rückkunft in Fürth stellte Johann Durst am 15. Dezember 1886 ein Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts. Die Steuern und Umlagen der letzten zwei Jahre hatte er ordnungsgemäß bezahlt, aber laut Armenpflegschaftsrat waren an seine Kinder Medikamente auf Rechnung der Armenkasse abgegeben worden. Ungeachtet dieses Einwands beschloss der Stadtmagistrat die Verleihung, das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten stimmte dem zu, sodass Durst das Bürgerrecht gebührenfrei erhielt.<ref name="D-199"/> | |||
Johann Durst starb im Alter von nur 43 Jahren, er wurde am 13. März 1891 auf dem [[Städtischer Friedhof|„Neuen Friedhof“]] begraben. Seine Witwe führte das Pflasterergeschäft bis zum 24. Juli 1894 weiter.<ref name=“FB-JD“/> | |||
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