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Nach dem Spruchkammerverfahren musste Jakob zusätzlich vor die große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Landfriedensbruch und Brandstiftung (Synagoge). Er wurde hier zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die allerdings aufgrund der Lagerstrafe als verbüßt angesehen | Nach dem Spruchkammerverfahren musste Jakob zusätzlich vor die große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Landfriedensbruch und Brandstiftung (Synagoge). Er wurde hier zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, die allerdings aufgrund der Lagerstrafe als verbüßt angesehen wurden.<ref>Fürther Nachrichten, 16. Februar 1951</ref> Das Gericht folgte zwar Jakobs Argumenten, dass er in der Befehlskette stand und "nur" die Befehle des SA-Gruppenführers von Obernitz ausführte, jedoch habe Jakob durch seine Anwesenheit das Verbrechen sanktioniert sowie nachträglich die Anweisung gegeben, das Hausmeisterhaus niederzubrennen - und sich somit trotzdem strafbar gemacht. In einer folgenden Berufungsverhandlung wurde Jakob erneut verhaftet, da das Berufungsgericht die erste Entscheidung einkassierte. Das Gericht sprach im Mai [[1952]] eine Strafe von zwei Jahren und vier Monaten aus, von denen noch zwei Jahre abzubüßen seien, trotz abgeleisteter Arbeitslagerstrafe.<ref>Nordbayerische Zeitung vom 30. Mai 1952</ref> | ||
Nach seiner Entlassung aus der Haft lebte Franz Jakob in Gaimersheim bei Ingolstadt. Dort verdiente er sich seinen Lebensunterhalt mit einfachen Tätigkeiten in einer Gaststätte. Am [[6. September]] [[1965]] starb Franz Jakob. | Nach seiner Entlassung aus der Haft lebte Franz Jakob in Gaimersheim bei Ingolstadt. Dort verdiente er sich seinen Lebensunterhalt mit einfachen Tätigkeiten in einer Gaststätte. Am [[6. September]] [[1965]] starb Franz Jakob. |