Stadterhebung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Stadterhebung''' des Marktes Fürth, vollzog sich in zwei Etappen: | Die '''Stadterhebung''' des Marktes Fürth, vollzog sich in zwei Etappen: | ||
* Zum | * Zum Samstag, den 24. September [[1808]], zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten. | ||
* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Verwaltung. | * Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Verwaltung. | ||
Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt. | Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt. | ||
Mit dem verleihen des '''Stadtrecht''' durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich selbst zu verwalten. | Mit dem verleihen des '''Stadtrecht''' durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich ab 1818 selbst zu verwalten. | ||
'''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht ''Stadtrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.''' | '''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht ''Stadtrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.''' |