Karl Volkert: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben und Karriere in der NSDAP ==
== Leben und Karriere in der NSDAP ==
Volkert war verheiratet und hatte sechs Kinder. Er war bereits vor dem Verbot der [[NSDAP]] [[1923]] Mitglied der Partei. Zuvor arbeitslos, machte er rasch Karriere innerhalb der [[NSDAP]] und wurde in für sein Engagement in der Strumabteilung (SA) und in der Deutschen Arbeitsfront (DAF) zum Sektions- und Ortsgruppenführer von [[Burgfarrnbach]]. Nach der Versetzung [[Franz Jakob]]s nach Thorn (Polen) übernahm er den Posten des Kreisleiters in Fürth und war zusätzlich als Gauredner der Partei aktiv.  
Volkert war verheiratet und hatte sechs Kinder. Er war bereits vor dem Verbot der [[NSDAP]] [[1923]] Mitglied der Partei. Zuvor arbeitslos, machte er rasch Karriere innerhalb der [[NSDAP]] und wurde in für sein Engagement in der Sturmabteilung (SA) und in der Deutschen Arbeitsfront (DAF) zum Sektions- und Ortsgruppenführer von [[Burgfarrnbach]]. Nach der Versetzung [[Franz Jakob]]s nach Thorn (Polen) übernahm er den Posten des Kreisleiters in Fürth und war zusätzlich als Gauredner der Partei aktiv.  


Noch kurz vor Kriegsende fiel Volkert mit seinen Durchhalteparolen auf. Er versuchte bis zuletzt die "Kampfmoral" aufrecht zu erhalten und somit den Krieg fortzusetzen. In einer späteren Gerichtsverhandlung gegen ihn wurde vor allem eine Rede Volkerts aus dem Jahr [[1945]] für ihn belastend gewertet. Der Beschuldigte versuchte historisch einen Vergleich der Kampfhandlungen im April [[1945]] mit dem Kampf der Goten und dem Kampf der Deutschen gegen die vorrückenden Bolschewisten zu bemühen. Aus diesem Grund müssten dem zufolge die verteidigenden Soldaten - so Volkert - zunächst ''"die eigenen Frauen und Kinder erschießen, bevor sie bis zum Letzten kämpfen sollten"''<ref> * Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 77 f.</ref>.  
Noch kurz vor Kriegsende fiel Volkert mit seinen Durchhalteparolen auf. Er versuchte bis zuletzt die "Kampfmoral" aufrecht zu erhalten und somit den Krieg fortzusetzen. In einer späteren Gerichtsverhandlung gegen ihn wurde vor allem eine Rede Volkerts aus dem Jahr [[1945]] für ihn belastend gewertet. Der Beschuldigte versuchte historisch einen Vergleich der Kampfhandlungen im April [[1945]] mit dem Kampf der Goten und dem Kampf der Deutschen gegen die vorrückenden Bolschewisten zu bemühen. Aus diesem Grund müssten dem zufolge die verteidigenden Soldaten - so Volkert - zunächst ''"die eigenen Frauen und Kinder erschießen, bevor sie bis zum Letzten kämpfen sollten"''<ref> * Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 77 f.</ref>.  
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Nach dem Krieg fiel es schwer belastendes Material gegen Volkert zu sammeln bzw. meldeten sich kaum Zeugen, die belastendes zu Protokoll geben wollten. Der Ermittlungsdienst gab vor Gericht verwundert an: "''Entweder ist dies die Furcht vor irgendetwas, oder man kann nichts belastendes über den Mann sagen.''"<ref>* Staatsarchiv Nürnberg, Spruchkammer Fürth I V 59, Spruchkammerakt Volkerts, Ermittlungsbericht</ref>. Weiterhin wird berichtet, dass er trotz seines politischen Fanatismus keine Parteigenossen präferierte, des Weiteren wurden zumindest keine politischen Denunzierungen Volkerts bekannt. Ehemalige Mitarbeiter gaben lediglich an, das es Konflikte mit dem Stellv. Gauleiter Holz gab, nicht zuletzt deshalb, da Volkert die Befehle Holz' "gemildert" weitergegeben haben soll - was allerdings im Widerspruch zu seinen öffentlichen Reden zur Kampfmoral steht.  
Nach dem Krieg fiel es schwer belastendes Material gegen Volkert zu sammeln bzw. meldeten sich kaum Zeugen, die belastendes zu Protokoll geben wollten. Der Ermittlungsdienst gab vor Gericht verwundert an: "''Entweder ist dies die Furcht vor irgendetwas, oder man kann nichts belastendes über den Mann sagen.''"<ref>* Staatsarchiv Nürnberg, Spruchkammer Fürth I V 59, Spruchkammerakt Volkerts, Ermittlungsbericht</ref>. Weiterhin wird berichtet, dass er trotz seines politischen Fanatismus keine Parteigenossen präferierte, des Weiteren wurden zumindest keine politischen Denunzierungen Volkerts bekannt. Ehemalige Mitarbeiter gaben lediglich an, das es Konflikte mit dem Stellv. Gauleiter Holz gab, nicht zuletzt deshalb, da Volkert die Befehle Holz' "gemildert" weitergegeben haben soll - was allerdings im Widerspruch zu seinen öffentlichen Reden zur Kampfmoral steht.  


Das Gericht sah Volkert als "Belasteten" - und nicht als Hauptschuldigen. Dem zufolge wurde er lediglich zu vier Jahren Arbeitslager verurteilt. Dabei rechnete die Spruchkammer die drei Jahre und drei Monate verbüßte Haft voll an, unter Berücksichtigung der guten Führung des Angeklagten, der während der Haft zusätzlich freiwillige Arbeitsdienste vollzogen hatte. Volkert ging in die Revision - jedoch ohne Erfolg. Auch die in München einberufene Berufungskammer im Jahr [[1950]] milderte die Strafe lediglich symbolisch ab auf drei Jahre Arbeitslager, bestand jedoch auf die Einordnung als Aktivist. Auch die inzwischen zahlreich vorliegenden "Persilscheine" bewogen das Gericht nicht dazu, an der Haltung etwas zu ändern. Das Berufungsgericht wertete seine Funktion als Kreisleiter und dogmatischer Gauredner für ausreichend im Sinne der Anklage. Auch die sozial und finanziell schwierige Lage der sechsköpfigen Familie konnte das Gericht nicht überzeugen und hielt das Berufsgericht zudem nicht davon ab, eine empfindliche Streitwertsumme festzulegen.  
Das Gericht sah Volkert als "Belasteten" - und nicht als Hauptschuldigen. Dem zufolge wurde er lediglich zu vier Jahren Arbeitslager verurteilt. Dabei rechnete die Spruchkammer die drei Jahre und drei Monate verbüßte Haft voll an, unter Berücksichtigung der guten Führung des Angeklagten, der während der Haft zusätzlich freiwillige Arbeitsdienste vollzogen hatte. Volkert ging in die Revision - jedoch ohne Erfolg. Auch die in München einberufene Berufungskammer im Jahr [[1950]] milderte die Strafe lediglich symbolisch ab auf drei Jahre Arbeitslager, bestand jedoch auf die Einordnung als Aktivist. Auch die inzwischen zahlreich vorliegenden "Persilscheine" bewogen das Gericht nicht dazu, an der Haltung etwas zu ändern. Das Berufungsgericht wertete seine Funktion als Kreisleiter und dogmatischer Gauredner für ausreichend im Sinne der Anklage. Auch die sozial und finanziell schwierige Lage der sechsköpfigen Familie konnte das Gericht nicht überzeugen und hielt das Berufsgericht zudem nicht davon ab, eine empfindliche Streitwertsumme festzulegen.


==Siehe auch==
==Siehe auch==
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