Otto Mayer

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Professor Eduard Heinrich Otto Mayer (geb. 29. März 1846 in Fürth[1]; gest. 8. August 1924 in Hilpertsau) war ein Jurist, Staats- und Kirchenrechtler sowie Begründer der deutschen Verwaltungsrechtslehre.

Leben

Otto Mayer kam als erstes Kind des Apothekers Eduard Mayer und seiner Ehefrau Eva Emma, geborene Gemeiner im Elternhaus "Königsstraße" Hs.-Nr. 378.I (heute Nachfolgebau Königstraße 82) zur Welt. Die Paten waren der Großvater, der Hammerwerksbesitzer Heinrich Friedrich Gemeiner, und der Kölner Advokat Eduard Mayer sowie als Stellvertreter der Nürnberger Kaufmann Heinrich Friedrich Gemeiner.[1]

  • 1882 erfolgte der Ruf an die Universität in Straßburg; später Professur für Verwaltungsrecht.
  • 1903 Wechsel an die Universität Leipzig

Veröffentlichungen

  • "Deutsches Verwaltungsrecht" (1895/96)
  • "Theorie des französischen Verwaltungsrechts" 1886

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Kirchenbücher St. Michael, Taufen 1845–1850, S. 63