Johann Georg Faber

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Johann Georg Eberhard Faber (geb. 1. Mai 1775 in Crailsheim, gest. 8. Februar 1856 in Nürnberg) war von 1809 bis 1818 Polizeikommissär in Fürth.

Als Sohn eines Lehrers geboren, wurde er zunächst Kammersekretär in Ansbach und wurde dann am 8. September 1809 zum Polizeikommissär in Fürth ernannt. 1818 wurde er als Stadtkommissär nach Nürnberg versetzt.[1][2]

Ab 1817 ließ sich Faber ein neues Wohnhaus erbauen und zwar in der damals Nürnberger Landstraße Haus-Nr. 539. (Ab 1860 erhielt dieses Haus die Adresse Obere Königstraße 107 und ab 1890 war es dann Königstraße 119.)

Die städtische Leitung durch ein Polizeikommissariat Fürth von 1808 bis 1818

Johann Georg Eberhard Faber (*01.05.1775 in Crailsheim, verst. 08.02.1856 in Nürnberg) Lebenslauf und biografische Daten

Das Staatsministerium des Innern verfügte am 5.11.1818 gegenüber der Regierung in Ansbach, dass Polizei-Kommissär Johann Georg Faber zu Fürth (Leiter des Polizeikommissariats Fürth) nunmehr in seiner neuen Bestimmung als königlicher Kommissär in der Stadt Nürnberg einzuweisen ist. Dort wurde er von Regierungsrat Frendel am 23.11.1818 dem Magistrat mit Bürgermeister Lörsch und den Gemeindebevollmächtigten vor deren feierlichen Einsetzung vorgestellt und in seine Funktion eingewiesen. Für Polizeidirektor Wurm, der dabei anwesend war, endete dessen Tätigkeit. Der neue Amtssitz von Faber war das Rathaus in Nürnberg. Die feierliche Einsetzung des neuen Magistrats in Fürth fand am 17. November 1818 statt. Faber verabschiedete sich von den Fürthern durch eine Zeitungsanzeige. Darin verdeutlichte er seine bisherige Stellung: er habe „doppelte Pflichten als Polizeibeamter und Gemeindevorsteher“ erfüllt.

Aus dem Fürther Intelligenzblatt Nr. 48 vom 23.11.1818 (S. 210) 1817 ließ sich Faber ein neues Wohnhaus erbauen und zwar in der damals Nürnberger Landstraße mit Nr. 539. Später erhielt es die Adresse Obere Königstraße 107 (ab 1860) und ab 1890 war es dann Königstraße 119. Die Grundsteinlegung war am 10. Februar 1817 (lt. Fronmüller-Chronik). Dort ist auch aufgeführt, dass Faber den Bauplatz, auf dem zuvor das Armen- und Hirtenhaus (altes Spital) stand, für 66 Gulden von der Gemeinde erkauft hatte. Verwendet wurden Steine aus der Ruine einer Nürnberger Klosterkirche. Gottlieb Wunschel nennt in seiner Häuserchronik (allerdings mit dem falschen Namen „Georg Bernhard Faber“) den Bau des massiven Hauses und zwei Hintergebäuden. Bereits 1818 übernahm das Haus wegen des Weggangs durch Versetzung von Faber nach Nürnberg ein Samuel Seligmann Stuttgardter. Das Eger´sche Adressbuch von 1819 nennt als neuen Besitzer Stuttgarter, Seligmann, Juwelenhändler.

Fabers neuer Wirkungskreis in Nürnberg Das neue Amt ab November 1818 in Nürnberg nannte sich nun „Stadtkommissariat“. Es war eine staatliche Unterbehörde, geschaffen zur Kontrolle des Magistrats in Angelegenheiten der Sicherheits-, Fremden- und Sanitätspolizei sowie des Pressewesens (Anm. 1). Seinerzeit mussten für mehrwöchige Urlaube die Genehmigung der vorgesetzten Behörde eingeholt werden. Mit Schreiben vom 7.4.1825 beantragte Faber einen dreimonatigen Urlaub auf Anraten seines Arztes. Günstige Wirkungen brächte eine Luftveränderung, wobei eine Reise nach Frankreich günstige Wirkungen hoffen lasse. Als Vater von 5 Kindern dürfe er den ärztlichen Rat nicht unversucht lassen. Es sei in seiner 28-jährigen Dienstlaufbahn die erste Bitte dieser Art. Der beantragte Urlaub wurde vom Innenministerium am 2.5.1825 genehmigt und die Vertretung durch einen Staatsbeamten (Erster Assessor am Landgericht) verfügt. Im Juli 1828 beantragte Faber einen neuen Urlaub zu einer Gesundheitsreise, wobei er darauf hinwies, dass er 1825 nur teilweise vom Urlaub Gebrauch machte und nur an den Rhein und nach Holland kam (nicht wie vorgesehen nach Frankreich). Seit kurzem würden sich die damaligen Symptome wiederholen und der Arzt wiederholte seinen damaligen Rat. Obermedizinalrat Dr. E. W. von Hoven bestätigte am 27. März 1825, dass Faber seit einigen Jahren an einem bald trockenen, bald mit Schleim-Auswurf verbundenen und seine ohnehin zarte Konstitution immer mehr schwächenden Husten, welche ohne Zweifel seinen Grund im Unterleib habe und hauptsächlich von Blutanhäufungen in dem Pforstadensystem veranlasst zu werden scheine. Vom 13.8.1828 bis 26.9.1828 verbrachte Faber seinen Urlaub als Erholungsreise. In den folgenden Jahren ging es Faber um seine Bürogehilfen, d. h. die Beschäftigung von brauchbaren Offizianten zu seiner Unterstützung im Staatsdienst. Es gab Wechsel aus gesundheitlichen Gründen. Für Oktober 1838 beantragte Faber Urlaub für 8-10 Tagen wegen „dringender und unaufschiebbarer Familien-Angelegenheiten eine Reise ins benachbarte Württemberg machen zu müssen“. Den Antrag nahm er aber wieder zurück, „nachdem durch eingetretene Veränderung der Verhältnisse seine Reise nicht mehr nötig ist“. Ruhestandsversetzung Am 16. Juni 1839 stellte Faber Antrag auf Versetzung in den Ruhestand. Der König habe ihn mit Reskript vom 10. Juni als Rat der Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz in provisorischer Eigenschaft ab 1. Juli 1839 mit Belassung seines dermaligen Standes und Dienstgeldgehaltes zu versetzen geruht. Die allerhöchste Entschließung überrasche ihn zu einem Zeitpunkt, weil er schon lange im Zustand einer leidenden Gesundheit sei und noch hinzukomme, dass er bereits im 65. Lebensjahr und 40. Dienstjahr sei. Er fühle sich nicht mehr im Stande, die ihm übertragene Regierungsratsstelle in der Pfalz anzutreten. Er schilderte ausführlich seinen Werdegang: Durch Entschließung der kgl. preußischen Kriegs- und Domänenkammer-Direktoriums Ansbach vom 20. November 1796 als Assistent der Kammer-Registratur zugelassen worden. Durch Entschließung derselben Kammer vom 26. Januar 1799 bestätigt und mit einer Besoldung durch fixes Taggeld auf die Kammer-Salarien-Kasse angewiesen. Mit Entschließung vom 28. November 1800 zum Sekretariats-Assistenten mit einem Gehalt von 450 Gulden befördert worden. Mit Präsidial-Entschließung vom 3. Dezember 1800 unter Einweisung auf sein Anstellungs-Patent vom 8. November 1800 in einen Wirkungskreis eingewiesen worden. Mit Reskript vom 10. Juli 1803 zum wirklichen expedierenden Sekretär bei der Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach ernannt worden. In dieser Eigenschaft ging er mit der Provinz Ansbach an die Krone Bayern über. Er hatte sogleich den damaligen General-Landes-Kommissär Grafen von Thürheim nach Nürnberg zur Übernahme der Stadt und ihres Gebiets zu begleiten. Von hier aus wurde er auf Requisition des französischen Marschalls Ney dem Ordonateur en chef (Anm.2) des 6. Franzöischen Armeekorps Marchant als Attaché der Militär-Administration dieses Corps, welche eine Abteilung königlich bayerischer Truppen zugeteilt war, beigegeben und beauftragt, dem Hauptquartier zu folgen. Mit diesem machte er die Feldzüge nach Preußen und Polen in den Jahren 1806 und 1807 mit und zwar von der ersten Affaire (Anm. 3) von Schleitz bis zur Schlacht von Friedland. An der Seite des Ordonnateurs en chef hatte er Geschäfte der Militär-Administration von der wichtigsten und delikatesten Natur z. B. während der Belagerung, dann bei der Übergabe Magdeburgs auszuführen. Darüber lege er die empfangene Order von Nürnberg 7. Oktober 1806 und das Zeugnis des Ordonnateur en chef vom 7. Oktober 1806 über seine Dienstleistungen vor. Durch allerhöchstes Dekret vom 8. September 1808 wurde er zum Polizei-Kommissär in Fürth ernannt. Durch weiteres allerhöchstes Dekret vom 30. Mai 1809 in dieser Eigenschaft bestätigt. Durch allerhöchstes Reskript vom 23. September 1818 wurde er zum königlichen Kommissär der Stadt Nürnberg mit einem Gehalt von 2.200 Gulden ernannt. Hiermit habe er volle vierzig Dienstjahre nachgewiesen; wollte man aber auf seine Anstellung als Registratur-Offiziant vom 26. Januar 1799, eigentlich 1. Juni 1798 als solche nicht, sondern erst diejenige vom 28. November 1800 als wirkliche Anstellung gelten lassen, so könne und dürfe er dagegen wohl Anspruch machen, dass die zwei Jahre des preußischen und geleisteten Feldzugs doppelt mir angerechnet werden. Was er in dieser seiner langen Dienstzeit geleistet habe, wolle er nicht besonders erwähnen, so viel sei ihm aber zu sagen erlaubt, dass er in jeder Eigenschaft seine Pflichten nach allen Kräften erfüllt habe. Er könnte von 1799 an zahlreiche und ehrenvolle Zeugnisse seiner Vorgesetzten und mannigfaltige Belobigungs-Dekrete und Beweise des höchsten und allerhöchsten Vertrauens der besonderen und selbst Eurer Königlichen Majestät anführen und vorlegen. Er berufe sich jedoch lediglich auf die Akten und bemerke nur, dass seine Dienstzeit in die schwierigste Periode der Zeitereignisse gefallen [sei]. Vom Monat Februar bis September 1806 habe er bei der für die Franzosen in Franken konstituiert gewesenen Verpflegungs-Kommission in Ansbach permanente Dienste, und zwar von der schwierigsten und zartesten Natur geleistet, und hierauf die gefährlichen Winter-Feldzüge nach Polen und Preußen bestanden.

Faber über seine Zeit in Fürth

Als Polizei-Kommissär in Fürth von 1808 bis 1818 habe er in den schwierigsten Ereignissen der Kriegszeit und der Teuerung mannigfaltige besondere Dienste geleistet und Aufträge erfüllt. Im Jahr 1811 gelang es ihm, ohne anderen Fonds als die freiwilligen Beiträge der Gemeindeglieder das ganze Volksschulwesen der Stadt auf eine Weise zu organisieren, dass für 1800 schulpflichtige Kinder statt früherer 3 Klassen 14 dergleichen geschaffen und hierüber später 3 besondere Belobungs-Dekrete erteilt wurden, wie sie hier vom 12. November 1814, 26. Juli 1817 und 3. Februar 1820 beiliegen. Im Jahr 1812 war, unter Anlegung eines Magazins für Aufnahme und Verpflegung aller Pferde zu sorgen, welche aus dem ganzen Königreich nach Fürth geliefert worden, und der Artillerie-Park für die bayerische Armee unter General Colonge für den russischen Feldzug organisiert wurde. Im Jahr 1813 stellte er den ersten freiwilligen Husaren und eine ganze Kompagnie freiwilliger Jäger von 100 Mann aus der Stadt Fürth mit teilweiser Armierung und Bekleidung derselben. Im Jahr 1817 legte er mit dem ersten russischen Getreide durch einen aus der Stadt selbst aufgebrachten Aufwand von 80.000 Gulden zur Rettung der Bewohner Fürths vom Hungertod ein Magazin an. Fürth überstand diese furchtbare Periode, ohne dass auch nur einen Augenblick ein Mangel an dem ersten Lebensbedürfnis eintrat. Als Kommissär der Stadt Nürnberg von 1818 bis 1839 war sein Amt in verschiedenen Perioden, namentlich aber in den politisch bewegten die sehr aufgeregten Jahren von 1830 bis 1834 mit nicht geringen Schwierigkeiten verknüpft. Er könne sagen, dass seine Wachsamkeit diese aber so wichtige als ausgezeichnete Stadt vor Ereignissen bewahrt hat, welche manch andere Städte des Reichs betrübend getroffen haben. Endlich könne er nicht unbemerkt lassen, dass er während seiner langen Dienstzeit nur dreimal zu seiner von Ärzten gebotenen Erholung Urlaub verlangt und genommen habe, während er alljährlich 6 Wochen hierzu hätte ansprechen können. Er habe diese unbenützt gelassene Urlaubszeit notorischermaßen nur seinem Amte und seinem Dienst gewidmet. So sei jedenfalls dadurch die 40-jährige Dienstzeit überreichlich ergänzt. Er begründe sein Quieszenz-Gesuch aber auch noch durch die oben allegierte konstitutionelle Bestimmung Lit. D, welche heiße: „Der Staatsdiener kann vor Erfüllung des festgesetzten Dienstes- und Lebens-Alters durch physische Gebrechlichkeit als Folge eines äußeren in- oder außer der Funktion erlittenen Unglücks oder der inneren Anstrengung funktionsunfähig und dadurch zur Quieszenz geeigenschaftet werden.“ Er könne mit dem besten Gewissen behaupten, dass er lediglich in Folge der Anstrengung im Dienst sich gezwungen fühle, seine Versetzung in den Ruhestand nachzusuchen. Die beiden Zeugnisse der zwei ihn behandelnden Ärzte, bestätigt durch die bestimmtesten Zeugnisse zweier Gerichtsärzte und kompetenten Geschäftsmänner, liefern die hinreichenden Beweise seiner Funktions-Unfähigkeit für die neue – ihm allergnädigst übertragenen Regierungsratsstelle der Pfalz. Dazu Randnotiz von Faber über die ärztlichen Aussteller der Zeugnisse und der kompetenten Geschäftsmänner: Dr. Lochner, Dr. Kapfer – Dr. Heinrichmaier, Dr. Solbrig I. Bürgermeister Binder; Landrichter v Kreß. Er bemerke hierzu, dass er am 1. Mai 1775 in der vormals zur Provinz Ansbach gehörig gewesenen Stadt Crailsheim geboren sei. Somit glaube er, sein Quieszenz-Gesuch hinreichend begründet und gerechtfertigt zu haben und bringe daher vor die Stufen des Thrones die alleruntertänigste Bitte, Seine königliche Majestät geruhe allergnädigst auf Grund des konstitutionellen Edikts, Beilage IX der Verfassungsurkunde des Reichs § 22 Lit. B oder doch Lit. D die definitive Versetzung in den Ruhestand ihm allerhuldvollst zu gewähren. In allertiefster Ehrfurcht ersterbend Eurer Königlichen Majestät allerunterthänigst treugehorsamster Johann Georg Eberhard Faber Zum Quieszenz-[Ruhestands-]-Gesuch vom 16. Juni 1839 fügte Faber 11 Beilagen bei, nämlich „Anstellungs- und Belobungs-Dekrete“. Ansbach antwortete am 20. Juni 1839, dass sein Gesuch mit gutachtlichem Bericht an das Ministerium des Innern eingesandt worden sei. Von München erging die allerhöchste Bewilligung am 7. Juli 1839 unter Rückgabe sämtlicher Beilagen unter dem Betreff „Die Entbindung des zum Regierungsrat der Kammer des Innern der Pfalz allergnädigst ernannten bisherigen Stadtkommissärs Joh. Gg. Eberhard Faber in Nürnberg von dem Antritt dieser Stelle und dessen Ruheversetzung“.

Verfügt wurde, dass Faber in Berücksichtigung seiner, nach gesetzlicher Vorschrift nachgewiesene Altersschwäche und Gebrechlichkeit beruhenden physischen Funktions-Unfähigkeit nach § 22 Lit. D der IX. Verfassungs-Beilage die erbetene Versetzung in den Ruhestand für immer, unter dem Ausdruck der Zufriedenheit mit seinen seit einer Reihe von beinahe 39 Jahren geleisteten Diensten allergnädigst bewilligt werde. Faber erhielt von Ansbach eine Abschrift des Reskripts vom 7. Juli 1839. Vermerkt war, dass das Ruhegehalt für den Regierungsrat Faber festgesetzt und angewiesen wurde. Seine Majestät der König habe sich bewogen gefunden, den zum Rat der Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz ernannten bisherigen Stadtkommissär Joh. Gg. Eberhard Faber in Nürnberg von dem Antritt dieser Stelle zu entbinden und ihm in den Ruhestand zu versetzen unter dem Ausdruck der Allerhöchsten Zufriedenheit mit seinen seit einer Reihe von beinahe 39 Jahren geleisteten Diensten. In den Akten enthalten sind die ärztlichen Zeugnisse, beglaubigt durch den Stadtmagistrat Nürnberg. Die Ausführungen im Schreiben des I. Bürgermeisters Binder verdienen, vollständig festgehalten zu werden: Der königliche Stadtkommissär Herr Faber ist dem Unterzeichneten seit 18 Jahren persönlich sehr genau bekannt und er kann daher nach seinen eigenen Wahrnehmungen, wie nach den Klagen, welche derselbe öfters über seine Gesundheitszustände gegen ihn führte, der Wahrheit gemäß hiermit bezeugen, dass solche sehr leidend sind. Zur Begründung dieser Überzeugung braucht man in der Tat kein Arzt zu sein, denn wer, wie der Unterzeichnete Gelegenheit hatte, denselben zu jeder Zeit, sowohl im als außer Dienst zu sehen, konnte es sich nicht verhehlen, dass dessen von einer schwachen Konstitution begleitete Gesundheit seit einigen Jahren ganz besonders abgenommen hat und dass sich häufig eine chronische Kränklichkeit hinzugesellte, welche die Tätigkeit des inneren Lebens anzugreifen schien. Dieser Zustand machte sich dem Unterzeichneten durch eine auffallende Abmagerung dessen Körpers, durch eine schwache, nicht selten heißere Stimme, durch eine fahle Gesichtsfarbe, durch Mangel an Lebhaftigkeit in Gebärden und Bewegungen und durch einen selbst im Gang sich aussprechende Ermattung erkennbar. Und diese Erscheinungen befestigten in dem Unterzeichneten die Überzeugung, dass derselbe wahrscheinlich längst zu Grunde gegangen sein würde, wenn er nicht, wovon Unterzeichneter bei vielen Gelegenheiten persönlich Zeuge war, durch ein bis zur höchsten Resignation gehenden Diät, seine leidende Gesundheit möglichst geschont hätte. Der Unterzeichnete ist aber auch eben deshalb und bei der deutlichen Wahrnehmung, dass die körperlichen Leiden des kränklichen Herrn Stadtkommissars Faber in ihrem Fortschreiten nicht aufgehalten werden können, sofern ihm nicht neben einem wenig anstrengenden Berufe Ruhe zu Teil wird, überzeugt, dass er außerdem seiner Familie zu bald entreißen werden würde. Dieses bezeugt auf Verlangen der Wahrheit gemäß mit Siegel und Unterschrift: Nürnberg, den 17. Juni 1839 Der I. Bürgermeister Binder Die Beurteilung der gesamten Vorlagen nahm am 20. Juni 1839 in Ansbach Kreismedizinalrat Dr. Bezold vor. Er kam zum Ergebnis, dass Faber infolge dieser physischen Gebrechlichkeit zu den Funktionen sowohl seines bisherigen als auch künftigen Stellung als Staatsdiener unfähig erklärt werden müsse. Die Stadtkommissars-Stelle in Nürnberg wurde wieder besetzt. Die Amtsübergabe von Faber an den neu bestellten Stadtkommissar Regierungsrat Philipp Sieß fand in Nürnberger Rathaus am 29. Juli 1839 in Anwesenheit des Regierungsrats Freiherr von der Haydte aus Ansbach statt. Faber konnte danach 16 ½ Jahre seinen Ruhestand genießen. 1856 verstarb er in Nürnberg. Der Regierungsrat, ehem. Stadtcommissär und Bankdirektor Johann Georg Eberhard Faber ist hier am 08.02.1856 an Entkräftung gestorben, lautete der Kirchenbuch-Eintrag der Pfarrei St. Sebald. Faber als Gutsbesitzer Stadtkommissär Faber zu Nürnberg taucht aktenmäßig noch auf in einem Rechtsstreit über eine Schafweid-Ablösung 1837, gefordert von den Gutsbesitzern Michael und Leonhard Herrgottshofer und Konsorten (=Domenikus Krämer) in Kemmathen (Anm. 4). Darin wird Faber als Stadtkommissär und Banko-Direktor zu Nürnberg und als Schlossbesitzer von Virnsberg (Gutsbesitzer zu Virnsberg) bezeichnet. Virnsberg im Landkreis Ansbach hatte ein Deutsch-Ordensches Obervogtamt vor der Territorial-Einteilung von 1808 zum Rezatkreis; es ging um gutsherrliche Rechte. Zuständig für den Rechtsstreit über das Weiderecht auf 35 Tagwerk 34 Dezimalen war das Landgericht Ansbach, nachdem es 1836 zu keiner gütlichen Einigung kam. Von München erging am 30. Dezember 1837 ein königlicher Befehl, wonach Faber die bisher ausgeübte Schafhut gegen Entschädigung abzutreten habe. Faber legte Rekurs ein zum Landgericht Ansbach. Am 27. August 1838 gab es einen Augenschein (Ortstermin) mit drei Sachverständigen. Es ging dann in die zweite Instanz. Am 16. Mai 1839 entschied das Landgericht Ansbach über die Entschädigungen zu den abgetretenen Grundstücken für die Schafhut mit 20 (24 / 30?) Schafen einschließlich Viehtriebs (19 Rinder) auf dieselbe Weide. Faber wandte sich als Gutsbesitzer und Schäferei-Besitzer ausführlich und beharrlich am 21. Juni 1839 gegen die Berechnungen und forderte eine höhere Entschädigung als 250 Gulden. Die Kosten des Verfahrens sollten auch den Klagenden aufgebürdet werden. Mit Regierungsbeschluss vom 5. März 1840 endete der Rechtsstreit. Die Entschädigung wurde auf 258 Gulden 30 Kreuzer festgesetzt. Die Kosten der zweiten Instanz hatten die Kläger allein zu tragen. Der vormalige Stadtkommissär Faber war inzwischen ab 1839 im Ruhestand; der Rechtsstreit hatte über 4 Jahre gedauert, Anwälte und viele Behörden und die Justiz beschäftigt. Interessant dabei, dass Faber offenbar Gutsbesitzer im westlichen Mittelfranken (Virnsberg) wurde, um auf dem Lande seine Gesundheit zu stabilisieren. Faber als Bankdirektor im Nebenamt Zum Amt des Bankdirektors bei der 1806 bayerisch gewordenen Königlich Preußischen Banco in Franken mit Sitz in Fürth ab November 1895 auf Betreiben von Hardenberg kann darüber ein Buch „Die Bayerische Staatsbank von 1780 bis 1955“ Aufschluss geben (Anm. 5). Die Bayerische Staatsbank ging aus der Anbach-Bayreuthischen Hof-Banco in Ansbach hervor. Die Verlegung in das gewerbereiche Fürth bewirkte Carl August Freiherr von Hardenberg, der das Fürstentum verwaltete und ab 1790 die Abtretung an Preußen vorbereitete. Er hatte die Oberleitung der Bank. Bankdirektor war Johann Georg von Kracker, danach Gullmann. Verlegt wurde der Hauptsitz der Bank am 1. Juli 1807 nach Nürnberg. Kracker war von 1806-09 Kammerdirektor beim Generallandeskommissariat in Ansbach. 1809 wurde er Lokalkommissär (Polizeidirektor) in Nürnberg. Nach Krackers Tod 1819 wurde Stadtkommissär Faber im Nebenamt Bankdirektor und behielt diese Funktion bis 1839. Der tonangebende Mann in der Bank war der Bankkonsulent Dr. Benedikt Kreitmair, Kreis- und Stadtgerichtsrat und Vorstand der Gemeindebevollmächtigten in Nürnberg. Er riss die Zügel an sich und drängte Faber als Bankdirektor in den Hintergrund. Über die weitere Funktion des Faber erfährt man Näheres in den Adressbüchern der Stadt Nürnberg (Anm. 7). Im Adressbuch von 1823 erscheint Faber als Hausbesitzer von Nr. 572 Dielinggasse als K. Kommissär der Stadt Nürnberg und Banco-Direktor. 1829 wird er aufgeführt als kgl. bayer. Stadtcommissär, zugleich Banco-Direktor. Unter den Angaben über die k. Bank in der Bankgasse Nr. 19 b wird Faber als Bank-Direktor, ein Banquier Johann Georg Dörnhöfer, L. Nr. 19 b, ein Buchhalter Joh. Gottfried Rösser, L. Nr. 369, ein Kassier Gottlieb Traub, Nr. 1225 und ein Büro-Diener Joh. Georg Kern, L. Nr. 32, verzeichnet. Im Adressbuch von 1837 wird Haus Nr. 572 als Eckhaus an der Theresienstraße und am blauen Vogelgäßchen genannt. 1842 führt man J. G. E. Faber als königl. Regierungsrat auf. Als solcher befand er sich ja im Ruhestand. Gleiches gilt für die folgenden Adressbücher 1846, 1850 und 1852. 1857 (also nach seinem Tod) wird als Besitzerin „Faber´s K. Regierungsrats-Witwe. Außerdem wohnte dort Faber Friedrich, K. B. Oberleutnant und Div.-Comm. Adjutant. 1863 taucht nur noch Faber, Regierungsratswitwe, auf. In der Fürther Geschichtsschreibung Da findet man wenig über Faber. Die Fronmüllersche Chronik nennt nicht einmal seine Vornamen, so dass es bei Benutzung des Namensregisters zu Verwechslungen mit dem gleichnamigen Rechtsrat Faber ab 1818 kommen kann (wie geschehen). Schwammberger führte ihn in seinem Buch Fürth von A bis Z von 1968 gar nicht auf. Auch Angaben über den Munizipalrat als 5-köpfiges gemeindliches Verwaltungsgremium, dem Faber ab 1810 bis 1818 vorstand, fehlen. Im Stadtarchiv ebenfalls „Fehlanzeige“. In der Biografischen Sammlung ist über Faber nichts enthalten. Nur einen Hinweis auf ihn gibt es, nämlich dass ein Ölgemälde vom Polizei-/Stadtkommissär Eberhard Faber existierte. Im FAUST-Programm unter Signatur X/47 ist das Gemälde als „Öl unter Rahmen 56 x 45 cm, Erwerb von Hubert Schilling, Photograph in Fürth, 100 RM“ erfasst. Es wurde am 20.01.1970 ins Depot genommen und am 11.08.1999 „wg. Zustand ausgeschieden“. Laut Nachschau von Magazinverwalter Brandl im November 2017 ist es nicht mehr vorhanden. Dass offensichtlich kein Foto davon gemacht wurde, muss schon etwas verwundern bzw. enttäuschen. Nicht ermittelt werden konnte bisher der Wohnsitz von Faber in Fürth. Im ersten ausführlichen Adressbuch von Aktuar Eger im Jahr 1819 erscheint er naturgemäß nicht mehr wegen seines Wegzugs nach Nürnberg.

Quellen: StAN, Akten der Regierung von Mittelfranken (früher Reg. des Retzat-Kreises), Kammer des Innern, Abgabe 1932, Nr. 24 I Das Stadt-Commissariat Nürnberg, die Personal- und Amtsverhältnisse 1818-38; Band 24 II für die Zeit ab 1839-47. Reg. von MFr., KdI, Abgabe 1932, Nr. 1039 (In Sachen der Gutsbesitzer Herrgottshofer und Cons. zu Kemathen, den Kgl. Stadtkommissaer Faber zu Nürnberg, Schaafwaidablösung betreffend, 1837). Anmerkungen: 1) Stadtlexikon Nürnberg, Stichwort Stadtkommissariat, Nürnberg 1999. 2) Ordonnateur = ein Anordner, Anweiser, Beamter, der für Zahlungen Anweisung geben muss (lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901 (Stadtbibliothek Fürth 15.59.8). 3) Affaire = der Vorfall, das Scharmützel, Gefacht, die Schlacht (Quelle wie zu 2). 4) Stadtarchiv Nürnberg, Kirchenbuch-Zweitschrift unter Signatur C 21/II Nr. 228, Eintrag Nr. 270. Freundliche Mitteilung von Herrn Gerhard Jochem, StadtAN, vom 22.11.2017. 5) Stadtbibliothek Fürth, Geschichte der Bayer. Staatsbank 1780-1955, 4012.8. 6) Wie vor (4012.8), S. 108. 7) Stadtarchiv Nürnberg, alte Adressbücher auch digitalisiert.


Einzelnachweise

  1. "Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1809, S. 1788" - online-Digitalisat
  2. "Baireuther Zeitung" vom 4. Oktober 1818