Simon Roth
Simon Roth (geb. 21. April 1781 in Vach[1], gest. 1. März 1837 in Fürth[2]) war ein Fürther Zimmermeister und Architekt.
Leben
Er kam als Sohn des Vacher Zimmergesellen Johann Roth (1743–1804) und seiner Ehefrau Anna Barbara, geborene Schultheiß (1738–1814) zur Welt. Taufpate war der väterliche Schwager, Metzgermeister Simon Schuster aus Vach.[1]
Simon Roth erlernte das Zimmerhandwerk beim Fürther Zimmermeister Johann Bechert, bei dem er anschließend etwa vier Jahre als Geselle arbeitete. Eine Wanderzeit hatte er noch nicht absolviert, als er im Jahr 1800 zum Militär einberufen wurde, wo er als „Mousquetier“ im kgl. preußischen Infanterieregiment von Laurens in der Compagnie des Obristen von Schack[3] diente.
Im gleichen Jahr starb auch sein Lehr- und Zimmermeister Bechert, dessen Witwe Maria Barbara, geborene Gerstenkorn (geb. 12. Februar 1760 in Priesendorf) das Baugeschäft bei guter Kundschaft mit 8 Gesellen weiterführte. Um sich und ihren noch kleinen Sohn Georg Friedrich Bechert dauerhaft zu versorgen hatte sie vor, sich wieder mit einem tüchtigen Zimmermann zu verheiraten. So kamen die Witwe Bechert und der junge Zimmergeselle und Musketier Roth überein zu heiraten, damit er zugleich Meister werden und das Baugeschäft führen könne. Nach etwa einem Jahr Dienstzeit, am 4. Juni 1801, stellte Simon Roth bei seiner Militärbehörde ein entsprechendes Gesuch. Dabei gab er an, dass er keine Militärdienstbefreiung verlange, sondern die obligatorischen Dienstjahre aushalten wolle, dafür aber hoffe, im Gegenzug für die Niederlassung im kantonfreien Fürth nicht die sonst fälligen 100 Reichstaler (rthl.) zahlen zu müssen. Der Weg zu Heirat und Meisteraufnahme aber wurde langwierig.
Als Erstes wurde am 21. Juni die Kgl. Polizeikommission Fürth vom Schwabacher Kreisdirektor Cella aufgefordert, nähere Auskünfte über den Fall an die Kantonkommission zu erteilen. Diese befand jedoch in ihrem Bericht zur Beurteilung des Falles die vorliegenden Angaben zum Verzicht der Kantonfreiheit als unzureichend und wünschte eine nähere Bestimmung. Weiter wies sie darauf hin, dass nach Erledigung dieser Frage der Gesuchsteller sich hinsichtlich seines Handwerks und seiner Geschicklichkeit auszuweisen habe, ehe er zum Meisterrecht zugelassen werden kann. Dieser Bericht ging offenbar verloren; nach erfolgter Mahnung lieferte der Assessor Friedrich Gottlieb Ritter, zuständiger Bearbeiter der Polizeikommission, am 19. Februar 1802 eine Abschrift an das Kreisdirektorium. Dennoch bewegte sich nichts.
Schließlich, am 2. März 1803, wurden die Verlobten – Witwe Barbara Bechert und Simon Roth – gemeinsam, in Begleitung des Viertelmeisters, beim Assessor Ritter mit ihrem Anliegen vorstellig. Die Witwe gab dabei ihr Alter mit 33 Jahren [sic] an und erklärte, sie sei genötigt sich wieder zu verheiraten. Deshalb habe sie den Zimmergesellen und Musketier Simon Roth von Vach zur Stelle gebracht, den sie gedenkt zu ehelichen. Dieser gab an, dass er von seinem Regiment die Erlaubnis bekomme, Meister zu werden und sich in Fürth verheiraten dürfe. Da er aber dazu ein Attest über die Aufnahme beibringen muss, bat er um ein solches, des Weiteren um ein Reiseattest nach Ansbach für die Prüfung bei der Bauinspektion. Zum Vermögen erklärte Roth, dass er keines besitze, auch die Witwe nicht mehr habe als ihr Handwerkszeug. Auch gab er an, seine Kantonverbundenheit beizubehalten, und für diesen Fall die bei Niederlassung im kantonfreien Fürth erforderliche Zahlung von nun 50 rthl. zu leisten. Er versprach die Hälfte des Betrags zum Martinstag des Jahres, die andere Hälfte zu Martini 1804 zahlen zu wollen. Die Bürgschaft dafür übernahm der Viertelmeister Schumacher, der sich verbindlich machte das Geld selbst zu zahlen, falls zu den zwei Terminen diese Zahlungen ausbleiben sollten. Das aufgesetzte Protokoll wurde von allen Anwesenden unterschrieben; Barbara Bechert, des Schreibens nicht mächtig, zeichnete mit drei Kreuzen als Handzeichen.
Kurz darauf, am 8. März, beschlossen Assessor Ritter und Polizeidirektor Russ, dem Simon Roth aus Vach die Aufnahme in Fürth nicht zu gestatten, weil er wie die zu heiraten gewillte Witwe Bechert so wenig Vermögen besitze und es daher der Gemeinde nicht aufgebürdet werden kann, eine unvermögende fremde Person aufzunehmen. Daraufhin erklärte Roth am 5. April bei der Polizeikommission, dass seine Verlobte doch nicht ohne alles Vermögen sei, zwar habe sie kein bares Vermögen und auch keinen Grundbesitz, aber sie besaß lt. von ihm vorgelegten Protokoll der kgl. Justizkommission vom 15. April 1800 das damalige Mobiliar und Handwerkszeug im Wert von 277 Gulden (f.) 30 Kreuzer (xr.), davon wurden 68 f. 21 xr. Schulden und 77 f. 19 1/4 xr. väterlicher Voraus für den nachgelassenen Sohn reguliert. Somit habe man das erforderliche Vermögen. Für Assessor Ritter aber hatte es mit der Entscheidung vom 8. März 1803 sein Bewenden.
Am 9. Juni 1803 erhielt die Fürther Polizeikommission ein Schreiben des kgl. preußischen von Laurens’schen Regimentsgerichts, welches anfragte, wenn der Musketier Simon Roth nicht durch das Handwerk oder durch die Polizeikommission behindert werden soll, welche gesetzlichen Hindernisse dem Roth denn wirklich im Wege stehen, um das Weitere veranlassen zu können. Schon am nächsten Tag folgte die nicht ganz wahrheitsgetreue Antwort: der Musketier Roth hätte sich wegen des Meisterrechts zur Zeit gar nicht gemeldet. Vielmehr würde einem Gesuch nichts im Wege stehen, sofern er es gehörig vorbringen würde, d. h. sich mit seinem Taufschein und der Erlaubnis seines Regiments legitimiere, das Meisterstück anfertige, das Reluitionsgeld mit 100 rthl. Berliner Courant bezahle und das Handwerk keine begründeten Einwendungen erhebe, was jedoch nach den Prämissen nicht vermutet wird.
Nun war die Sache auf dem Weg. Als Roth die Atteste und Scheine beisammen hatte, stellte er am 13. Februar 1804 bei der Polizeikommission, nunmehr beim Assessor Schönwald, das gehörige Gesuch mit Übergabe folgender Dokumente:
- Taufschein vom 1. Februar 1804 des Pfarramtes Vach
- Konsens des Regiments zur Meisterwerdung vom 19. Oktober 1803
- desgl. zur Verheiratung gleichen Datums mit zusätzlicher Zustimmung des Feldpredigers Klingsohr vom 20. Oktober 1803
- Prüfungsattest der Kgl. Bauinspektion zu Schwabach vom 29. Januar 1804, Unterschrift von Bauinspektor Franz Xaver Keim
- Schein der Kgl. Polizei-Sportel-Kasse über die Zahlung des Reluitionsgelds von 100 rthl. vom 11. Februar 1804, Unterschriften Eger und Schönwald
Mit anwesend waren die Geschworenen und weitere Meister des vereinigten Maurer- und Zimmergewerbes (Wunderlich, Biller, Eckart, Zeitler), die bestätigten, dass einer Meisteraufnahme nichts mehr im Wege stehe, wenn das ordnungsmäßig zu fertigende Meisterstück für tüchtig befunden wird.
Aufgrund des Gesuchs vom 13. Februar musste nun die Kgl. Kantonkommision in Schwabach ihre Zustimmung erteilen und die Hauptinvalidenkasse in Ansbach die Annahme des Reluitionsgeldes erklären, bei denen die Polizeikommission entsprechende Berichte vorlegte. Roth hatte noch eine Majorennitätserklärung beizubringen, wozu er mit seinem Vater beim Amt Cadolzburg vorstellig wurde. Ausgestellt wurde die Urkunde über die Volljährigkeit im Namen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm in Ansbach am 27. Februar, unterzeichnet von Falkenhausen.[4]
[wird ergänzt ...]
Werke
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Kirchenbücher St. Matthäus Vach, Taufen, S. 369
- ↑ Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1835–1842, S. 170
- ↑ Anmerkung: Auch der Vater des Fürther Zimmermeisters Johann Georg Schmidt war Musketier bei von Schack; es kann davon ausgegangen werden, dass Simon Roth und Johann Georg Schmidt sen. sich bereits aus ihrer Militärdienstzeit kannten.
- ↑ “Acta der Koenigl.-Polizei-Kommißion zu Fürth; Das Meisterwerdungsgesuch des Zimmergesellens, Simon Roth aus Vach, betr.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/R 7