Die Anfänge der Jüdischen Gemeinde in Fürth

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Dr. A. Eckstein: "Zur Geschichte der Juden in Fürth". Allgemeine Zeitung des Judentums" vom 29. Juni 1894

Rabbiner Dr. A. Eckstein beschrieb in einem Artikel der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 29. Juni 1894 die Anfänge der jüdischen Gemeinde in Fürth.

  • Erstes Gründungsdatum 17. April 1528 durch Aufnahme eines Juden als Schutzverwandten durch Markgraf Georg von Ansbach
  • Zweites Gründungsdatum 1. Januar 1556 durch Aufnahme Haim von Auerbach als ersten Juden durch den Fürstbischof von Bamberg, Weigand von Redwitz[1]
  • Protest des markgräflichen Amtsmannes gegen die bambergische Konkurrenz der Judenaufnahme
  • Protest der Reichsstadt Nürnberg beim Kaiser überhaupt Juden aufzunehmen
  • Supplikation des Domprobstes an den Kaiser mit Verweis auf den Reichsabschied von 1548
  • Konfirmationsbrief Kaiser Maximilian II. vom 15. April 1573
  • Einspruch Nürnbergs unter Berufung auf das Privilegium Kaiser Maximilian I. aus dem Jahr 1498, nachdem aus Nürnberger Gebiet für "ewige Zeiten" Juden verbannt sein sollen.
  • Dompröbstische Gegenrede, dass Nürnberger von Nürnberger Bürgern mehr betrogen würden als von Juden
  • Vorwurf des Weinpanschens beim Passieren durch Fürth
  • Verwicklungen durch den Ausweisungsbefehl des markgräflichen Amtsmannes am 20. Dezember 1583 an die bambergische Judenschaft, für die er gar nicht zuständig war.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Der Geleitsbrief wird von Dr. A. Eckstein zitiert: "Zur Geschichte der Juden in Fürth". Allgemeine Zeitung des Judentums" vom 29. Juni 1894. U.a. heißt es dort:
    "... Haim von Auerbach mit Weib und Kind und Brodgesinde, mit Hab und Gut, auf die nächsten 5 Jahre in den Flecken unserer Domprobstei Fürth als Unterthan aufgenommen. Sie können genau wie andere unserer Unterthanen und Einwohner daselbst Wohnung nehmen "in einem bestanden Haus" oder sich ein Haus kaufen; sie können Handel und Gewerbe treiben in unserem ganzen Stift, wie andere Unterthanen. Von unseren Unterthanen dürfen sie pro Gulden und Woche einen Heller Zins nehmen, Ausländern gegenüber wollen wir keine Bestimmung treffen. Wir wollen sie wie andere Unterthanen, Einwohner und Zugehörige nach Recht und Billigkeit schützen und schirmen und keinerlei Gewalt und Bedrängnis gegen sie dulden; zur Eintreibung ihrer rechtmäßigen Schulden wollen wir auf ihr Ansuchen ihnen verhelfen.
    Dafür soll Haim jährlich anderthalb hundert Gulden in unsere Kammer entrichten."
    Sollte er aus irgend einem Grunde innerhalb der bestimmten Jahre in Fürth nicht bleiben wollen oder können, dann solles ihm freistehen, nach Herzogenaurach oder einem anderen Ort des Stiftes zu ziehen und die bewilligten Jahre zu handeln und Zins zu nehmen, aber nicht mehr als einen halben Pfennig vom Gulden pro Woche.
    Sollte ihm die Entrichtung der 150 Gulden zu schwer fallen, so kann er jederzeit mit Hab und Gut fortziehen. Er mag sich auch päpstlicher und kaiserlicher Privilegien, wie andere Juden im heiligen Reich, erfreuen und behelfen."

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