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42/07�

Altstadtverein Fürth 4/197

7

Noch einmal: Problemfall Schindelgasse die unterste Denkmalschutzbehörde darstellt, Gnade fände. Aber Auflagen, die dem Bürger gemacht werden, scheinen in diesem Fall für die Stadt selbst keine Gültigkeit zu besitzen, es sei denn, das Tiefbauamt hätte keine Ahnung, was denn in Fürth alles denkmalgeschützt ist. Dazu ein Tip: zweimal im Monat findet sich im Gebäude des Baureferats ein Gremium zusammen, das hinsichtlich der Denkmalpflege jedem mit Rat zur Seite steht, sicherlich auch dem Tiefbauamt. Vollends zur Komödie mit traurigem Ausgang wurde die ganze Sache, als man am 4.4.77 einem Artikel der „Fürther Nachrichten“ entnehmen konnte, dass von Seiten der Stadt die Entscheidung getroffen wurde, das Kopfsteinpflaster auf der „Fürther Freiheit“ nicht herauszureißen. Was man einerseits der „Fürther Freiheit“ zugesteht, die in ihrem jetzigen Zustand ganz gewiss nicht den Namen „historisch“ verdient, und deren trauriges Aussehen auch durch Kopfsteinpflaster wohl nicht mehr gerettet werden kann, muss ebenso für die Schindelgasse gelten, ein idyllischen Gässchen, dem mit seinem Sandsteinpflaster ein durchaus notwendiges Stück seiner Gesamtwirkung genommen wurde. Dass das dermaßen zugeschüttete Sandsteinpflaster (im Gegensatz zum Granitkopfsteinpflaster) eine echte Rarität ist, macht die Sache nur noch schlimmer. Hier wurde Wertvolles unüberlegt zerstört, Bauarbeiten im Altstadtgebiet können nicht einfach darauf los unternommen werden, sondern erfordern Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Das Geld, das durch diese dumme Maßnahme zum Fenster hinausgeworfen wurde (noch

dazu bei der so oft beschworenen „angespannten Finanzlage“ der Stadt) kann sicher in nützlicherer Weise eingesetzt werden, so sind z.B. die städtischen Anwesen in der Schindelgasse in einem derart schlechten Zustand, dass hier eine Finanzspritze der Stadt, sei es zur Renovierung oder zum Abbruch, wohl angebrachter gewesen wäre. „Wer widerrechtlich Bauoder Bodendenkmäler ...vorsätzlich oder grob fahrlässig zerstört oder beschädigt“, ist nach Art. 15 (4) des Bay. Denkmalschutzgesetzes „zur Wiedergutmachung des von ihm angerichtet Schadens bis zu dessen vollem Umfang verpflichtet.“ Die Bürgervereinigung fordert in diesem Zusammenhang die Stadt auf: • �die Teerdecke in der Schindelgasse wieder aufzubrechen und das alte Sandsteinpflaster zu reinigen. Wenn dies, wie zu vermuten ist, nicht mehr möglich ist, • �das vorherige Pflaster durch ein neues, dem Stil der Gasse entsprechendes Granitkopfsteinpflaster zu ersetzen, und zur Vermeidung ungebührlicher Belästigung der Anlieger • � die Schindelgasse für den Durchgangsverkehr zu sperren, was natürlich eine – technisch durchaus mögliche – Lösung des schon lange anstehenden Ampelproblems an der Rathauskreuzung voraussetzt. Wir glauben, hier im Sinne aller Fürther Bürger zu handeln, denen die historisch gewachsene Altstadt zumindest ein wenig am Herzen liegt. Wir werden uns auch in Zukunft allen „Gestaltungs“-Vorhaben dieser Art mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln widersetzen.�

Vor knapp einem halben Jahr wandte sich die Bürgervereinigung in zwei offenen Briefen an die Stadtverwaltung, um auf diesem Weg gegen die vorausgegangene Zerstörung des denkmalgeschüzten Sandsteinpflasters in der Schindelgasse zu protestieren. Das „Altstadtbläddla“ berichtete in seiner Ausgabe im Juni 1977 über diesen Skandal. Waren damals schon 2 Monate verstrichen, ohne dass die Bürgervereinigung Antwort auf ihre Briefe erhalten hatte, so scheinen diese nach nunmehr 6 Monaten vollends in Vergessenheit geraten zu sein. Dies jedenfalls muss man annehmen, wenn man nicht zu dem anderen möglichen Schluss kommen soll, nämlich dass die ganze Sache seitens der Stadt einfach totgeschwiegen wird. Die Angelegenheit wird umso weniger verständlich, als doch die Stadt Fürth einen beispielhaften „Knigge für den Um-

Schindelgasse – immer noch asphaltgeschädigt (Foto: ???)

gang mit Bürgern“ herausgegeben hat. (FN 20/21 Aug. 1977). Darin steht u.a. zu lesen, der Bürger habe ein Recht auf „volle dienstliche Hingabe“, auch solle man ihn nicht „unnötig warten lassen“. Wörtlich heißt es: „... zeigen wir, dass wir auch schnell sein können.“ Offensichtlich gibt es einen Stichtag, ab dem die Bürgerwünsche schnell behandelt werden, die Briefe der Bürgervereinigung scheinen jedenfalls nicht mehr darunter zu fallen ... Die FN schreiben dazu: „So vorbildlich und begrüßenswert diese „Höflichkeitsregeln“ für Beamte und sonstige Mitarbeiter bei der Stadt sind, sie müssten halt auch beherzigt – und praktiziert werden.“ Leider nur allzu wahr!� 15