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DIE MINISTERIALENFAMILIE DES FÜRTHER PFARRERS

LEUPOLD DE GRINTELA

IN STAUFISCHER ZEIT von Thomas Werner Abb. 1 Gründlacher Stammsitz

W

enn man zur Zeit der salischen und staufischen Kaiser und Könige von Ministerialen spricht, hat man eine ganz bestimmte Gesellschaftsschicht vor Augen. Grob gesprochen handelt es sich um Unfreie, die aber rechtmäßig eine besondere Stellung unter den Unfreien eingenommen hatten, dass sie von den normalen „Colonen“ oder „Hörigen“ unterschieden werden müssen. Sie gehörten dennoch als „familia“ zu einem Prädium (Grundbesitz) und konnten verschenkt werden wie aus einer Urkunde Bischof Ottos von Bamberg vom 4. Mai 1125 hervorgeht. Unter den staufischen Herrschern lässt sich dann eine Tendenz beobachten, in der sie gesellschaftlich aufgestiegen sind und teilweise wie Adlige behandelt werden oder sich selbst so zu erkennen geben, indem sie im näheren Umfeld des Königs oder Bischofs bei Beurkundungen als Zeugen auftreten. Man wird sie von da an als Freie, vielleicht sogar als Edelfreie betrachten dürfen. Der Aufstieg lässt sich sehr schön an ihren Beinamen nach dem Amts- oder Stammsitz erkennen, der ihnen beigegeben ist und daran, dass die Funktion, die sie bekleidet haben, vererbt werden konnte. Meist handelt es sich dabei um die Verwaltung von Grundbesitz, der als Lehen ausgegeben war und sich in erbliches Lehen gewandelt hatte und teilweise wie Eigentum betrachtet wurde. Die erblichen Ansprüche darauf ließen sich jedenfalls gerichtlich durchgesetzen. Daneben kommt aber auch vererbbarer Eigenbesitz vor. Zu einem solchen Ministerialengeschlecht gehörten die Herren de Grintela – soll heißen „von Gründlach“, die sich nach ihrem Stammsitz in Großgründlach benannt haben, dem Bereich, wo sich heute Kirche und Hallerschloss befinden (Abb. 1). Der Name Gründlach ist seit einer Urkunde Heinrichs II. für sein neues Bistum Bamberg vom 13. Nov. 1021 als „Crintilaha“ bekannt und wird damals „ad curtem Vraha pertinentia“ (der Domäne Herzogenaurach zugehörig) als „villa“ bezeichnet. Zusammen mit Elters22

Altstadtverein Fürth

Nr. 54 – 2020/21

dorf, Walkersbrunn und Herpersdorf gehörte das Gehöft Gründlach zu dem Teil der Domäne Herzogenaurach, der als Waldgebiet zwischen Erlanger Schwabach und der Pegnitz den bayerischen Gesetzen unterstellt war – genauer gesagt zum bayerischen Nordgau. Die Bezeichnung „curtis“ wird allgemein als das Zentrum des Wirtschaftsbetriebes einer großen Domäne verstanden, die, wenn es sich um königliches Fiscalgut handelt, auch als Pfalz oder Königshof übersetzt wird und dadurch mit dem Ausdruck „curia“ gleichgesetzt. Ob Herzogenaurach Fiscalgut war, geht aus der Urkunde nicht klar hervor, denn Heinrich II. verschenkt den Ort „quoddam nostre dominationis“ also unter seiner Schutzherrschaft stehend. Es kommt also auch Privateigentum in Frage, das der König als oberster Heerführer zu beschützen hatte. Gründlach gehörte demnach 1021 als Zubehör der Hauptdomäne zu den Siedlungen, die mit der Erschließung des Waldlandes östlich der Regnitz zu tun hatten und unter dem persönlichen Schutz des Königs standen. Das galt natürlich für alle Zubehörgüter. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass die Ortsnamen Eltersdorf, Walkersbrunn und Herpersdorf auf zweigliedrigen, germanischen Personennamen beruhen: Eltersdorf /„Altrihesdorf“ wurde nach Altrih benannt, Walkersbrunn /„Uualtgeresbrunnun“ nach Uualdker oder Uualtgarius / Waltger und Herpersdorf /„Heribrehtesdorf“ nach Heripreht oder Heriperht. Auffällig ist, dass die Namen aller drei Namensgeber in einem relativ langen Zeitraum zwischen der 2. Hälfte des 8. Jhs. und dem ausgehenden 11. Jh. in Freisinger Urkunden als Zeugennamen auftreten. Man könnte also annehmen, dass die Landeserschließung östlich der Regnitz durch Leute erfolgt ist, deren offensichtliche Verwandtschaft ansonsten in der Umgebung von Freising anzutreffen war, wenn man davon ausgeht, dass die gleichen Personennamen innerhalb der Familien häufig wiederholt und auf eigene Kinder, Enkel oder Neffen vererbt wurden. Die Namen Waltger und Heriperht sind im 9. Jh. auch in Regensburger Urkunden zu finden, dass der