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Altstadtverein Fürth � da die Pengniß Inn die Redniß khompt, ligen.“ Am Ausgang des Pegnitztales wird symbolisch für Fürth nur die Kirche mit der umgebenden Kirchhofsmauer dargestellt (Abb. 3). Wenn man also von Nürnberg aus über Wiesen des Rednitzgrundes verhandelt hat, haben sie „hinter“ oder „unterhalb“ (d.h. flussabwärts) von diesem Kirchhof gelegen. Damals lief die Pegnitz noch unterhalb des Kirchberges entlang. Nur in dieser Betrachtungsweise macht die Angabe zur „kleinen Salzscheibe“ einen Sinn, da auf der Pfinzing-Tafel für eine genauere Beschreibung keine weiteren Angaben zu finden sind. Das Problem bei dieser Betrachtung besteht darin, dass zur Zeit der Darstellung durch Paul Pfinzing die Kirche in Fürth St. Michael hieß und nicht mehr St. Martin. Geht man aber von der These aus, dass die erste Pfarrkirche und spätere Grabkapelle St. Martin an fast der gleichen Stelle auf dem Kirchenplatz gestanden hat, stünde der Ortsangabe „hinter St. Martinskirchhof“ bis zum Abriss des Kirchleins um 1480 eigentlich nichts im Wege. Das würde für die Archivalien von 1349 („infra ecclesiam Sancti Martini prope aquas“), 1418, 1437 2x, 1439, 1460 2x, 1467/8 und 1471 2x zutreffen. Ob bei den späteren Benennungen von 1488?, 1495, 1500, 1526, 1542/43, 1549, 1576, 1579 und sogar noch 1629 und 1723 aus einer gewissen Tradition heraus gehandelt wur38

53 – 19/20 de oder in den Urkunden bereits die Formel als Topos zu werten ist, kann dabei natürlich nicht gesagt werden, weil bei der Menge der Archivalien nicht klar wird, ob über die Zeiten hinweg eventuell von den gleichen Wiesengrundstücken die Rede ist – unabhängig davon, dass es zwischenzeitlich eine andere Pfarrkirche mit anderem Patrozinium in Fürth gegeben hat. Außerdem ist bei den Angaben des 16. bis 18. Jhs. nicht auszuschließen, dass man sich bereits an der aus dem Volksmund als „Martinskapelle“ bekannten Ruine im Wiesengrund orientiert hat, wobei wir dann wieder beim oben angeführten unsinnigen Ausgangspunkt auf den Rednitzbrücken wären. Etwas vorsichtiger drückt die Urkunde des Ullein Kopp aus Fürth vom 23. Jun. 1478 die Lage von 2 Wiesen aus, die er zu rechtem Mannlehen vom Domprobst empfangen hatte und mit „hinter dem kirchoff zu Fürth“ beschrieben werden (FHbl. 1938, S.14 f). Hier kann die Lage vom nördlichen Hang des Kirchberges bis hinüber zum Espan angenommen werden. Eine vernünftige Wahl des Kopp, weil sich der so bezeichnete Koppenhof in der Mühlstraße 10-12 (Wunschel) im Bereich des heutigen Sozialrathauses befunden haben soll und damit eine Bewirtschaftung der Pegnitztalwiesen sinnvoller erscheinen lässt. Der von ihm ererbte Hofanteil

in der heutigen Königstraße (nach Wunschel Königstraße 55) war wohl für einen wirtschaftlichen Betrieb zu klein gewesen. Der Kirchhof wird nicht als „St. Martins-Kirchhof“ bezeichnet, was in der Urkunde des ortskundigen Kopp nicht ungewöhnlich sein dürfte, da es nur diesen einen Kirchhof gab. Wenn man davon ausgeht, dass die alte Grabkapelle St. Martin auf dem Kirchenplatz zwischen 1476 und 1480 abgerissen wurde, um für den Chor der Michaelskirche Platz zu machen, könnte das Datum der Urkunde vielleicht sogar ein Hinweis sein, dass die Martinskapelle auf dem Kirchenplatz zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr vorhanden war. Dagegen lässt sich mit der Ortsangabe „hinter“ die Vielfältigkeit der Aussagemöglichkeiten belegen, wenn man sich eine Annonce aus dem Fürther Intelligenzblatt von 1845, Seite 407 ansieht als eine Bilderserie über die Pegnitz angezeigt wird: „von der Quelle der Pegnitz bis zu ihrer Mündung hinter unserer Vaterstadt“ heißt es dort. Hier wird man wohl davon ausgehen können, dass der Betrachter die Anzeige hauptsächlich in dem damaligen Fürth in der Ausdehnung des bekannten Urkatasters gelesen hat. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Wiesen mit der Ortsangabe „hinter St. Martins-Kirchhof“ als domprobsteiliche Lehen an ver-

schiedene Investoren weiter gegeben wurden. Die Urkunden darüber wurden mit dem Pfarrer der St. Lorenz-Kirche als Stellvertreter des Domprobstes in Nürnberg ausgehandelt und sind auch nur von dort aus zu betrachten. In der zeitgenössischen kartographischen Darstellung wird Fürth nur als Kirche mit der umgegebenden Kirchhofsmauer wahrgenommen, die sich auf dem Kirchenplatz befunden hat. Verhandelt wurde über Wiesen des Rednitzgrundes außerhalb des Nürnberger Territorialgebietes, die von Nürnberg aus betrachtet kartographisch „hinter“ (d.h. westlich bzw. nordwestlich von) diesem Kirchhof gelegen haben. Warum nach 1480 in den Urkunden nicht die Formel „hinter St. MichaelsKirchhof“ gewählt wurde, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen – wahrscheinlich weil der älteste Friedhof in Fürth zur St. Martins-Kirche gehört hat, die die Rechte als Pfarrkirche zwar verloren hatte, das Begräbnisrecht aber behalten konnte und in späteren Beschreibungen nur noch symbolisch bzw. synonym für den ältesten Bestattungsplatz gebraucht wurde. Es kann obendrein nicht ausgeschlossen werden, dass diese Formel als Reminiszenz an die alte Mutterkirche von St. Lorenz beibehalten wurde ähnlich der Ehrerweisungsvorgaben bei der Abtrennung der letzten Filialkirche St. Johannes in Burgfarrnbach aus der Urkunde von 1349.