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Altstadtverein Fürth � ben im Untergrund nachweisen (ALTSTADTbläddla Nr. 43, 2009/10, S. 22 f., Nr. 48, 2014/15, S. 30 und Abb. 1a, b). Damit scheidet der untersuchte Bereich im Wiesengrund als früher Bestattungsplatz vorläufig aus. Das Argument, ein Kirchhof muss nicht mit Bestattungen belegt sein (B. v. Haller) wie an der St. Felicitas-Kapelle in Reutles bei Großgründlach zu beobachten ist nur dann richtig, wenn durch Ausgrabungen klargestellt ist, dass sich im Kirchhofsbereich keine historisch unbekannten Bestattungen befunden haben. Kirchenbuchaufzeichnungen allein sind zu ungenau, weil sie meistens erst im 17./18. Jh. einsetzen, die Kapelle aber seit 1379 bekannt ist und irgendeinen Sinn wird die Einfriedung ja erfüllt haben. Die 1819 dort abgetragene Kirchhofsmauer ist vergleichsweise im Fürther Wiesengrund mit der geomagnetischen Methode zur Zeit nicht nachweisbar, es sei denn, man will den ca. 30 x 50 m großen Parzellenbereich des Denkmals, der von uns aufgrund des Baumbestandes nicht prospektiert werden konnte, mit Kapelle samt umgebenden Kirchhof besetzen. Da solche Überlegungen ebenfalls nur durch archäologische Erforschung geklärt werden können, kann man nicht von vornherein davon ausgehen, dass sich die Kapelle aufgrund der häufig zu findenden Archivalien genau dort befunden haben muss. Und der Historiker müsste erklären, warum in allen Skizzen immer 34

53 – 19/20 nur eine Ruine dargestellt wird und nicht mehrere – zum Beispiel auch östlich des Feldweges im Bereich des Denkmals. Dass Pfarrer Lochner 1679 (FHbl. 39. Jg., 1989 Nr.1, S. 46 f.) die Ruine westlich des Feldweges als Martinskapelle angesprochen hat, geht aus seiner Wortwahl und der Darstellung Albrechts (ALTSTADTbläddla Nr. 48, 2014/15, Abb. 3 a.S. 29) hervor. Bei Lochner heißt es: „Die...zerstörte St. Martins Capell ist bisher mit dem vördersten von Quaderstucken aufgeführten Giebel stehend geblieben. Der hat aber anizo nit einen täglichen, sondern stündlichen, und weil sie recht an der gewöhnlichen Fuhrstraße stößet, sehr gefährlichen Einfall.“ Die Giebelwand droht auf den vorbeilaufenden Feldweg zu stürzen, also nach Osten wie bei Albrecht eindrucksvoll dargestellt, obwohl bei ihm der Weg nicht eingetragen ist. Das heißt Lochner hat die Ruine westlich des Weges gemeint. Die durch die geophysikalischen Untersuchungen vorgefundenen Gebäudereste westlich des Weges müssen die bei Lochner angesprochene „Martinskapelle“ gewesen sein. Was sich unter dem Denkmal befunden hat, bleibt vorerst unbekannt. Außerdem gibt es für die Angabe „St. Martins-Kirchhof“ auch andere Interpretationsmöglichkeiten als nur den Wiesenstandort in der Rednitzaue (siehe unten), denn irgendwo müssen die Menschen des 10.-12. Jhs. bestattet worden sein, dass der Friedhof um St. Micha-

el nicht erst mit der Erbauung der Kirche im 12. Jh. entstanden sein kann. Wenn bisher als Interpretationsvorschlag an eine abgegangene Mühle in der Wiese gedacht wurde (ALTSTADTbläddla Nr. 48, 2014/15, S. 29), ist die Idee ja nicht wahllos aus der Luft gegriffen sondern basiert auf nachprüfbaren Indizien. So ist beispielsweise nicht einzusehen, dass Andreas Albrecht, dessen Aufgabe es damals war, alle wasserrechtlichen Einrichtungen zu kartieren, 1624 aus Versehen eine Kapellenruine eingetragen haben sollte. Andererseits müssen bei solchen Überlegungen die naturräumlichen Gegebenheiten in der Wiese berücksichtigt werden, die sich seit dem Mittelalter vermutlich völlig geändert haben. Bei Betrachtung des Urkatasters aus den 20er/30er Jahren des 19. Jahrhunderts ist unterhalb der westlichen Talrandböschung nordöstlich der Einmündung des Heckenweges in die Vacher Straße ein geschwungener Altarm der Rednitz als Altwasserweiher eingetragen (Abb. 2 blau schraffiert). Die südöstliche Fortsetzung des ehemaligen Flussverlaufes lässt sich noch sehr schön an den nordöstlichen Begrenzungslinien der nach Südwesten ausgerichteten angrenzenden Wiesengrundstücke erkennen, die wahrscheinlich am einstigen Fluss geendet haben. Die gedachte Verlängerung dieser ehemaligen Flussausrichtung kommt direkt am Denk-

mal (Abb. 2 weiß) und damit an der geophysikalisch entdeckten Gebäudestruktur (Abb. 2 schwarz) vorbei, die übrigens dem vermuteten Wasserlauf in der Ausrichtung angepasst ist, bis sie die heutige Rednitz erreicht. Das deutet doch darauf hin, dass der ehemalige Flusslauf nördlich der Aueninsel, auf deren nördlicher Spitze heute das Polizeipräsidium steht und damals als gemeindlicher Bleichanger bekannt war, nach Nordwesten bis an den westlichen Talrand abgebogen ist und erst viel weiter nördlich mit der Pegnitz zusammen gekommen sein kann. Damit lag die Gebäuderuine in der Wiese einmal direkt am Fluss – und zwar auf der rechten Flussseite. Sie käme folglich als abgegangene Mühle durchaus in Betracht, die, wenn es noch keinen Steg zum späteren Feldweg (Kapellenstraße) gegeben hat, durchaus über einen Wiesenweg zur Trasse der unteren Angerstraße (punktuelle Andeutung) mit der Siedlung und dem Marktplatz in Verbindung gestanden haben könnte. Vergleiche dazu die übertriebene Darstellung im ALTSTADTbläddla Nr. 39, 2004/05, S. 39, die ebenfalls eine Verbindung zwischen Kapellenruhdenkmal und der Angerstraße – allerdings unter anderen Voraussetzungen – annimmt. Mit der Verlandung dieses Altarms der Rednitz war auch die Mühle nicht mehr zu betreiben, dass eher an einen natürlichen Verfall als an eine kriegerische Zerstörung