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53 – 19/20�  Altstadtverein Fürth ter St. Martins Kirchhof bei Fürth“. Für Schwammberger lag der älteste Friedhof Fürths bei der als „Martinskapelle“ bekannten Ruine im Wiesengrund, auf die Beispiele bei Deinhardt geht er nicht ein. Mit den Quellen Schwamm­­ bergers lässt zwei Jahre später der Historiker Helmut Weigel die „Martinskapelle“ von einer „Centenen-Pfarrkirche“ zu einer „Friedhofskapelle“ absinken und ergänzt die Quellenlage mit einer Stelle aus der Fronmüller-Chronik, wonach sich der Pfarrer Ulrich Zentgräf dort hat bestatten lassen. Die Quelle, auf die er sich bezieht, ist ein Bericht des Kaufmanns Johann Adam Gebhardt von 1823 über einen Grabsteinfund, der in der Ruine 1788 gemacht worden war (ALTSTADTbläddla Nr. 48, 2014/15, S. 35 ff.), und das Abbild eines Geistlichen mit entsprechender Umschrift erkennen ließ. Die Untersuchungen zu dem Grabsteinfund haben ergeben, dass es sich nicht um ein Originalgrab des Pfarrers handeln kann, sondern der Grabstein sekundär wiederverwendet worden war. Im Austausch mit dem Historiker Berthold von Haller ist es nun möglich unter Auslassung der Abkürzungen eine sinnvolle Lesung der Umschrift vorzulegen: ANNO DOMINI MCCCLXX / II IN VIGILIA GERDRUDIS / CUNIGUNDIS OBIIT ULRICUS CENTGREF PLEBANUS IN FURTH – übersetzt: IM JAHR DES HERRN MCCCLXX (oder)

MCCCLXXII AM VORABEND DER HEILIGEN GERTRUD (oder) CUNIGUNDE STARB ULRICH CENTGREF PFARRER IN FÜRTH. Die Ansprache von zwei Heiligen ist als Alternative zu verstehen, da der Name allein aufgrund der zeichnerischen Wiedergabe des Grabsteins nicht eindeutig zu entziffern ist. Damit sind die Regeln mittelalterlicher Grabsteinumschriften eingehalten, die Information ist vollständig und ergibt einen Sinn. Bei dem Todestag des Pfarrers handelt es sich entweder um den 16. März 1370/72 oder den 2. März 1370/72 jeweils nach dem Fest- und Heiligenkalender. Der Jahresunterschied ergibt sich aus der Lesung der Inschrift, ob Teile der drei senkrechten Striche vor VIGILIA zur Jahreszahl gezogen werden müssen oder als IN zu lesen sind. Wichtig ist aber, dass Weigel mit dem vermeintlichen Begräbnis eines Pfarrers in der Ruine auf eine Kirche/Kapelle schließt und damit alle kirchenrechtlichen Voraussetzungen für eine Pfarrkirche erfüllt sieht (vgl. dazu ALTSTADTbläddla Nr. 48, w.o.). Wiederum drei Jahre später wird der Ruine im Wiesengrund das Begräbnisrecht durch den Historiker Christian Millack bescheinigt aufgrund des selben Gebhardt’schen Berichts mit der Nennungen von drei weiteren archivalischen Belegen. Damit scheint für die Historikerzunft festzustehen, dass im Bereich des heutigen Denkmals die erste Fürther Pfarrkirche mit

Begräbnisrecht und einem Kirchhof gestanden hat – dafür würde es genügend archivalische Belege geben. Folglich wären alle Wiesen mit der Angabe „hinter St. Martins Kirchhof“ unterhalb, das heißt flussabwärts von dieser Stelle zu suchen (B.v. Haller). Auf die Problematik solcher Interpretation soll weiter unten eingegangen werden. So – das ist aber der Forschungsstand aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts, dass es verwundern muss, dass niemand etwas über das Alter dieses Kirchhofes in Erfahrung bringen wollte zumal allen Interessierten bekannt sein müsste, dass die Legende von der Errichtung der Martinskapelle durch Karls den Großen nicht als historische Quelle betrachtet werden darf und damit eine Kapellenstiftung am vermeintlichen Rastplatz in der Aue in weite Ferne rückt. Gerade bei dem Verdacht einer merowingisch-karolingischen Gründung wären alle Voraussetzungen für einen Bestattungsplatz aus der Übergangszeit der Reihengräberfriedhöfe zu christlichen Bestattungen bei einer Kirche vorhanden – archäologisch und kirchengeschichtlich gesehen für unsere Umgegend eine Sensation. Haben den Historikern die archivalischen Hinweise demnach ausgereicht, um ihren Standpunkt zu vertreten und liegen sie damit richtig? Um die Erforschung des Standorts der ersten Pfarrkirche Fürths bemüht sich

auch die Arbeitsgruppe Archäologie im Altstadtverein. Und im Gegensatz zu der geläufigen Auffassung der Historiker sieht sich die AG vor eine Reihe ungeklärter Fragen gestellt. Die wichtigste ist wohl die Frage, ob die Entstehungsgeschichte der ersten Fürther Pfarrkirche im Überschwemmungsgebiet der Rednitzaue entstanden sein kann oder die dort vermutete Martinskapelle ein Nebenkapelle der Michaelskirche gewesen ist. In der Beantwortung sind sich auch die Historiker untereinander nicht einig. Bei dem ältesten Beleg zu unserem Martinspatrozinium handelt es sich um eine Papsturkunde vom 19. Dez. 1323, in der der Ulrich von Nürnberg mit der Pfarrei St. Martin in Fürth betraut wird. St. Martin war also eine Pfarrkirche und wird als solche bis 1351 auch so bezeichnet. Hier besteht bereits ein erstes DatierungsWirrwarr, denn drei Jahre davor hat man St. Johannes in Burgfarnbach als letzte Filialkirche von der Mutterkirche St. Martin in Fürth abgetrennt, die Pfarrkirche heißt in der Urkunde aber schon St. Michael. Der Historiker Erich Freiherr von Guttenberg hat darin eine Übergangsphase des Patroziniumwechsels von St. Martin zu St. Michael für die Pfarrkirche in Fürth erkennen wollen und die stand seiner Meinung nach auf dem Kirchenplatz. Für ihn war die aus dem Volksmund bekannte Martinskapelle im Wiesengrund so etwas wie eine Nebenkapelle jüngeren Da31