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52 – 18/19�  Altstadtverein Fürth

tete mit einem Rundfunkund mit einem Fernsehbeitrag vom Fürther Grafflmarkt. Der Altstadtverein stellte für die Dreharbeiten sein Bildarchiv zur Verfügung, Dagmar Gebhardt und Uschi Steinkugler halfen mit Wort und Tat.

Projekt „Mariechen“ nach der verstorbenen früheren Besitzerin Marie Höf ler

Der neue Tresen des Altstadtvereins

Die Graff l­ märkte 2018 Die erste Neuerung zu den Grafflmärkten ist diesmal unser neuer Tresen. Dafür wurden die Gitter vor den Fenstern der Freibank abgebaut und nach einer Renovierung so gestaltet, dass sie bei Bedarf einfach herausgenommen und durch einen selbstgebauten Tresen ersetzt werden. Das spart uns viel Aufbauarbeit und kommt sehr gut an. An beiden Grafflmärkten sorgte unsere „Vokalrunde“ für musikalische Unterstützung. Am September-Graffl hatten wir wieder Live-Musik von Hermann Krehn und Freunden, die für eine gute Laune und Umsatzsteigerung sorgten. Leider steht uns am Waagplatz dafür keine Bühne mehr zur Verfügung,

aber Band und Zuschauer hatten trotzdem riesigen Spaß, vor allen als der Sohn von Roland Horsak die Begleitung am Waschbrett übernahm. Der Bayerische Rundfunk berich-

Am 4. Juni 2018 trafen sich Vorstandschaft und Beiräte zu einer Sondersitzung. Hintergrund war der Wunsch des Vorstandes, das denkmalgeschützte Gebäude Waagstraße 3 anzumieten, um eine eigene Nutzung oder Untervermietung unter Mitwirkung des Altstadtvereins zu gewährleisten. Das Ergebnis dieser Sitzung lautete:

Aus dem Ergebnisprotokoll der Sondersitzung wegen möglicher Anmietung Sandsteinhäuschen auf dem Anwesen Waagstraße 2 in Fürth am 04.06.18 um 18.00 bis 20.00 in der Freibank Teilnehmer: Dagmar Gebhard, Steffanie Ellermann, Ursula Steinkrug, Grit Hammer, Rainer Herrmann, Siggi Meiner, Thomas Werner, Christofer Hornstein und als Gast Rainer Ziegler 1. Christofer wird beauftragt, mit den neuen Besitzern des Sandstein-Häuschens in der Waagstraße 2 in Fürth Verhandlungen bzgl. einer Anmietung aufzunehmen und einen Mietvertrag abzuschließen. 2. Angestrebt wird ein Mietvertrag über 5 Jahre fest mit einer Kaltmiete von ca. 500,-. 3. Im Vertrag sollte ausdrücklich die Untervermietung an Dritte erlaubt sein.

Livemusik zum Grafflmarkt am Waagplatz 5