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52 – 18/19�  Altstadtverein Fürth

gerecht zu werden.“ Damit war klar, dass durch die Beschlagnahmung der Militärregierung die Firma BBF offensichtlich nicht mehr liquide war, und somit jede Forderungen zunächst ins Leere lief. Immerhin bewirkte die Brauerei eine Verfügung (Freezing-Order) durch die Militärregierung, die der BBF untersagte, weitere Gegenstände aus der Bäumenstraße zu entnehmen.

US-Army vs. Brauerei Humbser

Die sog. Freezing-Order, die der BBF untersagt weitere Gegenstände aus der Mälzerei zu entwenden

US-Regierung gestellt – dazu gehörte konsequenterweise auch das Anwesen und die Kelleranlagen der Brauerei Humbser in der Bäumenstraße. Bereits im Mai 1945 machte die Brauerei Humbser gegenüber der Polizei in Fürth für sich geltend, dass sie die beschlagnahmten Maschinen der BBF als „Vermieter-Pfandrecht“ in Besitz nehmen möchte, schließlich hätten sie immer noch keine Miete erhalten. Die Brau-

erei bat vielmehr die Polizei um Amtshilfe, da der bereits laufende Abtransport der Maschinen durch die Firma BBF nach Ansicht der Humbser rechtswidrig sei und sie sich sonst genötigt sähen, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs zu stellen. Die Firmenleitung der BBF wiederum stellt sich „dumm“ und entgegnet der Brauerei: „Wir (BBF) hätten lediglich eine Beschlagnahme der Räume vom Rüstungskommando und das

Rüstungskommando ist der Staat, also müsste sich die Brauerei Humbser an den Staat wenden, der existiert z. Zt. nicht mehr, aber sie sei[en] nicht abgeneigt … über die Angelegenheit sachlich zu sprechen … wenn die Voraussetzungen dazu geschaffen sind, d. h. wenn jemand ausfindig gemacht werden kann, der die Forderungen der Firma BBF übernimmt und sie dadurch flüssige Mittel in die Hand bekommen, um ihre Verbindlichkeiten

In einem ersten Entwurf eines rückwirkenden Mietvertrags kommt die Brauerei zu einer monatlichen Mietschuld von 4.380 RM, also zu einer insgesamt aufgelaufenen Summe von 65.700 RM. Weiterhin wurden Nebenkosten in Höhe von ca. 3.500 RM in Rechnung gestellt. Hinzu kamen Umbaukosten zur Wiederherstellung der Mälzerei, so dass eine Gesamtsumme von 100.000 RM durch die Brauerei Humbser eingefordert wurde. Der Vertragsentwurf wurde – wie nicht anders zu erwarten – von der BBF abgelehnt. Stattdessen hebte überraschend die US-Militärregierung die sog. „Freezing-Order“ wieder auf. Bei einem gemeinsamen Gespräch mit dem Prokuristen der BBF und deren Hausbank, der Commerzbank Fürth, erfuhr die Brauerei Humbser dass zwar genügend Geld vorhanden sei (ca. 33