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47 – 13/14�  Altstadtverein Fürth

damit aber gelöst gewesen zu sein, denn niemand hat die Quellen des Fürther Chronisten nachweislich kritisiert, angezweifelt oder überprüft. Nur der Nürnberger Historiker Ernst Mummenhoff, der im Vergleich der Urkunden von 907 und 1007 sprachkundlich auf den Plural in „Furti“ anstatt „Furt“ hinweist, schreibt 1908 süffisant „Die Angaben Fronmüllers sind ausschmückende Zutaten, die den historischen Tatbestand verwirren“. Es gibt nur noch unterschiedliche Nuancen bei den Rechtfertigungen für den Königshof oder die dazugehörige Königskirche. Die Lage scheint eindeutig. Man hatte in Fronmüller den als kompetent erachteten Autor ausgemacht, der die in den Raum gestellte Behauptung über die Existenz eines fränkischen Königshofes wie andere vor ihm in die eigene Arbeit integriert hatte, dann konnte man sich selbst zurücklehnen und auf Fronmüllers Arbeit verweisen, die mit den älteren Quellangaben einen empirischen Eindruck hinterlassen hat, einer Überprüfung aber nicht standhalten kann. Dahinter verbirgt sich keine ernsthaft wissenschaftliche Vorgehensweise. Das mag früher methodisch in Ordnung gewesen sein, kann aber heutigen Ansprüchen nicht mehr genügen. Jedem wissenschaftlich denkenden Menschen wird klar sein, dass bei den zu Hilfe genommenen Arbeiten zunächst Quellenkritik

geübt werden muss. Das hätte nicht nur Fronmüller sondern jede Abhandlung nach Fronmüller auch tun müssen. Es dauerte daher bis zum Jahr 2006, dass der Erlanger Archivoberrat Andreas Jakob in der Festgabe zum Millennium des Bistums Bamberg (= Studien zur Bamberger Bistumsgeschichte Bd. 3) auf diesen Missstand hingewiesen hat, indem er auch Aussagen des Fürther Stadtheimatpflegers und den Inhalt der Homepage der Stadt Fürth in eigene Untersuchungen einbezog. Jakob setzte sich in seiner Studie über die Martinskirchen in Franken mit dem Fantasiegebilde E. v. Guttenbergs auseinander und stellt fest: „Das angebliche System von Haltepunkten für die Flussschifffahrt wäre nur auf die ... von Norden bis Forchheim dafür geeignete Regnitz begrenzt, und fehlte dort, wo der Fluss günstigere Voraussetzungen bot, nämlich entlang des Mains. Und nicht zuletzt wurde bis heute kein einziger der zahlreichen vermeintlichen Königshöfe ausgegraben, d.h. konkret nachgewiesen“. Er zitiert den Historiker Walter Pötzl, der seiner Meinung nach völlig zu Recht beklagt: „Kein Patrozinium musste von den Historikern eine solche Missdeutung erdulden wie das des hl. Martin. Der von den Merowingern (und Karolingern) als Nationalheiliger verehrte Bischof von Tours sollte in dieser Eigenschaft verantwortlich

sein für alle Kirchen seines Namens, selbst wenn sie in Räumen lagen, die im 8./9. Jahrhundert noch gar nicht besiedelt waren“. Das heißt doch, dass alles, was bisher zu den kirchenrechtlichen Voraussetzungen in der Literatur über Fürth besprochen worden ist, ganz neu überdacht werden muss – z.B. die Herausnahme aus der Zugehörigkeit zum Bistum Eichstätt, weil Fürth als selbständiges, königliches Fiskalgut betrachtet wurde. Der Fehler, den sich der Freiherr von Guttenberg nachsagen lassen muss, ist darin zu sehen, dass er die methodisch zweifelhafte Idee hatte, Quellenmaterial des 14. Jahrhunderts in karolingische Zeit zu projizieren, ohne dabei irgendwelche Bedenken zu äußern oder mit einer empirischen Studie zu untermauern. Dadurch hat er zwar die Methode Oesterreichers erheblich abgemildert aber die daraus gezogenen Schlüsse waren schon damals in der Wissenschaft nicht ganz einwandfrei oder gar erlaubt. „Die frühkarolingische, vielleicht sogar merowingische Zeit“ hat auch E. v. Guttenberg nicht nachweisen können. In der Folge hat man dennoch Fürth durch die ungeprüften Vorgaben zu einem fränkischen Fiskalgut erklärt, indem man sich auf das erst sehr späte Martinpatrozinium und den Urkundenakt Ludwig des Kindes hier vor Ort berief, ohne zu merken, dass die Ludwigs-

urkunden nicht aussagefähig sind für eine Anwesenheit in Fürth und der Interpretationsspielraum der Heinrichsurkunde von 1007 auch bayerisches Herzogsgut oder sogar liudolfingisches Allodialgut zulässt. Dadurch wäre aber die Grundlage für einen fränkischen Königshof nicht mehr vorhanden, entsprechend auch nicht das gewollte höhere Alter gegenüber Nürnberg. Bedauerlicherweise hat niemand der GuttenbergSchüler diese einseitige Vorgehensweise in Frage gestellt, dass die fragwürdige Methode bis in heutige Literatur und verschiedene Internetseiten hinein keinen Widerspruch erfahren hat. Das zeigt aber auch, dass an der Klärung der Königshoffrage in Fürth kein wissenschaftliches Interesse mehr besteht, weil es seit Paul Oesterreichers Königshofliste von 1824 keine offizielle Kritik oder gar Zweifel daran gibt – die Zeit war eben stehen geblieben.

Was bleibt vom fränkischen Alter?

Ein postuliertes merowingisches Alter (ca. 480 – 751 n. Chr.) lässt sich in Fürth definitiv ausschließen, da es gegenwärtig weder historische Quellen noch archäologische Funde dazu gibt. Der Zusammenhang zwischen Karl dem Großen und Fürth besteht aus einer raffinierten Konstruktion, die aus seiner nachweisbaren Schiffsreise auf der Rednitz/Regnitz in 39