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Altstadtverein Fürth �

48 – 14/15

Abb. 8a Zeichnung des 1788 gefundenen Grabsteins. Stadtarchiv Fürth Bi 320 mit freundlicher Genehmigung. Fortsetzung von Seite 35

30 Jahren geschehen seyn. Fürth geschrieben Ao 1823 zur Nachricht für die Nachkomen von J. A. Gebhardt.“ Als Ergänzung schreibt er mit Einfügungszeichen hinter dem vorletzten Satz: „Solche (Demolierung?) geschah Ao 1788“ . Diese Nachricht Gebhardts ist schwer zu deuten. Auch wenn der Anschein erweckt wird die Angaben beziehen sich auf die Gruft eines Fürther Pfarrers im Wiesengrund, scheinen diesbezüglich nach dem oben gesagten zwei verschiedene Standorte, Wiesengrund und Kirchenplatz, vermischt worden zu sein, weil deutlich wird, dass Gebhardt die Vorgänge nicht selbst beobachtet hat sondern sich hat erzählen lassen. Damit ist seine Aufzeichnung keine Quelle aus erster Hand. Als er 1823 die Nachricht niedergeschrieben hat, wuss36

Abb. 8b Kopie der Zeichnung des Grabsteins. Stadtarchiv Fürth Bi 320 mit freundlicher Genehmigung.

te schon niemand mehr, wo der Grabstein abgeblieben war. Gebhardt hatte sich offensichtlich danach erkundigt und keine passende Antwort erhalten. Ein halbes Jahrhundert später behauptete der Chronist Fronmüller, dass er in der neuen Mädchenschule am Kirchenplatz 1817/18 verbaut worden sein soll und bezieht sich auf eine Fürther Pfarrbeschreibung ohne nähere Angaben. Die Nachricht Fronmüllers stimmt insofern mit den Angaben Gebhardts überein, dass der angeblich 1817/18 verbaute Grabstein 1823 folglich nicht mehr an der Kirche gestanden hat. Die Information der Pfarrbeschreibung kann innerhalb dieses Zeitraums nur aus der Feder von Pfarrer G. T. Chr. Fronmüller (1782 – 1833) stammen, dem Großvater des Chronisten, der direkt am Kirchenplatz ansässig war und

die Baumaßnahme beobachtet haben dürfte. Offensichtlich hat Gebhardt den Pfarrer nicht nach dem Verbleib des Grabsteins gefragt oder der Pfarrer hat ihm die Information vorenthalten, weil er den Stein als Baumaterial freigegeben hatte. Immerhin wissen wir von ihm, dass er den ursprünglichen Altar aus der Michaelskirche „als alten Plunder“ verkauft sowie die Heiliggrabkapelle abgerissen und damit gezeigt hat, dass ihm die Zeugnisse der Fürther Geschichte vollkommen egal waren. Andererseits kann man nicht ausschließen, dass Pfarrer Fronmüller den Grabstein des katholischen Geistlichen aus der Zeit vor der Reformation nicht explizit gewürdigt sehen wollte. Auch die Vermutung, dass die „Demolierung“ 25 bis 30 Jahren zuvor stattgefunden habe, legt nahe, dass hier eine münd-

liche Überlieferung aufgeschrieben wurde, die sich Gebhardt von einem Informanten hat erzählen lassen, der keine genaue Datierung mehr angeben konnte, zumal das nachträglich aufgeschriebene Jahr 1788 nochmals um weitere fünf Jahre zurückreicht. Die beigelegte Zeichnung des Grabsteins (Abb. 8 a) kann also nur in dem Zeitraum entstanden sein zwischen seiner Aufstellung an der Kirche und seinem Verschwinden um 1817/18. Sie wurde demnach wahrscheinlich nicht von Gebhardt selbst angefertigt, der sich erst fünf Jahre danach damit beschäftigt hat. Dazu kommt, dass von dieser Zeichnung eine besser lesbare Kopie gemacht (Abb.  8 b) und auf dem anderen Beizettel ohne Datum eine dritte Version der Umschrift notiert wurde. Von diesem dürfte Gebhardt auch seine nachträgliche Jahreszahl 1788 erfahren haben. Beide Beizettel wurden also zu einer Zeit verfasst als der Stein noch vorhanden war. Wann die Kopie des Grabsteins entstanden ist bleibt unbekannt. Damit wird aber auch deutlich, dass heute nicht mehr nachvollziehbar ist, wann wer was am Original korrekt nachgezeichnet und dokumentiert hat. Die vorläufige Lesart (Ergänzungen in Klammern) der Umschrift kann hier mit „IN DOM(i)NE C(hristi) D(efunctus est), (M) CCCLXXIII VI C(alendas) I(u)L(ias) IBI(dem) C(E) DRVDIS OVLRICI (H?) CIENTGREF PL(e)B(anu) S IN FURTI (h?)“ wiedergegeben werden, was über-