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Altstadtverein Fürth �

48 – 14/15

Abb. 6 Tafel aus Boeners „Kurzer Bericht von dem Alterthum und Freyheiten des freyen Hof=Markts Fürth ...“. Repro Werner Fortsetzung von Seite 31

ersten Dekade des 18. Jahrhunderts herausgegeben worden. Das lässt sich beispielsweise bei den gleichgroßen Druckplatten „Gasthof Zum blauen Schlüssel“ (undatiert) und „der Jüden und ihrer Weiber Trachten“ (1706) oder „Der Juden begräbnisse“ (undatiert) und „Das Romingische Gartenhaus“ (1705) erkennen. Es scheint sich dabei um zwei gleichgroße Hälften einer größeren Materialplatte zu handeln. Auf diese Weise ließen sich einige undatierte Drucke ins Gesamtwerk einordnen, wenn man der vorhandenen Materialbasis eine gewisse Gleichzeitigkeit in der Beschaffung und Vorbereitung unterstellt. Die zeitliche Spanne lässt sich auch beim direkten Vergleich der Abbildungen des Gasthauses „zum blauen Schlüssel“ an der Ecke zur Heiligenstraße erkennen, dessen undatierter Fachwerkgiebel sich bis 1708 in eine verputzte Wand mit barocken Portal verändert hat. Unter Berücksichtigung der gleichgroßen Druckplatte „der Jüden und ihrer Weiber 32

Trachten“ (1706) hätte diese Wandlung zwischen 1706 und 1708 stattgefunden. Aus diesem einfach nachvollziehbaren System fällt eine Druckplatte heraus. Sie ist weder signiert noch datiert und ihre Längen-Breitenverhältnis liegt weit außerhalb der anderen Platten Boeners. Dieser Druck ist betitelt mit „Ruinen der von Keyser Carl dem Grossen erbauten St. Martins Capell“ (Abb. 6). Es gibt anscheinend tatsächlich eine Abbildung, die die oben von Müllner und Lochner erwähnte Kapellenruine darstellen soll. Die Frage ist aber, ob sie von Johann Alexander Boener stammt, die von Müllner und Lochner beschriebene Ruine so ausgesehen hat und identisch ist mit dem, was Boener auf seinem „Grund=Riß“ kartiert, er folglich als Standort angenommen hat. Über die merkwürdige perspektivische Darstellung ist schon mehrfach gesprochen worden und weicht von der exakten Wiedergabepraxis Boeners ab. Auch die Zangenlöcher der Steinquader finden sich nicht auf

den anderen Steinbauten Boeners. Der Torbogen im „Haus von Engelschall“ als einzige Ausnahme ist weder datiert noch signiert. Dagegen findet sich eine zeitgenössische Abbildung des 1575 verstorbenen Steinmetz Fritz Willich im Mendelschen Zwölfbrüderbuch Nürnbergs mit einem im Bau befindlichen Turm, der solche Zangenlöcher aufzuweisen hat. Die Vergleichbarkeit ist dadurch gegeben, dass beide Quaderbauten ihre Zangenlöcher auch an den Stirnseiten der Steine zeigen – die Greifzange entsprechend vier Arme gehabt haben müsste. Handelt es sich bei der „Martinskapelle“ etwa um eine Darstellung, die aus der Zeit stammt (1592-1597) als Johannes Müllner seine Notizen über Fürth gesammelt und von einer Kapellenruine im Wiesengrund gesprochen hat? Dazu würde auch die zeitgenössische Abbildung des Beckenschlagers Hans Graisinger passen, der 1573 verstorben ist und in einem Raum arbeitet, dessen Quaderwand und Torbogen ebenfalls Zangenlöcher zeigen. Daneben

gibt es aus dieser Zeit weitere Beispiele aus dem Landauerschen Brüderbuch, die bis zu einem Sterbedatum in 1613 reichen. Wenn es sich bei den Zangenlöchern in den Sandsteinquadern um eine regionalspezifische Darstellungsweise des ausgehenden 16. und beginnenden 17. Jahrhunderts handelt, müsste die Kapellenabbildung bei Boener ähnlich alt sein und könnte nicht von ihm selbst stammen. Diese Auffassung ist nicht neu und wurde bereits von H. Weigel in seinem ersten Aufsatz über den „Locus Furthi“ (Fränk. Heimat 12. Jg, 1933, S. 180) geäußert als er von einer „Skizze der Ruinen der Martinskapelle ..., deren Zeichner unbekannt ist“ spricht. Der Unterschied wird auch in der Schreibweise deutlich, von der nicht immer klar ist, ob sie zu Boener oder teilweise zu jemand anderem gehört. Von den 16 signierten Stichen sind 9 undatiert. Zwei undatierte und ein datierter Stich zeigen in ihrer Schreibweise zum einen das griechische „δ“ als auch das lateinische „d“ für den entsprechenden Kleinbuchstaben. Alle übrigen signierten Drucke haben nur das lateinische „d“ in der Schriftform. Man kann sich also des Eindrucks nicht erwehren, dass Boener bei diesen Platten Ergänzungen mit seinem lateinischen „d“ vorgenommen und dann signiert, einmal auch datiert hat – die drei Platten selbst von einer anderen Person beschriftet eventuell sogar angefertigt worden sind. Vorstellbar wäre jemand aus sei-