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16 Zweite Periode (1265—1314).

Zuweilen unterstützte er auch seinen Bruder bei Haltung des Landgerichts. Gern verkehrte er mit Geistlichen und besonders mit Mitgliedern des Deutschherrnordens, deren Ordensmeister er war. Stiftungen an die Geistlichkeit machte er in solcher Ausdehnung, daß fast sein ganzes Besitzthum darauf ging. So schenkte er an den Deutschherrnorden die Herrschaft Virnsberg und viele andere Güter, verkaufte Spalt, das Schloß Sandkorn und selbst die schöne Herrschaft Abenberg, die seine Ahnen be­sessen hatten, um eine geringe Summe an den Bischof von Eich­städt, 46) machte eine Schenkung an das Kloster Scheftersheim im Hohenlohischen und bedachte 1313 (die Urkunde ist auf der alten Veste ausgestellt, wo er sich damals im ehemals Berg'schen Schloß aushielt) das Chorstist zu Spalt, 47) wo er nach seinem 1314 erfolgten Tod begraben liegt. Ob Frömmigkeit allein das Motiv zu diesen Verschenkungen war, oder ob, wie einige Schrift­steller 48) annehmen, der Ingrimm darüber Schuld war, daß Kaiser Rudolf seinen Bruder ihm gegenüber mehrfach bevor­ zugte, muß dahingestellt bleiben. Die von seinem Vater er­erbten Advokatie-Gefälle und Rechte in der Hofmark Fürth vergab er im Jahre 1303 an das Domkapitel in Bamberg, wobei er bemerkte, daß der Bischof von Bamberg (damals noch Leupold von Gründlach, früher Pfarrer von Fürth, der aber schon ein Jahr darauf mit Tod abging) Lehnsherr über dieselben sei. Da jedoch der Heinrich'schen Stiftung gemäß der Domprobst der eigentliche Lehensherr war, so kam es hierüber zu Streitigkeiten, so daß Burggraf Konrad 1307 den Donationsbrief mit geringer Abänderung in Bezug auf die Lehensgefälle erneuerte und dabei die Stelle von der Lehensherrschaft des Bischofs wegließ. Da­ gegen war eine amtliche Bestätigung der Donationsurkunde von Seite des Domprobstes und seines Kapitels beigefügt. Es scheint, daß unter den Lehensleuten die Befürchtung entstand und zu Ohren des Burggrafen kam, es möchten die nach seinem und seiner Gemahlin Tod an das Domkapitel übergehenden Abgaben für die Pächter eine gewaltsame Erhöhung erleiden, weshalb er sich veranlaßt fühlte, den Donationsbrief in seinem Todesjahre 1314 zum dritten Male auszustellen, mit der Be­stimmung, daß die aufgeführten Gefälle nie erhöht werden dürf­ten und daß ein eigener Beamter zur Perception derselben an­ gestellt werden müsse. Letzterer hatte die bisherigen Pächter zu