Vierte Periode (1571). | 47 |
und über 70 bis 80 lange Jahre gehabt, zu Roß; und zu Fuß einfallend unter dem Vorgeben, daß der Fluß in Nürnberg dadurch geschwellt werde. Sie hätten auch Band und Eisen aus dem Domprobsteiamt weggesührt. Endlich meldete er noch mehrere Uebelthaten der Nürnberger. — Am 29. März schrieb Syndikus König, er wolle den Kaiser selbst nochmals anlaufen und ansprechen. Der Deutschmeister und Jörg Ludwig von Sainsheim sollten Kommissäre sein. Am 5. April berichtete er, daß er den Kaiser nochmals angesprochen habe; derselbe habe die Beitreibung des Restitutionsmandats befohlen; am 10., der Kaiser habe decidirt, daß der Bischof pariren müsse. Der Kaiserliche Postmeister habe auf Befehl der Reichskanzlei einen eigenen Kammerboten, Valentin Wolf, mit dem Kaiserl. Original schreiben abfertigen müssen. Den Boten müsse Nürnberg bezahlen. Dagegen werde er um so rühriger sein; der Bote müsse von Bamberg nach Nürnberg reisen. Er sei beauftragt, eine Rekognition des erhaltenen Befehls mitzubringen. Eine Abschrift des Kaiserl. Mandats mit ernstlicher Strafandrohung, die Restitution des Bandes vorzunehmen, lag bei, ebenso eine Abschrift des Schreibens an den Kaiser, worin Syndikus König die Handhabung des Kaiserlichen Pönal-Mandates ohne weiteres Eingehen auf die bischöflichen Einwendungen beanspruchte. Es folgt nun eine Instruktion an den AmtSknecht in Fürth, welche am 20. April vom Rathe genehmigt wurde. Vor der Uebergabe soll er erst an den Rath berichten. Er solle sich die Eisen nicht in das Haus werfen lassen, sie auch nicht selbst holen. — Nach dem am 16. Mai der Termin verflossen war und Bamberg nicht parirt hatte, so beschloß der Rath, die beiden Herren Doktoren Nützel (Konsulenten) zu befragen, was nun zu thun sei. — Da kam endlich von Prag ein von Kaiser Maximilian eigenhändig unterzeichnetes Schreiben an den Rath von Nürnberg, worin er ihm anzeigte, „der Bischof habe zu gehorchen versprochen; doch habe er gebeten, daß wir gnädiglich zufrieden sein sollten, wenn er die Restitution durch Georg Ludwig von Sainsheim zu Hohenkottenheim vollziehen ließe." Er habe dies genehmigt und zweifle nicht, daß Nürnberg sich dabei beruhigen werde. „Gegeben auf Unserm Königlichen Schloß zu Prag den 14. Mai 1571.“ Außen mit dem großen Kaiserlichen Siegel. — Hierauf Nathsbeschluß am 29. Mai: über die Annehmbarkeit des Kaiser-