ununterbrochener Aufenthalt von wenigstens einem Jahr in der Gemeinde. Vom Wahlrecht ausgeschlossen waren Personen, die vor dem 1. Mai 1937 der NSDAP beitraten, Amtsträger, Führer und Unterführer der Partei, Angehörige von SS, SA, Hitlerjugend, Bund deutscher Mädel, NSStudentenbund, NS-Dozentenbund, NS-Frauenschaft, NSKK und NSFK. Zur Sicherung des reibungslosen Vollzugs musste jeder Wahlberechtigte einen Fragebogen ausfüllen. Diesen erhielt man bei der nächsten Polizeiwache. Wer in dem Fragebogen falsche Angaben machte, wurde mit Gefängnis bestraft. Erst nach korrekt ausgefülltem Fragebogen ohne Ausschließungsgründe wurde man in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Lumpensammlungen waren damals an der Tagesordnung. In einer Großstadt konnten schon mal 50.000 kg Lumpen eingesammelt werden. Daraus entstanden etwa 6000 kg Reißwolle, aus denen man 20.000 m Stoff anfertigen konnte. Annahmestellen für Lumpen waren in Fürth Schoder (Mathildenstr. 36-38), Bauer (Schützenstr. 2), Brunner (Ecke Jakobinen- und Sigmund-Nathan-Str.), Funk (Schwandweg 139), Jüngert (Poppenreuther Str. 173), Settler (Flößaustr. 177) und Weckmann (Fichtenstr. 30). 3. April 1946 Wie bereits erwähnt, musste jeder männliche und weibliche Deutsche seinen „Registrierschein“ stets bei sich führen. Die männlichen Deutschen, die nicht zum Wehrdienst eingezogen wurden, hatten außerdem ihren Wehrpass bei sich zu haben, entlassene Kriegsgefangene zudem ihren Entlassungsschein. Für möblierte Einzelzimmer wurden gemäß einer Preisanordnung im Fürther Stadtgebiet je nach Güte (sehr gut – gut – einfach) Preise von 35,-- bis 21,50 RM festgelegt, in den eingemeindeten Vororten 31,50 bis 21,-- RM. Eine kleine Wiedergutmachung: Die Weihe-Tafel im Fürther Stadtkrankenhaus war von SA-Rowdies in der Nazizeit mehrfach beschädigt, schließlich war die Inschrift sogar entfernt worden. Jetzt brachte das Hochbauamt die Gedenktafel wieder an. Die Tafel erinnerte insbesondere an den Leitenden Arzt, Dr. Jakob Frank, der Jude war. Ihn hatte man aus dem Dienst entfernt. Dr. Frank gelang die Flucht nach Schweden. Weltspiegel: „Urlaub vom Himmel“ mit Robert Montgomery. 6. April 1946 Die Betriebszeit an den Strecken der Straßenbahn wurde täglich bis 22 Uhr ausgedehnt. An Sonn- und Feiertagen verlegte man den Betriebsbeginn von 7 Uhr auf 6 Uhr vor. Da wegen Papierknappheit keine Möglichkeit zum Druck von Fahrplänen bestand, wurde auf die Fahrplantafeln an den Haltestellen verwiesen. Anordnung wie aus einer fremden Welt: Für den Bezug von zwei Eiern in der 87. Zuteilungsperiode wurden die Abschnitte der maigrünen Eierkarten mit den Zahlen 5 und 6 aufgerufen. Zum Ausgleich für die stark gekürzte Brotration berechtigten die mit einem H bezeichneten Nährmittel-Abschnitte der Lebensmittelkarte ausnahmsweise zum Bezug von Hülsenfrüchten. Die Militärregierung gab bekannt: Die Ausgangsbeschränkung wird ab sofort wieder eingeführt. Sie galt jetzt von Montag bis Freitag in der Zeit von 24 bis 5 Uhr, Samstag und Sonntag, von 1 Uhr bis 5 Uhr. Die Polizeistunde wurde an Wochentagen auf 23 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen auf 24 Uhr festgesetzt. 10. April 1946 Welche Berufe sollten nach dem Schulabschluss ergriffen werden? Da die Rüstungsproduktion vergangener Jahre die Wirtschaft nicht mehr dominierte, schieden fast alle Metallberufe aus. Chancen räumte man einer Ausbildung im Baugewerbe (Maurer, Betonbauer, Stukkateure, Asphaltierer usw.) oder in der Landwirtschaft ein. Für Mädchen empfahl man in den FN die Lehre zur Schneiderin oder Friseuse, eventuell auch noch in der Hauswirtschaft. Zentral-Lichtspiele: „Die Spur des Falken“, ein Detektivfilm mit Humphrey Bogart und Peter Lorre in den Hauptrollen. Zugunsten der Opfer des Nazismus veranstaltete man im Fürther Stadttheater einen Opern- und Operettenabend unter dem Motto „Zauber der Melodie“. Es wirkten mit: Anny Coty (Sopran), Maria Scarbath (Koloratursopran), Franz Kohonek (Tenor) und Max Kohl (Bass). Am Flügel begleitete der Kapellmeister des Opernhauses Nürnberg Edgar Schmidt-Bredow. 13. April 1946 7
Seite:Kuntermann 1946-47.pdf/7
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