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was und wie er will; der Becker gibt sei- nem Brod Schwere und Güte, wie es ihm gefällt; beym Bierbrauer wird nicht geei- chet; der Mezger sezt sich den Fleischtax selbst. — Jeder kann kaufen und verkaufen, kann auf und abladen, was und so viel er nur will, theils ohne alle, theils für eine höchst geringe Abgabe. Alle ankommenden Güter sind Zoll frey: nur beym Absenden derselben wird im Großen nach Pferdelasten, und im Kleinen nach Centnern ein sehr ge- ringer Zoll gegeben. Kein Wunder, daß bey so vollkommener Freyheit der größte Theil der hiesigen Einwohner sich auf das Handeln legt, der Fabrikant um einen ge- arbeitet, und der Kaufmann seine Waaren viel wohlfeiler, als andere, geben kann.

Fürth steht unter verschiedenen Herr-­ schaften. Der Marggraf von Anspach hat Schutz- und Territorialherr die Ober- gerichtsbarkeit. Die Fraisch, der Zoll, Malefiz- und Fornicationsfälle, Inventu- ren/