Seite:Füssels Reisetagebuch 1791.pdf/15

Aus FürthWiki

Version vom 22. Februar 2025, 13:03 Uhr von Marocco (Diskussion | Beiträge) (→‎Korrekturgelesen)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

12

Die Domprobstey Bamberg hat die Gemeinherrschaft und nebst Nürnberg viele Unterthanen. Nürnberg erhebt den Zehen- den der Höfe mit der Domprobstey gemein- schaftlich, hat aber das Patronatsrecht aus- schließlich.

Die Gemeine besteht aus 8 Burger- meistern, von denen 2 Anspachisch, 3 Nürnbergisch, und 3 Domprobsteylich sind, aus 8 Gerichtsschöpfen, nemlich aus 2 Anspachischen und 6 Domprobsieylichen, aus 2 Nürnbergi-­ schen Steuerhauptleuten, aus 16 Gemeindevor-­ stehern, einem Wach - Bau - und Pflaster- amt, und 4 Gotteshaußpplegern, zu denen 2 aus den Fürther Bürgern, und 2 vom Lande gewählt werden. Denn es gehören zum Fürther Kirchspiel noch viele nahe Dorfschaften.

Die Gemeine handelt in allen Stücken blos für sich unter Anspachischem Schutz und Domprobsteylicher Gemeinherrschaft. Alle Jahr werden im hiesigen Domprobsteyamt 4, bisweilen auch 3 neue Bürgermeister ge-­ macht, die dem Herrn Amtmann im Namen der