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der Domprobstey als Gemeinherrn Pflicht thun müssen. Ist dieses geschehen, so füh- ren die Glieder ihre gemeinen Geschäfte, wie sie nur wollen. Diese Gemeine soll sich aber blos auf die christlichen Einwoh- ner einschränken.
So groß hier die Anzahl der Luthera- ner ist, so haben sie doch nur eine einzige Kirche, an der 3 Geistliche stehen. Die hiesigen Katholiken besuchen den Tempel im deutschen Hauße zu Nürnberg, und die Re- formirten wohnen ihrem Gottesdienst gleich- falls zu Nürnberg und zu Wöhrd bey. Beyde werden von eben daher auch mit den Sacramenten versehen.
Die Juden machen eine besondere Ge- meine aus, die unter 12 Barnossen steht, davon einer monatlich die Angelegenheiten der Judenschaft besorgt, und deswegen MonatS - Barnoß genennt wird. Diese haben 4 Rabinen über sich, die wieder un- ter einem Oberrabiner stehen. Der jetzige Oberrabiner soll sich vor seinen Vorfahren durch eine ausgebreitete jüdische Gelehrsamkeit
sehr