Ferdinand III. wandelte in den Fußspuren seines Vaters und akzeptierte das im Friedensschluss von Münster und Osnabrück festgesetzte Normaljahr [[1624]] - das allen, die in diesem Jahr evangelisch waren, die weitere freie Betätigung ihres Glaubens zusicherte - für Österreich nicht, denn der dortige Adel hatte während des böhmischen Aufstandes dem Kaiser Ferdinand II. die Huldigung verweigert.<ref>Georg Rusam: "Österreichische Exulanten in Franken und Schwaben." - 2. Auflage, 1989, S. 90</ref> Damit entfiel auch für die Bauern jede Duldung des evangelischen Bekenntnisses. Er erließ darum am [[2. Juni]] [[1650]] die Anordnung, alle noch vorhandenen nichtkatholischen Untertanen "abzustiften"<ref>Georg Rusam, S. 91</ref>, d. h. alle Grundherrschaften hatten ihre evangelischen Untertanen aus ihrem Gebiet auszuweisen. | Ferdinand III. wandelte in den Fußspuren seines Vaters und akzeptierte das im Friedensschluss von Münster und Osnabrück festgesetzte Normaljahr [[1624]] - das allen, die in diesem Jahr evangelisch waren, die weitere freie Betätigung ihres Glaubens zusicherte - für Österreich nicht, denn der dortige Adel hatte während des böhmischen Aufstandes dem Kaiser Ferdinand II. die Huldigung verweigert.<ref>Georg Rusam: "Österreichische Exulanten in Franken und Schwaben." - 2. Auflage, 1989, S. 90</ref> Damit entfiel auch für die Bauern jede Duldung des evangelischen Bekenntnisses. Er erließ darum am [[2. Juni]] [[1650]] die Anordnung, alle noch vorhandenen nichtkatholischen Untertanen "abzustiften"<ref>Georg Rusam, S. 91</ref>, d. h. alle Grundherrschaften hatten ihre evangelischen Untertanen aus ihrem Gebiet auszuweisen. |