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Da erschien am 4. Dezember 1868 Johann Braun, Müller von "Zeilenreuth"<ref name="Bundschuh">siehe Johann Kaspar Bundschuh: Geographisches, Statistisch-Topographisches Lexikon von Franken. Verlag der Stettinischen Buchhandlung, Ulm 1799</ref> bei Bayreuth (heute Zeulenreuth, Ortsteil von [[wikipedia: Speichersdorf|Speichersdorf]]) bei der gräflichen Rentei und erklärte, ''"daß er bereit sey, die herrschaftliche Kunstmühle dahier in Pacht zu übernehmen."'' Er offerierte für die ersten drei Jahre jeweils 850, für die letzten drei Jahre jeweils 900 Gulden Jahrespacht und erbot sich, ''"die unteren Wohn-Raeumlichkeiten der Mühle in bewohnbarem Stande sezen zu wollen, da er sich in naechster Zeit verehelichen moechte."'' Er erhielt mit hohem "Conferenz-Entschluß" vom 19. bzw. 26. Dezember 1868 die Genehmigung für die Erpachtung der Mühle für die Zeit vom 1. Januar 1869 bis 31. Dezember 1874. Der Pachtvertrag wurde am 6. Januar 1869 unterschrieben, die Zahlung der Kaution von 850 Gulden an die "Graeflich Pückler Limpurgsche Generalcassa" ist für den 24. Februar 1869 mit Quittung belegt.
 
Da erschien am 4. Dezember 1868 Johann Braun, Müller von "Zeilenreuth"<ref name="Bundschuh">siehe Johann Kaspar Bundschuh: Geographisches, Statistisch-Topographisches Lexikon von Franken. Verlag der Stettinischen Buchhandlung, Ulm 1799</ref> bei Bayreuth (heute Zeulenreuth, Ortsteil von [[wikipedia: Speichersdorf|Speichersdorf]]) bei der gräflichen Rentei und erklärte, ''"daß er bereit sey, die herrschaftliche Kunstmühle dahier in Pacht zu übernehmen."'' Er offerierte für die ersten drei Jahre jeweils 850, für die letzten drei Jahre jeweils 900 Gulden Jahrespacht und erbot sich, ''"die unteren Wohn-Raeumlichkeiten der Mühle in bewohnbarem Stande sezen zu wollen, da er sich in naechster Zeit verehelichen moechte."'' Er erhielt mit hohem "Conferenz-Entschluß" vom 19. bzw. 26. Dezember 1868 die Genehmigung für die Erpachtung der Mühle für die Zeit vom 1. Januar 1869 bis 31. Dezember 1874. Der Pachtvertrag wurde am 6. Januar 1869 unterschrieben, die Zahlung der Kaution von 850 Gulden an die "Graeflich Pückler Limpurgsche Generalcassa" ist für den 24. Februar 1869 mit Quittung belegt.
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Doch Braun kam seinen Verpflichtungen nicht nach, er zahlte die vertraglich vereinbarten Vierteljahresraten des Pachtgeldes nicht. So folgte am 17. Juli 1869 die schriftliche Kündigung, die bereits an seinen neuen Aufenthaltsort bei der Seilermeisterswitwe Dürr in Erlangen gerichtet werden musste.
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Doch Braun kam seinen Verpflichtungen nicht nach, er zahlte die vertraglich vereinbarten Vierteljahresraten des Pachtgeldes nicht. So folgte am 17. Juli 1869 die schriftliche Kündigung, die bereits an seinen neuen Aufenthaltsort bei der Seilermeisterswitwe Dürr in Erlangen gerichtet werden musste. Nach Klärung aller Forderungen der Renteikasse an Braun wurde am 7. August 1869 die Abrechnung erstellt. Unter Abzug der nicht gezahlten Mühlpacht, des Pachtausfalls für das restliche Jahr gegenüber der niedrigeren Zahlung des neuen Pächters, ausgelegter Gewerbesteuer und sonstiger angefallener Reparatur- und Unterhaltungskosten blieb von der Kaution ein Restbetrag von 193 Gulden 38 ¼ Kreuzer übrig.
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Bereits am 22. Juli und nochmal am 3. August meldete sich das Königliche Handelsgericht Fürth in Sachen des Christian Bauer von Kulmbach, nun in Nürnberg, gegen den Mühlpächter Joh. Braun in Burgfarrnbach wegen Wechselforderung mit der Anweisung der provisorischen Beschlagnahme der hinterlegten Pachtkaution. Daraufhin teilte die gräfliche Rentei mit Schreiben vom 3. September 1869 mit, dass dem gerichtlichen Verlangen stattgegeben wird, wenn Braun den noch in seinem Besitz befindlichen Kautionsschein der gräflichen "Generalcassa" über 850 f. an diese herausgegeben hat. Wie die Sache letztlich ausging, sagen die Akten nicht, aber ein (leider) unvollständig erhaltenes Schreiben des Nürnberger Kgl. Advokaten Frankenburger vom 17. September 1869  an die gräfliche Rentenverwaltung gibt noch an, dass Braun an ''"der von ihm um ihr ganzes Vermögen gebrachten Bauer, die seine frühere Geliebte war,"'' wohl kein Interesse hat und er ''"einer Klagestellung ... um so ruhiger entgegensehen [kann], als er keinerlei Mittel besitzt um die etwa erwachsenen Kosten zu bezalen."''
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Dennoch hatte Johann Braun die Chuzpe, sich mit Schreiben aus Erlangen, auch vom 17. September 1869, direkt an seine "Erlaucht Graf von Pückler" zu wenden, um die Summe von 75 Gulden für einen (angeblich?) auf seine Kosten am Mühlanwesen errichteten Zaun zurückzufordern, und damit drohte ''"wenn ich in acht Tagen mein Geld nicht habe den Zaun abbrechen muß lassen."''
    
=== 1869 - 1896: Pächter Christoph Bäumler bzw. Witwe Anna Bäumler ===
 
=== 1869 - 1896: Pächter Christoph Bäumler bzw. Witwe Anna Bäumler ===
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